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| ![]() Papst: Todesstrafe unter keinen Umständen zu rechtfertigen4. Juni 2016 in Chronik, 7 Lesermeinungen Strafe um ihrer selbst willen, die keine Chance auf Hoffnung biete, sei "Folter", so Franziskus bei einem internationalen Juristentreffen im Vatikan Vatikanstadt (kath.net/KAP) Papst Franziskus hat die Todesstrafe unter allen Umständen verurteilt. Selbst Verantwortliche für Verbrechen gegen die Menschlichkeit hätten einen Anspruch auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft, betonte er bei einem internationalen Juristentreffen im Vatikan. Eine Strafe um ihrer selbst willen, die keine Chance auf Hoffnung biete, sei "Folter". Franziskus wies bei der Begegnung am Freitagabend entschieden auch eine früher in der Kirche gebräuchliche Rechtfertigung der Todesstrafe zurück. In der mittelalterlichen und späteren Theologie sei laut Wissenschaftlern zwar auch die Kapitalstrafe insoweit mit einer Hoffnungsperspektive verbunden gewesen, dass man den Delinquenten der Gnade Gottes anheimgestellt habe. Dieses Konzept sei aber überholt. "Die Zeiten haben sich geändert, und wir können nicht so weitermachen", sagte der Papst. Man müsse "Gott den Augenblick wählen lassen". Jede Strafe müsse "auf die Erziehung der Verantwortlichen ausgerichtet sein, in der Weise, dass sich eine Hoffnung auf Eingliederung in die Gesellschaft eröffnet", so Franziskus. Es gebe "keine gültige Strafe ohne Hoffnung". Dieser Grundsatz gelte umso mehr auch für die Rehabilitation der Opfer, ergänzte der Papst. Die am Freitag begonnene zweitägige Tagung der Päpstlichen Akademie für Sozialwissenschaften befasst sich mit Formen moderner Sklaverei und organisierter Kriminalität. An dem Treffen am Sitz der Akademie in den Vatikanischen Gärten nehmen Vertreter internationaler Menschenrechtsorganisationen sowie Richter, Staatsanwälte und Justizbeamten teil. Unter modernen Formen der Sklaverei litten 40 Millionen Menschen, hieß es in einer vatikanischen Mitteilung im Vorfeld der Tagung. Copyright 2016 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuTodesstrafe
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