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| ![]() Bischof gegen Todesstrafe für Charleston-Attentäter15. Jänner 2017 in Aktuelles, 3 Lesermeinungen Ortsbischof Guglielmone: Selbst dem schlimmsten Sünder muss die Möglichkeit zur Umkehr offenstehen. Washington (kath.net/ KAP) Das Recht auf Leben gehe vor allen anderen Rechten, da es selbst für den schlimmsten Sünder die Möglichkeit der Umkehr offenlasse, hob der Bischof hervor. Statt der Todesstrafe sollte der Charleston-Attentäter Mitgefühl und Barmherzigkeit erfahren; schließlich hätten auch mehrere Familien der Opfer des Anschlags vom Juni 2015 bekundet, dass sie dem Täter verziehen haben. Bereits vor Guglielmone hatte die amerikanische Ordensfrau Helen Prejean das Todesurteil für Roof kritisiert. Weder könne die Hinrichtung die Opfer zurückbringen noch würde dadurch der Rassismus in der USA "ausradiert", schrieb die 77-jährige St.-Josefs-Schwester und Menschenrechtsaktivistin auf Twitter. Prejean ist eine prominente Todesstrafen-Gegnerin. Das von ihr verfassten Buch "Dead Man Walking" lieferte die Grundlage für den 1995 veröffentlichten gleichnamigen preisgekrönten Film. Mit dem aktuellen Gerichtsentscheid wird laut Medienberichten zum ersten Mal in den USA ein Hassverbrechen mit der Todesstrafe geahndet. Am 17. Juni 2015 hatte Dylann Roof in der Emanuel African Methodist Episcopal Church in Charleston im Bundesstaat South Carolina während eines Gottesdienstes das Feuer eröffnet und neun Menschen getötet. Die Gemeinde wird von Schwarzen besucht. Roof hatte sich vor Gericht selbst als Rassist bezeichnet und sich ausdrücklich zu der Tat bekannt. Copyright 2016 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuTodesstrafe
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