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Papst fordert Abschaffung von lebenslanger Freiheitsstrafe24. Oktober 2014 in Chronik, 15 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Franziskus fordert vor Strafrechtsexperten auch menschenwürdige Haftbedingungen
Vatikanstadt (kath.net/KAP) Papst Franziskus hat eine Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe gefordert. Diese sei eine "heimliche Todesstrafe", sagte der Papst am Donnerstag vor Mitgliedern der Internationalen Vereinigung für Strafrecht im Vatikan. Zugleich kritisierte er, dass die Todesstrafe weiterhin "auf dem ganzen Planeten" angewendet wird. Franziskus ist seit seinem Amtsantritt vor anderthalb Jahren bereits mehrfach mit Häftlingen zusammengetroffen. Seine Vorgänger Benedikt XVI. (2005-2013) und Johannes Paul II. (1978-2005) hatten sich zwar ebenfalls für eine Abschaffung der Todesstrafe eingesetzt, nicht direkt jedoch für einen Verzicht auf die lebenslange Freiheitsstrafe. Der Weltkatechismus (Katechismus der Katholischen Kirche/KKK) schließt die Todesstrafe in "schwerwiegendsten Fällen" zum Schutz des Gemeinwohls nicht grundsätzlich aus. Zu lebenslänglicher Haft äußert er sich nicht.
Franziskus verwies in seiner Ansprache darauf, dass der Vatikan die Todesstrafe im Rahmen seiner jüngsten Strafrechtsreform abgeschafft habe. Weiter forderte er menschenwürdige Haftbedingungen und äußerte sich besorgt darüber, dass in einigen Ländern mehr als die Hälfte der Häftlinge ohne Gerichtsurteil im Gefängnis sitze. Zugleich wandte er sich gegen die "verbreitete Überzeugung", mit einer öffentlichen Strafe könne man alle sozialen Probleme lösen. Alle Christen seien heute aufgerufen, nicht nur für die Abschaffung der Todesstrafe in allen Formen einzutreten, sondern auch für eine Verbesserung der Zustände in den Gefängnissen, so Franziskus in seiner Ansprache. Die Todesstrafe sei aus katholischer Sicht nicht hinnehmbar. Dagegen spreche unter anderem, dass die Justiz sich irren könne, und totalitäre Regime oder Diktaturen sie missbrauchten, um politischen Widerstand zu unterdrücken und religiöse und kulturelle Minderheiten zu verfolgen. Papst Franziskus fordert weltweite Abschaffung der Todesstrafe (Rome Reports)
Copyright 2014 Katholische Presseagentur, Wien, Österreich Alle Rechte vorbehalten.
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Lesermeinungen | 28. Oktober 2014 | | | Es gibt Fälle wo Vergebung sinnlos ist. Wird dem Gottlosen Gnade zuteil, lernt er nicht Gerechtigkeit; im Land der Geradheit handelt er unrecht und sieht nicht die Hoheit des HERRN.(Jesaja 26,10)
Wenn ein böser unbußfertige Mensch ohne Reue Vergebung erführe, dann würde es ihn in seiner Bosheit bestärken. Ihm zu vergeben würde dann nur dazu führen, dass er die Vergebung missbraucht.
Gott vergibt diesem Menschen nicht, da er das Böse nicht unterstützen möchte. Er vergibt nicht jedem.
Vergebung setzt echte Reue voraus.
Auch den schlimmsten Mörder kann vergeben werden, wenn er fühlt und begreift was er seinem Opfer angetan hat. Ein Täter, der aufrichtig und wahrhaft bereut, hat immer den Wunsch nach Wiedergutmachung. Er fühlt den Schmerz, die Angst und die Qualen seines Opfers nach als ob es seine eigenen Ängste,Schmerzen und Qualen wären.
Es gibt Täter, die ohne Reue sind und sich noch über die Opfer lustig machen. Da macht Vergebung keinen Sinn.
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| | | 25. Oktober 2014 | | | Jemenden vom Leben zum Tod bringen Das ist die Todesstrafe.
Gesühnt werden soll dadurch ein Verbrechen, i.d.R. ein Mord, aber auch z.B. Verrat.
Sühne wird immer da gefordert, wo Wiedergutmachung nicht möglich ist.
In unserem Glauben gehören Sühne und Buße zusammen. Zur Buße aber gehört das Bußsakrament. Und dieses steht einem reuigen Sünder, auch einem Mörder, zu.
In der Enzyklika 'Evangelium Vitae' von Johannes Paul II. im Jahr 1995 stellt dieser die Todesstrafe deutlich infrage.
Nachfolgend gab es etliche Initiativen gegen den Vollzog der Todesstrafe von US-amerikanischen Bischöfen.
Der Streit um "Todesstrafe" und "lebenslänglich" ist uralt. Der zu lebvenslänglicher Haftstrafe Verurteilte kommt in der Regel nach frühestens 15 Jahren wieder frei - bei günstiger Prognose. Wegsperren zum Schutz der Gesellschaft auf Dauer gibt es auch - über die Sicherungsverwahrung (das ist keine Haft mehr, sondern Unterbringung in geschlossener Form). | 3
| | | confrater-stefan 25. Oktober 2014 | | | Katechismus und Todesstrafe In der deutschen "Übersetzung" des Katechismus findet sich in 2266 der Zusatz zur Todesstrafe - in anderen Sprachfassungen nicht! Auch nicht in der lateinischen Fassung! Auf der Homepage des Vatikans findet man den Katechismus in anderen Sprachen. Ich habe den Halbsatz, auf den sich Herr Lay bezieht, weder auf Englisch, Spanisch, Italienisch oder Latein gefunden. Warum ist die deutsche Übersetzung anders? | 4
| | | confrater-stefan 24. Oktober 2014 | | | Katechismus #2266 @Uwe Lay
Sehr geehrter Herr Lay,
der Zusatz "ohne in schwerwiegendsten Fällen die Todesstrafe auszuschließen" findet sich in der deutschen Fassung (http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P86.HTM), nicht aber auf Englisch (http://www.vatican.va/archive/ccc_css/archive/catechism/p3s2c2a5.htm), Italienisch (http://www.vatican.va/archive/catechism_it/p3s2c2a5_it.htm) usw. - und auch nicht in der lateinischen Fassung: http://www.vatican.va/archive/catechism_lt/p3s2c2a5_lt.htm
Der Hl. Vater ist also vollkommen im Einklang mit dem Katechismus. | 1
| | | 24. Oktober 2014 | | | Was sagt die Bibel? Im mosaischen Gesetz ist für viele Fälle die Todesstrafe vorgesehen, obwohl eines der zehn Gebote heisst "Du sollst nicht morden". Todesstrafe kann nicht einfach Mord sein.
Jesus selbst hat bei der ertappten Ehebrecherin die Todesstrafe nicht absolut abgelehnt (Joh 8,7). | 1
| | | Faustyna-Maria 24. Oktober 2014 | | |
Todesstrafe abschaffen - ja! auf jeden Fall darf sich kein Mensch "im Namen der Gerechtigkeit" selbst zum Mörder machen. Die Todesstrafe dient dazu, politische Feinde zu beseitigen, in den USA ist es legale Vergeltung, keine Strafe (denn die soll lehrreich sein, und Tote können sich nicht mehr bekehren und bereuen) und auch nicht zwingend notwendig zum Schutz der Gesellschaft.
Lebenslange Freiheitsstrafe, da beneide ich die USA, bei uns gibt es ja kein echtes Lebenslänglich. Franziskus glaubt wohl nicht an das Böse im Menschen, aber manche Menschen sind nicht nur eine anhaltende Gefahr, sie haben ihren Opfern auch "lebenslänglich" verpasst und leugnen und bereuen nicht. Es sollte auch bei uns ein echtes Lebenslänglich geben, um potentielle Opfer davor zu bewahren, Opfer zu werden. | 7
| | | 24. Oktober 2014 | | | @Seramis Es gibt auch gute Argumente für die Todesstrafe Man muss auch über den europäischen Tellerrand schauen und nicht ideologisch verbrämt die Todesstrafe verdammen. Gerade in Länder,wo die Todesstrafe vehement verurteilt,verdammt wird, wird der Massenmord an und die Todesstrafe für unschuldige Kinder im Mutterleib als Recht erklärt. Für brutale, grausamsten Massenmörder und Menschen, die Millionen Tote auf den Gewissen haben, wird die Menschenwürde und das Recht auf Leben postuliert während es den Ungeborenen abgesprochen wird. Der Mörder ist derjenige, der sich über Leben und Tod als Richter aufschwingt, der die Todesstrafe über Unschuldige verhängt und nicht der Staat der dazu befugt ist.
Es gibt Fälle wo die Todesstrafe eine angemessene und gerechte Strafe ist auch wenn es die liberalen Philosophie leugnet. Gegen dass du sollst nicht töten verstösst doch gerade der Mörder und mit der Todesstrafe wird ausgedrückt dass niemanden erlaubt ist unschuldiges Blut zu vergiessen. Ein Mörder, der vom Staat getötet wird ist nicht unschuldig. | 2
| | | 24. Oktober 2014 | | | Opfer und Angehörige haben auch lebenslänglich, Barmherzigkeit auf Kosten der Gerechtigkeit Es gibt eine eigenartige Barmherzigkeit,die den Täter belohnt und beschützt und den Unschuldigen,das Opfer bestraft.Bei dem Missbrauchskandals war die Auffassung vorherrschend,dass es lieblos und unbarmherzig sei,die Täter zu bestrafen. Unter keinen Umstände dürfte der Täter leiden und die Folgen seiner Verbrechen tragen und über die Köpfe der Opfer hinweg wurde ihm vergeben. Dieser Täter haben dann diese Barmherzigkeit benutzt um weiterhin ihre Opfer zu quälen.Die gequälten und leidenden Opfer, die Gerechtigkeit wollten wurde Rachsucht, Unversöhnlichkeit, Kaltherzigkeit vorgeworfen. Es ist eine Barmherzigkeit, die unbarmherzig und gnadenlos gegenüber Opfer ist, die die Täter beweint und
die Opfer ihre Traumata ignoriert.
Eine grausame Barmherzigkeit,
die nicht im Sinne Gottes und auf Kosten der Gerechtigkeit erwiesen wird.
Gott aber hasst Ungerechtigkeit und übersieht niemals die Opfer.
Die Bestrafung des Täters bedeutet die Anerkennung und Wertschätzung des Opfers. | 5
| | | 24. Oktober 2014 | | | @ Uwe Lay: Bitte genau lesen "Zudem sagt Jesus selbst zu Pilatus, daß Pilatus (der Staat) keine Macht über Jesus hätte, ihn zu töten oder frei zu lassen, wenn ihm ,Pilatus dies Recht nicht von Oben, von Gott gegeben wäre."
Macht ist nicht gleich Recht! Gerade die Verurteilung Jesus' ist eine Paradebeispiel für ein absurd ungerechtes Urteil, und die Vollstreckung ein eklatantes Beispiel für Machtmissbrauch.
Die Frage, ob Kriege "gerecht" sein können, hat mit dem Thema nun gar nichts zu tun. Bei der Todesstrafe geht es nicht um akute Selbstverteidigung gegen einen bewaffneten angreifenden Feind, sondern um die vorsätzliche Tötung eines völlig wehrlosen Menschen.
Und bei Ihren wilden Sprüngen durch die Bibel sollten Sie vielleicht auch mal kurz die 10 Gebote streifen: Das steht klipp und klar: Du sollst nicht töten. Ohne Aber. Ende der Diskussion. | 5
| | | carl eugen 24. Oktober 2014 | | | Lieber @Uwe Lay! Sie legen die Worte Jesu einseitig aus. Mit Ihren Argumenten könnte man ja alle staatliche Gewalt auf Erden rechtfertigen. Abtreibung, Folter, Vertreibung! Ein Staat könnte kein Abtreibungsgesetz verabschieden, wenn dem Staat die Macht dafür nicht von Gott gegeben worden wäre. Ein Staat hätte nicht die Macht dazu, Menschen aus ihren Häusern zu vertreiben, wenn ihm diese Macht nicht von Gott gegeben worden wäre. Überlegen Sie mal, was Sie da schreiben! Sie rechtfertigen Mord und Gewalt im Namen Gottes. Härter geht es nicht mehr! Sind wir Moslems oder sind wir Christen? | 7
| | | Uwe Lay 24. Oktober 2014 | | | Lieber Carl Eugen, selbstverständlich hätte der Staat nicht ein Recht zur Ausübung der Todesstrafe, wenn ihm dies Recht nicht von Gott selbst verliehen wäre. Das lehrt aber so Paulus im 13.Kapitel seines Römrerbriefes. So lehrt es auch der Katechismus. Zudem sagt Jesus selbst zu Pilatus, daß Pilatus (der Staat) keine Macht über Jesus hätte, ihn zu töten oder frei zu lassen, wenn ihm ,Pilatus dies Recht nicht von Oben, von Gott gegeben wäre. Die Lehre vom gerechten Krieg (vgl Thomas von Aqiun) besagt ebenso, daß der Staat in einem gerechtfertigten Krieg das Recht hat, zu töten! Nur, und da haben Sie ein wenig recht: das kommt dem Staate nicht von selbst zu, als Anmaßung sondern er darf das nur, weil Gott ihm diese Vollmacht gab und gibt-denn alle Obrigkeit mit ihrer Schwertgewalt ist von Gott.
Uwe C. Lay/ Pro Theol Blogspot | 1
| | | Helena_WW 24. Oktober 2014 | | | Sorry wg. Tippfehler in meinem vorh. Post, ich meine natürlich lebenslänglich und nicht lebenlichen. Die Tastatur meines Eingabegerätes war etwas träge ob schnellen 10 Fingertippens. | 1
| | | Helena_WW 24. Oktober 2014 | | | Lebenslange Freiheitsstrafe, wenn Gefährdung der Allgemeinheit vorliegt Da geht es dann nämlich um die Menschenwürde Menschen die Opfer von einem unverbesserlichen, hochgefährlichen Straftäter schwerer Verbrechen werden können und eine potentiell sehr hohe Gefahr besteht, das sie Opfer werden können und ihre Menschenwürde und die Menschenwürde der dann mitleidenden Angehörigen sehr bedroht ist. Somit verstehen ich den Einwand von P. Franziskus nicht, wenn denn tatsächlich die Abschaffung der lebenlichen Freiheitsstrafe gefordert hat. Juristisch ist die lebenslange Freiheitsstrafe mit besonderer schwere der Schuld an strenge Prüfungsbedingungen geknüpft in einem Rechtsstaat, wo schon eine sehr schlimme Tat und eine hohe gefährdung der Allgemeinheit vorliegen, die Menschenwürde dieser Bürger dieser Allgemeinheit geschützt werden muss. Des Weiteren erfolgt in einem Rechtsstaat mit entsprechenden Rechtsvorschriften in vorgesehenen Zeitabständen eine erneute Überprüfung der Sachlage. Es gilt die Menschenwürde aller zu achten, auch die der mögl. Opfer. | 10
| | | Uwe Lay 24. Oktober 2014 | | | Kann ein Papst irren? Laut dem jetzt gültigen Katechismus der Katholischen Kirche ist die Todesstrafe eine legitime Strafe. (2266). Das hat die Kirche immer so gelehrt! Warum weicht der Papst davon ab und will nun sogar "Lebenslänglich" abschaffen? Das Maß der Strafe richtet sich nach dem Maß des Verbrechens-Ausgewogemheit gilt so als Gerechtigkeit, wenn der Schwere des Verbrechens die Schwere der Strafe entspricht. Wenn es keine schweren Verbrechen mehr gäbe, dann und nur dann könnte im Einklang mit dem Anspruch göttlicher Gerechtigkeit auf die Todesstrafe und auf "Lebenslänglich" verzichtet werden. Zudem: Als der Sünder am Kreuze Jesu seine Schuld bekannte und seine Todesstrafe als gerecht anerkannte, vergab der Heiland ihm und versprach ihm den Eingang ins ewige Leben-aber Jesus befreite ihn nicht von der Todesstrafe, weil sie gerecht war. Der reuige Sünder mußte sie erleiden und danach ging er erst ein ins ewige Leben. So bejahte auch der Heiland die Todesstrafe
Uwe C. Lay/ Pro Theol Blogspot | 5
| | | 24. Oktober 2014 | | | Übel an der Wurzel packen Wenn die Todesstrafe missbraucht wird, heisst das, dass die Justiz korrupt ist. Hier muss man den Hebel ansetzen. | 2
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