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Wenn Jesu Scheidungsverbot wegrelativiert wird

8. März 2017 in Österreich, 14 Lesermeinungen
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Die Erzdiözese Wien veröffentlicht auf der Internetwebsite einen merkwürdigen Beitrag eines Theologen, der die Unauflösbarkeit der katholischen Ehe glatt relativiert. Die Reaktion der Leser ist kritisch


Wien (kath.net)
In der Erzdiözese Wien gibt es eine lebhafte Internetdiskussion über das "Sechstes Gebot" und "Du wirst nicht ehebrechen!" Anlass sind merkwürdige Thesen, die von Stefan Heberl von den "Theologischen Kursen" auf der Homepage veröffentlicht wurden. Heberl relativiert in seinem Beitrag gleich zu Beginn das klare Scheidungsverbot der Heiligen Schrift und möchte "die sogenannte ursprüngliche Intention" des "sechsten Gebotes" klären und dies ins "Heute" übersetzen. Dabei meint er wörtlich: "Die Tradition der Kirche hat mit diesem Verbot lange Zeit alles in Verbindung gebracht, was sich auf Sexualität bezog und sämtliche sexuellen Handlungen außerhalb der Ehe pauschal als Todsünde bewertet." Seiner Meinung nach halte eine "solche Interpretation" aber weder dem "exegetischen Befund" noch dem "Ringen theologischer Ethik" um eine "differenzierte Bewertung" stand. Der Theologe behauptet dann, dass das 6. Gebot "in seinem ursprünglichen Wortlaut" kein pauschales Verbot von Handlungen wie Masturbation, Pornographie, Prostitution beinhalte und sich dies "nicht einmal ohne weiteres zur Begründung der Unauflöslichkeit der Ehe" herhalte. Für Heberl bestehe die heutige Relevanz des Ehebruchsverbots vielmehr im "Schutz der Ehe als Gemeinschaft der treuen Liebe in einer gleichberechtigten Partnerschaft zwischen Mann und Frau".


Am Ende kommt der Theologe dann zum Lieblingsthema in den deutschsprachigen Ländern: Eucharistie auch für wiederverheiratete Geschiedene. Er spricht dabei von "menschliche Lösung für die sog. wiederverheirateten Geschiedenen" und von Menschen, die ihre "sakramentale Ehe" als gescheitert betrachten und eine neue Verbindung zu einem anderen Partner eingegangen seien, aus der sich "ebenfalls Verpflichtungen" ergeben. "Sie – wie bisher – vom Sakrament der Eucharistie auszuschließen, erscheint unter Berufung auf Jesus und seine Zuwendung zu den Menschen als theologisch sehr fragwürdig. Die christliche Ehe ist ein Ideal, zu dem die EhepartnerInnen gemeinsam unterwegs sind, das sechste Gebot der Wegweiser dorthin und die Liebe und Treue Gottes die Motivation, diesen Weg zu gehen.

Die Reaktion der Leser auf diesen umstrittenen Beitrag ist durchaus kritisch. So schreibt ein User zu den Thesen: Was für ein Blödsinn wird hier veröffentlicht? Frecher kann man die Lehre der Hl. Katholischen Kirche nicht verdrehen ...Es geht v.a. um die Frage: "Ist fortgesetzter Sex mit einem zweiten (=falschen) Partner Ehebruch dem richtigen (=ersten) Partner gegenüber? Jesus Christus jedenfalls sagt dazu laut Ja im Evangelium!

Ein anderer Leser meinte lapidar: "Erzdiözese Wien: "In seinem ursprünglichen Wortlaut intendiert das 6. Gebot weder eine generelle Abwertung von Sexualität noch begründet es ein pauschales Verbot von Handlungen wie Masturbation, Pornographie, Prostitution, etc. Es eignet sich nicht einmal ohne weiteres zur Begründung der Unauflöslichkeit der Ehe, sondern setzt vielmehr ein Scheidungsrecht voraus, das es in Israel auch gab." Jesus Christus: "27 Ihr habt gehört, daß zu den Alten gesagt ist: "Du sollst nicht ehebrechen." 28 Ich aber sage euch: Wer ein Weib ansieht, ihrer zu begehren, der hat schon mit ihr die Ehe gebrochen in seinem Herzen. 29 Ärgert dich aber dein rechtes Auge, so reiß es aus und wirf's von dir. Es ist dir besser, daß eins deiner Glieder verderbe, und nicht der ganze Leib in die Hölle geworfen werd. 30 Ärgert dich deine rechte Hand, so haue sie ab und wirf sie von dir. Es ist dir besser, daß eins deiner Glieder verderbe, und nicht der ganze Leib in die Hölle geworfen werde. 31 Es ist auch gesagt: "Wer sich von seinem Weibe scheidet, der soll ihr geben einen Scheidebrief." 32 Ich aber sage euch: Wer sich von seinem Weibe scheidet (es sei denn um Ehebruch), der macht, daß sie die Ehe bricht; und wer eine Abgeschiedene freit, der bricht die Ehe.

Link zu Statement und Leserdiskussion auf der Homepage des Erbbistums Wien: www.erzdioezese-wien.at/10-gebote/6-gebot


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