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| ![]() Euthanasie: Vatikanisches Ultimatum für belgischen Orden10. August 2017 in Weltkirche, 5 Lesermeinungen In den 15 psychiatrischen Zentren des Ordens gibt es seit wenigen Monaten Euthanasie. Der Generalobere hat selbst eine vatikanische Untersuchung der Vorgänge eingeleitet. Vatikan/Gent (kath.net/CNS/jg) Der Orden führt über eine Betriebsgesellschaft 15 psychiatrische Zentren in Belgien und gilt als der wichtigste Anbieter psychiatrischer Leistungen in Flandern. Im März dieses Jahres gab die Gesellschaft bekannt, die Euthanasiepolitik ihrer Einrichtungen an die gesetzliche Lage in Belgien anzupassen. Etwa ein Jahr zuvor war ein privates katholisches Altersheim zu einer Geldstrafe von etwa 5.600 Euro verurteilt worden, weil es einer 74-jährigen Frau, die an Lungenkrebs litt, die Euthanasie verweigert hat. Mitglieder des Ordens, die im Vorstand der Betriebsgesellschaft sind, müssen einen Brief an den Generaloberen unterzeichnen, in dem sie sich vollinhaltlich zur kirchlichen Lehre bekennen, welche den Respekt und Schutz des Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod verlangt. Andernfalls drohen ihnen entsprechende kirchenrechtliche Sanktionen. Bruder Rene Stockman, der Generalobere der Gemeinschaft, hat selbst um die Untersuchung der Einrichtungen durch die vatikanischen Kongregationen gebeten, nachdem die Betriebsgesellschaft abgelehnt hatte, eine formellen Aufforderung Stockmans zu befolgen, in welcher er ein Ende der Euthanasie verlangt hatte. Papst Franziskus unterstütze die Forderungen der Kongregationen persönlich, sagte Stockman gegenüber Catholic News Service. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuEuthanasie
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