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Limburg: „Bischof und Bistum werben nicht für Abtreibung“

21. November 2017 in Deutschland, 22 Lesermeinungen
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Was ist von den Vorwürfen eines umstrittenen Portals direkt gegen den Limburger Bischof Bätzing zu halten? KATH.NET hat nachgefragt. Von Petra Lorleberg


Limburg (kath.net) „Bischof Dr. Georg Bätzing wirbt nicht für Abtreibung und das Bistum Limburg tut dies auch nicht“, „den konstruierten Vorwurf gegen den Bischof, er werbe ‚direkt für den Kindermord im Mutterleib‘ halte ich für perfide und abseitig“. Dies erläuterte Stefan Schnelle, Pressesprecher des Bistums Limburg, auf kath.net-Anfrage. Er wies darauf hin, dass „auch die volle Norm des § 219 a StGB“ zu beachten sei, hier werde eine Strafbarkeit nur vorgesehen, „wenn jemand seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise für den Schwangerschaftsabbruch wirbt. Wie dem Bischof unterstellt werden kann, dies sei der Fall, ist für mich nicht nachvollziehbar.“ Schnelle antwortete kath.net auf die Anfrage zu einem Artikel des umstrittenen Portals „katholisches.info“. Dieses hatte unter dem Titel „Bischof Bätzing macht Werbung für Abtreibung“ darauf hingewiesen, dass der katholische Bezirk Hochtaunus auf der Internetseite des Bistums auf einer PDF-Datei auch das Beratungsangebot des (evangelischen) Diakonischen Werkes Hochtaunus auflistete mit dem Unterpunkt: „§219 Beratung mit Ausstellen des Beratungsscheins, der für den Schwangerschaftsabbruch notwendig ist“. Das Diakonische Werk Hochtaunus listet diesen Unterpunkt auch auf seiner eigenen Internetseite auf.

Pressesprecher Schnelle betonte gegenüber kath.net: „Der Lebensschutz hat für den Bischof und für die Diözese höchste Priorität. Ziel des Engagements der Kirche und der Caritas in der Schwangerenberatung ist der Schutz des ungeborenen Lebens und die klare Option für das Leben.“

Gleichzeitig räumte er ein, dass es auf der Internetseite des katholischen Bezirks diese PDF-Datei tatsächlich gegeben habe, darin wurden verschiedene Kontaktadressen und verschiedene Hilfsangebote in der Region zusammengeführt. „Unter anderem hatte auch die Diakonie, Diakonisches Werk Hochtaunus, für ihre Schwangerenberatung beworben. Bei dieser Beratung ist wohl ein Ausstellen des Beratungsscheins möglich.“ Schnelle erläuterte eigens: „Es handelt sich hierbei nicht um ein Angebot des Bistums oder der Caritas im Bistum Limburg.“


Der Pressesprecher des Bistums Limburg führte kath.net gegenüber weiter aus, dass man durch die Berichterstattung „auf die Werbung des Angebots der Diakonie, die eingebunden ist in die Zusammenschau des Bezirkes, aufmerksam gemacht worden“ sei. „Wir haben daraufhin das PDF von der Seite entfernt. Die Datei muss nun bearbeitet werden. Es sei darauf hingewiesen, dass es sich um eine Datei und nicht um eine gedruckte Broschüre handelt.“

Schnell verwahrte sich ausdrücklich dagegen, aus dieser Sache Vorwürfe gegen Bischof Bätzing zu konstruieren. Wie dem Bischof in diesem Fall unterstellt werden könne, dass er Werbung für Abtreibung mache, „ist für mich nicht nachvollziehbar. Gleichwohl wurde, wie Sie bereits erfahren haben, gegen Bischof Bätzing Anzeige aufgrund von § 219 a StGB in Limburg erstattet. Diese Anzeige ist an die Staatsanwaltschaft in Frankfurt weitergeleitet worden. Dies wurde dem Bistum telefonisch bestätigt. Wir haben keine Kenntnis darüber, wer die Anzeige erstattet hat, wobei dies, wie Sie wissen, auch anonym möglich ist.“

Für die Staatsanwaltschaft Limburg bestätigte Oberstaatsanwalt Hans-Joachim Herrchen auf kath.net-Anfrage, dass eine entsprechende Anzeige eingegangen sei. Gleichzeitig wies er aber ausdrücklich darauf hin, „dass dies nicht bedeutet, dass auch ein Ermittlungsverfahren geführt wird. Bevor es zu Ermittlungen kommt ist nämlich immer zunächst zu prüfen, ob ein hinreichend konkreter Anfangsverdacht gegeben ist. Eine solche Prüfung ist in der vorliegenden Anzeigensache bisher nicht erfolgt. Vielmehr haben wir aus dem Gesichtspunkt der örtlichen Zuständigkeit die Anzeige an die StA Frankfurt/M abgegeben.“

Für die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. antwortete Pressesprecherin Oberstaatsanwältin Nadja Niesen auf die Nachfrage von kath.net am Morgen des 20.11.2017: „Unter den von Ihnen angegebenen Personalien kann ich in hiesigem Register kein Verfahren ausfindig machen“.

Was ist von den Vorgängen zu halten? Dass auf einer Homepage, für die das Bistum Limburg als letztverantwortlich zeichnet, ausdrücklich auf die Möglichkeit zur Ausstellung eines die Abtreibung ermöglichenden Beratungsscheines aufmerksam gemacht wird, ist hochgradig ärgerlich. Ein strafrechtlich relevanter Tatbestand dürfte aber wohl nicht vorliegen. Das Bistum hat gut daran getan, die entsprechenden Daten sofort nach Kenntnisnahme offline zu stellen. Dass es eine evangelische Beratungsstelle war sowie dass die Information durchaus schwer zu finden war, entschärft den Sachverhalt nicht wirklich. Allerdings kann Bischof Bätzing unmöglich sämtliche Informationen auf der bistumsweit informierenden Homepage im Blick behalten, sondern muss sich auf die Verantwortlichen vor Ort verlassen und hier hat jemand einen schweren Fehler gemacht – ob absichtlich oder unabsichtlich, lässt sich von außen nicht beurteilen.

Das Bistum Limburg war das letzte Bistum gewesen, das der Aufforderung von Papst Johannes Paul II. gefolgt war, wonach katholische Beratungsstellen keinen Nachweis mehr ausstellen dürfen, dass die nach deutscher Rechtslage für Abtreibungen notwendige Beratung erfolgt ist. Während die anderen Bistümer nach heftigen Auseinandersetzungen bereits Ende 2000 mit der Ausstellung des umstrittenen Scheines aufhörten, hatte der frühere Limburger Bischof Franz Kamphaus seinen Sonderweg erst Mitte 2002 aufgegeben. Dafür brauchte er nochmals eine eigene Anweisung von Papst Johannes Paul II., der ihm sogar die Zuständigkeit für die Schwangerenkonfliktberatung eigens entziehen musste, die Streitigkeiten kosteten Kamphaus beinahe sein Amt (Vgl. „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ am 8.3.2002: „Papst untersagt Konfliktberatung: Kamphaus will im Amt bleiben). Für seine Haltung bekam der damalige Limburger Bischof nicht zuletzt auch aus den Medien durchaus viel Beachtung bis hin zu Lob. Heutige Verantwortungsträger des Bistums Limburg sind allerdings nicht als mitverantwortlich für diese Vorgänge anzusehen.

Christen, die sich gegen die Abtreibung und für den Lebensschutz engagieren, haben übrigens die volle Rückendeckung von Papst Franziskus, der über die gesamte Zeit seines Pontifikates hin nicht mit massiven Ausdrücken gespart hat, wenn es um das Töten ungeborener Kinder im Mutterleib geht. Vielfache Grußworte an Pro-Life-Aktionen in der ganzen Welt, darunter auch in Österreich und Deutschland, geben von seiner Einstellung kraftvolles Zeugnis.

Limburger Dom


Foto oben (c) Bistum Limburg


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