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| ![]() Handreichung von Marx &. Co ist theologisch mangelhaft26. Mai 2018 in Deutschland, 4 Lesermeinungen Bonner Dogmatiker Menke übt scharfe Kritik an der geplanten Handreichung der deutschen Bischöfe zum Kommunionempfang nichtkatholischer Ehepartner Köln (kath.net) Menke erklärte dann, dass er das Papier, über das in der Bischofskonferenz abgestimmt wurde, kenne. Müsste er dieses Papier theologisch benoten, würde er es als "mangelhaft" qualifizieren. Es fehle laut dem Dogmatiker in dem Schreiben von Kardinal Marx und den anderen Bischöfen eine gründliche Reflexion über den Unterschied zwischen dem sakramentalen Kirchenverständnis der Katholiken und dem nichtsakramentalen Kirchenverständnis der Protestanten. Außerdem fehle laut Menke auch eine klare Bezeichnung des Unterschiedes zwischen dem Abendmahl, das die Veranschaulichung des Rechtfertigungsgeschehens "allein aus Gnade" ist; und dem an die Bekenntnisgemeinschaft mit dem Ortsbischof und dem Petrusnachfolger gebundenen Eucharistieverständnis der Katholiken. Außerdem fehle auch jede Reflexion über das Problem, dass dem katholischen Partner einer konfessionsverbindenden Ehe die Teilnahme am protestantischen Abendmahl von Seiten der katholischen Kirche auch in Zukunft verwehrt bleiben soll. Von den Folgen für die kirchliche Bindung der Kinder konfessionsverbindender Ehen ganz zu schweigen. "Wer das Sakrament der Eucharistie empfängt, identifiziert sich öffentlich mit der Gemeinschaft, in der er oder sie zur Kommunion geht. Das gilt auch für den protestantischen Partner konfessionsverbindender Ehen. Mehr als dies zu erklären, ist nicht erforderlich. Man kann die Gewissensentscheidung des einzelnen Betroffenen nicht dadurch entlasten, dass man Ausnahmen regelt.", so der Theologe. Menke zeigt sich irrtiiert darüber, dass außer dem Erzbischof von Köln und einigen bayerischen Bischöfen die Mehrheit des deutschen Episkopates ein Papier von solch mangelhafter theologischer Qualität durchgewunken haben und über eine Frage mit Mehrheit entscheiden wollten, die auf die weltkirchliche Ebene gehöre und auch dort nicht mit einer Abstimmungsmehrheit entschieden werden könne. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuDeutsche Bischofskon
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