Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Was interessiert mich das Geschwätz von Rom...
  2. Wenn sich Gratismut in Angst verwandelt
  3. Katholiken fordern Exkommunikation der „katholischen“ US-Gouverneurin Maura Healey
  4. „Trägt der synodale Prozess dazu bei, die Seelen Christus und dem ewigen Heil näherzubringen?“
  5. Bußgeldverfahren gegen Schüler nach Weigerung an LGBT-Workshop teilzunehmen
  6. Papst warnt vor eigenmächtigen Änderungen bei der Messe
  7. 500 Euro für ein Sakrament oder was ist das wirkliche Problem?
  8. Katholische Beerdigung für italienischen Gitarristen wurde abgesagt, weil er Freimaurer war
  9. "Ich würde Kinderbetreuung nicht als Arbeit sehen, sage ich Ihnen ganz ehrlich"
  10. Das Kirchenjahr als Weg durch die Heilsgeschichte. Dem Gottesdienst soll nichts vorgezogen werden!
  11. Influencerin bezeichnet Trans-Politiker als Mann: zu zwei Jahren Hausarrest verurteilt
  12. ‚Waldbrände in der Kurie‘
  13. Schwuler Aktivist übt scharfe Kritik an Jens Spahn: „Es gibt kein Grundrecht auf ein Kind!“
  14. Edith Stein – Ave, Crux, spes unica
  15. "Satanisches Lachen" - US-Demokraten aus Massachusetts feiern Ermorden von Kindern bis zur Geburt!

USA: Oberster Gerichtshof gibt christlichem Bäcker Recht

5. Juni 2018 in Chronik, 9 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das Höchstgericht hob damit ein Urteil auf, das den Bäcker verpflichtet hatte, eine Torte für eine ‚Homo-Ehe’ zu backen.


Washington D.C. (kath.net/jg)
Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Montag in einem Urteil festgestellt, dass der christliche Bäcker Jack Phillips nicht verpflichtet ist, eine Hochzeitstorte für eine „Homo-Ehe“ herzustellen.

Das Höchstgericht hob damit das Urteil eines Gerichts im Bundesstaat Colorado auf. Dieses hatte entschieden, Phillips müsse die Torte backen, auch wenn dies gegen seine religiöse Überzeugung gehe. Sieben der neun Höchstrichter stimmten für das Urteil, zwei waren dagegen.

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes könne aber nicht so verstanden werden, dass es Unternehmen generell gestattet sei, aus religiösen Gründen nicht bei einer „Homo-Ehe“ mitwirken zu müssen, heißt es in einem Bericht des Nachrichtensenders FOXNews. Das Urteil bezog sich auf die „antireligiöse Tendenz“ in der Entscheidung der Bürgerrechtskommission des Bundesstaates Colorado, dem das Gericht des Bundesstaates bei seinem Urteil gefolgt war.


Die grundsätzlich ablehnende Haltung gegenüber der Religion, die in der Entscheidung der Kommission zum Ausdruck komme, widerspreche dem ersten Zusatz zur Verfassung der USA. Dieser verlange, dass die Gesetze in einer Weise angewendet würden, die der Religion gegenüber neutral sei. Eine religionsfeindliche Haltung von Seiten des Staates dürfe bei dem Ausgleich, den er zwischen allgemeinem Interesse und Religionsfreiheit herzustellen habe, kein Faktor sein, heißt es im Urteil des Höchstgerichts.

Der Oberste Gerichtshof sei dem Prinzip gefolgt, „dass Toleranz in beide Richtungen geht“. Die Bürgerrechtskommission von Colorado habe Phillips’ religiöse Überzeugungen nicht toleriert, stellte Michael Farris von der Alliance Defending Freedom (ADF) nach dem Urteil fest. Die ADF hatte den Bäcker vor dem Höchstgericht vertreten.

Der Fall hatte im Juli 2012 begonnen, als ein homosexuelles Paar bei Phillips eine Hochzeitstorte bestellen wollte. Phillips weigerte sich und berief sich auf seine christliche Überzeugung. Er bot ihnen an, andere Produkte seiner Bäckerei zu liefern. Die beiden Männer verließen daraufhin Phillips’ Bäckerei und klagten ihn auf Verstoß gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz. Dieses wurde im Jahr 2008 auf Diskriminierung gegen sexuelle Ausrichtung und Geschlechtsidentität erweitert.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Religionsfreiheit

  1. US-Stadt Louisville zahlt 800.000 Dollar an christliche Fotografin
  2. Katholische Bischöfe Kanadas: Gesetz gegen "Hass" gefährdet Religionsfreiheit
  3. Nicaraguas Regierung verbietet Kreuzweg-Prozessionen
  4. Großbritannien: Christlicher Pastor wegen Kritik am Islam und an Transgender verhaftet
  5. Religionsfreiheit in den USA: Florida schneidet am besten ab
  6. Warnung vor Einschränkung der Religionsfreiheit in den USA
  7. Nicaragua: Ortegas Regime schließt Radio Maria
  8. Keine Torte für Feier einer ‚Geschlechtsumwandlung’ – christlicher Bäcker erneut vor Gericht
  9. Katholisches Ehepaar kämpft vor Gericht um Zulassung als Pflegeeltern
  10. US-Höchstrichter warnt vor Einschränkungen der Religions- und Redefreiheit






Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. Edith Stein – Ave, Crux, spes unica
  3. "Mit Leib und Seele bei Gott – unsere Berufung zur Vollendung"
  4. "... der Sieg, der die Welt besiegt hat, ist unser Glaube” (1 Joh 5,4)"
  5. Grösse
  6. Deutschland: Katholische Kirche verzeichnet mehr Erwachsenentaufen trotz Mitgliederrückgang
  7. „Nicht der Sturm hat das letzte Wort – Christus hat das letzte Wort. Amen.“
  8. Was Papst Leo XIV. in Südamerika erwartet
  9. Wenn der Sturm den Glauben prüft - Der Friede Christi mitten im Gegenwind
  10. Ein Fall für den Staatsfunk: Wie Georg Restle Verschwörungsmythen als „Haltung“ verkauft
  11. Wenn sich Gratismut in Angst verwandelt
  12. Bußgeldverfahren gegen Schüler nach Weigerung an LGBT-Workshop teilzunehmen
  13. Bischof Hansen/Oslo kündigt Diözesansynode an – Keine Abstimmung über die kirchliche Lehre
  14. "Ich würde Kinderbetreuung nicht als Arbeit sehen, sage ich Ihnen ganz ehrlich"
  15. Präfekt des Dikasteriums für die Gesetzestexte: Kirchenrecht soll dem Heil der Seelen dienen

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz