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| ![]() USA: Oberster Gerichtshof gibt christlichem Bäcker Recht5. Juni 2018 in Chronik, 9 Lesermeinungen Das Höchstgericht hob damit ein Urteil auf, das den Bäcker verpflichtet hatte, eine Torte für eine Homo-Ehe zu backen. Washington D.C. (kath.net/jg) Das Höchstgericht hob damit das Urteil eines Gerichts im Bundesstaat Colorado auf. Dieses hatte entschieden, Phillips müsse die Torte backen, auch wenn dies gegen seine religiöse Überzeugung gehe. Sieben der neun Höchstrichter stimmten für das Urteil, zwei waren dagegen. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes könne aber nicht so verstanden werden, dass es Unternehmen generell gestattet sei, aus religiösen Gründen nicht bei einer Homo-Ehe mitwirken zu müssen, heißt es in einem Bericht des Nachrichtensenders FOXNews. Das Urteil bezog sich auf die antireligiöse Tendenz in der Entscheidung der Bürgerrechtskommission des Bundesstaates Colorado, dem das Gericht des Bundesstaates bei seinem Urteil gefolgt war. Die grundsätzlich ablehnende Haltung gegenüber der Religion, die in der Entscheidung der Kommission zum Ausdruck komme, widerspreche dem ersten Zusatz zur Verfassung der USA. Dieser verlange, dass die Gesetze in einer Weise angewendet würden, die der Religion gegenüber neutral sei. Eine religionsfeindliche Haltung von Seiten des Staates dürfe bei dem Ausgleich, den er zwischen allgemeinem Interesse und Religionsfreiheit herzustellen habe, kein Faktor sein, heißt es im Urteil des Höchstgerichts. Der Oberste Gerichtshof sei dem Prinzip gefolgt, dass Toleranz in beide Richtungen geht. Die Bürgerrechtskommission von Colorado habe Phillips religiöse Überzeugungen nicht toleriert, stellte Michael Farris von der Alliance Defending Freedom (ADF) nach dem Urteil fest. Die ADF hatte den Bäcker vor dem Höchstgericht vertreten. Der Fall hatte im Juli 2012 begonnen, als ein homosexuelles Paar bei Phillips eine Hochzeitstorte bestellen wollte. Phillips weigerte sich und berief sich auf seine christliche Überzeugung. Er bot ihnen an, andere Produkte seiner Bäckerei zu liefern. Die beiden Männer verließen daraufhin Phillips Bäckerei und klagten ihn auf Verstoß gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz. Dieses wurde im Jahr 2008 auf Diskriminierung gegen sexuelle Ausrichtung und Geschlechtsidentität erweitert. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuReligionsfreiheit
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