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Bischofskritik an EuGH-Urteil zu gleichgeschlechtlichen Ehegatten

11. Juli 2018 in Weltkirche, 8 Lesermeinungen
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Slowakische Bischofskonferenz wirft Luxemburger Richtern vor, durch jüngstes Urteil zum Aufenthaltsrecht gleichgeschlechtlicher Ehegatten in den EU-Staaten "rechtliche und gesellschaftliche Verwirrung" zu stiften


Bratislava (kath.net/KAP) Die slowakischen Bischöfe werfen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vor, durch ein jüngstes Urteil zum Aufenthaltsrecht gleichgeschlechtlicher Ehegatten in den EU-Staaten "rechtliche und gesellschaftliche Verwirrung" zu stiften. Die Ehe zwischen Mann und Frau werde "immer das geeignetste Umfeld für die Erziehung von Kindern sein", hielt die Bischofskonferenz in einer Erklärung nach ihrer jüngsten Vollversammlung in dieser Woche in Nitra fest. Die Vorlage "anderer Formen des Zusammenlebens als gleichwertige Alternativen" sei "verfehlt und falsch". Damit werde "nicht Gerechtigkeit, sondern Unordnung unterstützt".

Die Regierung in Bratislava forderten die Bischöfe auf, sich für eine Änderung der maßgeblichen europäischen Rechtsvorschriften einzusetzen. Staaten dürften in keiner Weise - auch nicht bloß bei Entscheidungen über das Aufenthaltsrecht - verpflichtet werden, Beziehungen von Menschen gleichen Geschlechts anzuerkennen, so die Bischofskonferenz.


Hintergrund ist ein EuGH-Urteil von Anfang Juni, wonach einzelne EU-Mitgliedstaaten homosexuellen Ehegatten von EU-Bürgern nicht das Aufenthaltsrecht mit der Begründung verweigern dürfen, dass die "Homo-Ehe" in ihrem Land nicht anerkannt ist. Geklagt hatten ein Rumäne und sein US-amerikanischer Ehepartner, die nach belgischem Recht die Ehe eingegangen waren. Rumänien verweigerte dem US-Bürger den Aufenthalt mit seinem Ehemann in Rumänien, da dort "Homo-Ehen" nicht anerkannt seien.

Der EuGH betonte, es stehe den Mitgliedstaaten frei, gleichgeschlechtliche Ehen vorzusehen oder nicht. Jedoch dürfe die Freizügigkeit von EU-Bürgern nicht beschränkt werden. Dem EU-Gericht zufolge beeinträchtigt die Anerkennung einer einzelnen gleichgeschlechtlichen Ehe, um das Aufenthaltsrecht für den Ehegatten zu erhalten, nicht das "Institut der Ehe". Der Staat verpflichte sich damit nicht, die Ehe zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts im nationalen Recht vorzusehen.

Bischöfe: "Desorientierende Botschaft"

Bis jetzt hätten die Gesetze "nur der natürlichen Ehe von Mann und Frau als Grundzellen der Gesellschaft Vorteile wirtschaftlichen Charakters gewährt", erklärten die slowakischen Bischöfe nun. Damit habe der Staat kundgetan, dass die Ehe eine besondere Stellung einnimmt, "weil aus ihr neue Generationen heranwachsen und eine Investition in die Familie die beste Investition in die Zukunft des Landes" sei.

Die "rechtliche Anerkennung und ökonomische Förderung von Arten von Beziehungen, die nicht einmal das Potenzial für die natürliche Zeugung der Nachkommenschaft haben", so die Bischöfe, sende "vor allem an junge Menschen eine desorientierende Botschaft". Die Anerkennung homosexueller Verbindungen als gleichwertig mit der Ehe von Mann und Frau bewirke, "dass sie Vorteile auch ohne Einlagen und Rechte ohne Verpflichtungen" in Anspruch nehmen können. So werde ein "Raum geschaffen für weitere Äußerungen von Eigenwilligkeit und Ungerechtigkeit: für einen Handel mit Kindern im Rahmen der assistierten Reproduktion und Leihmutterschaft".

Copyright 2018 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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