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Papst sanktioniert süditalienischen Exorzismus-Priester

7. Mai 2019 in Weltkirche, 1 Lesermeinung
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Er soll bei einer Dämonenaustreibung unter anderem mit Schlägen und Anspucken vorgegangen sein, ferner wird er sexueller Übergriffe beschuldigt - Dem Priester wurde der Klerikerstand entzogen


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Der Vatikan hat einen italienischen Priester bestraft, dem Misshandlungen in Zusammenhang mit einem Exorzismus vorgeworfen werden. Wie die Diözese Aversa am Montag mitteilte, entzog Papst Franziskus dem 43-jährigen Geistlichen der Gemeinschaft "Piccola Casetta di Nazareth" nahe Neapel den Klerikerstand. Dies ist die schwerste Sanktion, die das katholische Kirchenrecht vorsieht. Ein Einspruch ist laut dem Dekret nicht möglich.


Dem Mann wird vorgeworfen, ein 14-jähriges Mädchen bei einer Dämonenaustreibung unter anderem mit Schlägen und Anspucken misshandelt zu haben. Ferner wird er sexueller Übergriffe gegenüber zwei weiblichen Jugendlichen beschuldigt. Gegen den Ex-Priester läuft seit Februar 2018 ein Verfahren seitens der Staatsanwaltschaft Santa Maria Capua Vetere. Zuvor suspendierte der Bischof von Aversa den Geistlichen vom Dienst.

Mit ihm angeklagt sind laut Medienberichten die Eltern des minderjährigen Exorzismus-Opfers und der Leiter der örtlichen Polizeikommission, der der sektenähnlichen Gemeinschaft angehört und Ermittlungen verhindert haben soll.

Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten
Foto: Archivbild


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Lesermeinungen

 Stanley 7. Mai 2019 
 

Nichts Genaues weiß man nicht

Und wieder wird "vorgeworfen", "beschuldigt" und das Wörtchen "soll" eingeworfen. Der Bischof von Aversa hat den Geistlichen vom Dienst suspendiert. Der Papst entzog ihm den Klerikerstand. Ein Rekurs ist nicht möglich. Dabei hat man das Ende des Verfahrens seitens der Staatsanwaltschaft Santa Maria Capua Vetere gar nicht abgewartet. Noch ist kein Urteil erfolgt, da wird der Geistliche vonseiten seiner Vorgesetzten gleich erledigt.
Konnte man den Priester nicht bis zum Urteil beurlauben und dann entsprechend der Wahrheitsfindung handeln?


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