Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Statt Jesuskind in der Krippe ein schleimiges Alien-Monster in der ARD!
  2. Die Skandalchristmette im SWR verstört und verärgert
  3. "'Potestas sacra' für Laien: worum es letztlich geht"
  4. THESE: 'Viele Priester ignorieren das Übernatürliche in der Lehre!'
  5. SWR-Skandalchristmette - Zuständig ist die Diözese Rottenburg-Stuttgart!
  6. Kardinal Nemet: Papst Leo ist der Löwe, der die Wölfe jagen wird
  7. „In seinem Pontifikat war Benedikt XVI. einer der größten Theologen auf der Cathedra Petri“
  8. Vorbehaltlos Ja zum Leben!
  9. USA bombardieren Islamisten nach Massaker an Christen in Nigeria
  10. Zeitliche und ewige Zukunft
  11. Psychologe verteidigt Therapie bei ungewollter gleichgeschlechtlicher Neigung
  12. ‚Jede Frau ist stark genug‘, um sich nach einer Vergewaltigung für ihr Baby zu entscheiden
  13. Massive Mehrheit in Österreich sieht Leben mit Muslimen kritisch
  14. Zwischen Krippe und Weltpolitik. Die Gottesmutter als Ort des Friedens
  15. Neuer Papst erweist sich als Publikumsmagnet

'Jede Art von Tötung ist böse' (Hl. Mutter Teresa)

29. September 2020 in Kommentar, 13 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Kommt Sterbehilfe in Österreich? - Eine Analyse von Leni Kesselstatt / für das Team der Familienallianz


Wien (kath.net)

Die bisherige Gesetzeslage in Österreich zur Sterbehilfe und dem assistierten Suizid (§ 77 und § 78 StGB) verbietet klar jede Form der sogenannten „Sterbehilfe“. Gesetzliche Entwicklungen in westlichen Staaten, jetzt ganz besonders auch Deutschland, wo vor wenigen Monaten durch ein Urteil des Deutschen Bundesverfassungsgerichts die gewerbliche Sterbehilfe erlaubt wurde, die zunehmende öffentliche Thematisierung und Lobbyarbeit, ein zunehmend liberaleres politisches Klima, die Politisierung der Gerichtshöfe und nicht zuletzt der „Wertewandel“ innerhalb der Bevölkerung führen auch in Österreich zu regelmäßigen neuen Diskussionen um die Sterbehilfe.

 

Auch wenn trotz verschiedener Versuche um Einflussnahme bis heute keine politische Mehrheit für eine Abschaffung der beiden Paragraphen zu finden war, so sprach sich bereits im Jahr 2015 hierzulande die Mehrheit der Bioethikkommission des Bundeskanzleramts für eine Reform des § 78 aus, um in besonderen Fällen zumindest Angehörigen und nahestehenden Personen bei assistiertem Suizid („Mitwirkung am Selbstmord“) Straflosigkeit zu gewähren.

 

Ein wichtiger Einschnitt brachte die Gründung der „Österreichische Gesellschaft für ein Humanes Lebensende“ (ÖGHL) 2019, die seither alle Kräfte der Sterbehilfe-Lobby zusammenbrachte und seither hinter jeder nennenswerten Initiative in diesem Bereich steckt.

 

Die zwei wichtigsten: 2019 brachte der Anwalt Wolfram Proksch vier Personen für einen gemeinsamen Antrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) zusammen, um das Verbot der Sterbehilfe zu kippen. Nach ersten Beratungen in der ersten Jahreshälfte 2020 führt der Verfassungsgerichtshof am 24. September eine öffentliche Verhandlung durch, um danach die Beratungen fortzusetzen. Zusätzlich bemüht sich die Sterbehilfe-Lobby gesellschaftlichen und politischen Druck zu erzeugen, dies in Form einer Petition. Initiiert wurde sie 2012 vom „Sterbehilfe-Aktivisten“ Wolfgang Obermüller. Sie kam seither auf mittlerweile fast 100 000 Unterzeichner, zu bedenken ist aber, dass sich die Petition auch an den deutschen Bundestag richtet. Daran gekoppelt brachte der NR-Abg. der NEOS Michael Bernhard gemeinsam mit der ÖGHL am 17. Juni 2020 die Petition „Selbstbestimmtes Sterben in Würde“ im Nationalrat ein, um den Druck auf Regierung und den VfGH zu erhöhen.


 

Aussicht

 

In welche Richtung der VFGH bei der Entscheidungsfindung tendiert, ist nicht bekannt. Man kann jedoch davon ausgehen, dass früher oder später das Argument auf ein selbstbestimmtes Sterben in Würde, wenn nicht diese Zusammensetzung des VFGH, dann die nächste, überzeugen wird. Die Petition im Nationalrat und die ÖGHL werden dafür sorgen, dass auch bei Beibehalten des Verbots durch den VfGH zunehmend öffentlicher Druck aufgebaut werden wird. Politisch ist von den Regierungsparteien kein aktives Dagegenhalten zu erwarten. Im Gegenteil, man darf bei den Grünen eher Sympathie annehmen und bei der ÖVP dürfte wie in anderen gesellschaftspolitischen Fragen „abwarten und hinnehmen“ als Maxime gelten. Dazu die ÖGHL selbst:

 

„Ausschussvorsitzender Michael Bernhard (NEOS) wies darauf hin, dass sich die EinbringerInnen schon mehrfach in dieser Frage an das Parlament gewandt haben und sich aufgrund aktueller Ereignisse - kürzlich ergangener Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Deutschen Bundesverfassungsgerichts - bestärkt sehen. Obwohl er eine Reihe von Anträgen auf Stellungnahmen einbrachte, schloss sich die Mehrheit dem Vertagungsantrag der ÖVP-Abgeordneten Corinna Schwarzenberger an. Sie gab ebenso wie ihr Fraktionskollege Nikolaus Prinz zu bedenken, dass der österreichische Verfassungsgerichtshof im September eine Entscheidung darüber fällen werde und man dieses Urteil abwarten wolle. Wenig Verständnis für dieses Argument hatten die Abgeordneten Andreas Kollross (SPÖ), Wolfgang Zanger und Christian Ries (beide FPÖ), die von einer Verzögerungstaktik sprachen."

 

Das Recht auf Selbstbestimmung

 

Von diesem Argument hängt sehr vieles ab: Nicht nur die Diskussion um Euthanasie, sondern jede gesellschaftspolitische Frage, wie etwa Abtreibung oder Gender, aber auch die Definition der Würde.

 

Hat nämlich der Mensch ein „absolutes“ Recht auf Selbstbestimmung, dann hat er selbstverständlich das Recht zu entscheiden, was für ihn ein würdevolles Sterben bedeutet und, noch wichtiger, grundsätzlich das Recht sich selbst zu töten und dafür Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn die helfende Person wiederum in ihrer Selbstbestimmtheit sich freiwillig dazu entscheidet.

 

Solange man als Gesellschaft diese Prämisse auch nur im kleinsten Ansatz akzeptiert, gibt es letztlich kein Argument gegen Euthanasie, und dies ist der eigentliche Grund, warum in einem westlichen Land nach dem anderen, das Verbot gegen Sterbehilfe fällt.

 

Jeder Hinweis darauf, dass viele Menschen sich in solcher Entscheidung gedrängt fühlen, aufgrund von physischen oder psychischen Erkrankungen gar nicht selbstbestimmt entscheiden können, mit Euthanasie Geschäft gemacht werde, man mehr in die Palliativversorgung investieren müsse und man, im Hinblick auf andere Länder, die Türe zu viel schlimmeren Entwicklungen öffne (das Argument der schiefen Ebene) greift nicht das eigentliche Argument an. All diese Dinge stimmen und es ist wichtig, auf sie aufmerksam zu machen, allerdings sind sie keine Argumente gegen das Recht auf Selbstbestimmung. Denn immer wird es, zumindest in der Theorie, den Fall geben, wo ein Mensch tatsächlich völlig frei, ohne äußerlichen Druck bei vollem Verstande sich für die Sterbehilfe entscheiden würde. Gesteht man ihm das Recht auf Selbstbestimmung zu, hat man kein Recht, ihm zu verwehren, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Selbst eher konservative Meinungsbildner gestehen dies ein.

 

Ein Umdenken ist erforderlich und es muss festgehalten werden, dass der Mensch kein Recht auf absolute Selbstbestimmung hat, nicht Eigentümer seines Lebens oder das eines anderen ist und über keines frei verfügen darf:

 

„Es muß erneut mit Nachdruck erklärt werden, daß nichts und niemand je das Recht verleihen kann, ein menschliches Lebewesen unschuldig zu töten, mag es sich um einen Fötus oder einen Embryo, ein Kind, einen Erwachsenen oder Greis, einen unheilbar Kranken oder Sterbenden handeln. Es ist auch niemandem erlaubt, diese todbringende Handlung für sich oder einen anderen zu erbitten, für den er Verantwortung trägt, ja man darf nicht einmal einer solchen Handlung zustimmen, weder explizit noch implizit. Es kann ferner keine Autorität sie rechtmäßig anordnen oder zulassen. Denn es geht dabei um die Verletzung eines göttlichen Gesetzes, um eine Beleidigung der Würde der menschlichen Person, um ein Verbrechen gegen das Leben, um einen Anschlag gegen das Menschengeschlecht.“

 

(Franjo Kardinal Seper, Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre – Erklärung zur Euthanasie, unterzeichnet am 5. Mai 1980)

 

Wir haben uns das Leben nicht selbst gegeben, es gehört nicht uns. Daher dürfen wir es auch nicht selbst beenden, genauso wenig wie wir jemandem das Leben nehmen dürfen. Es bleibt immer ein Töten, und das Töten unschuldigen Lebens ist immer falsch, immer moralisch verwerflich. Wenn eine Gesellschaft Sterbehilfe, egal welcher Form, erlaubt, öffnet sie eine weitere Tür zu einer "Kultur des Todes". Was früher als Verbrechen galt, gilt dann als traurige, aber erlaubte und akzeptierte Normalität.

 

Nur das Beharren auf dieser Wahrheit und der Mut, gängige Vorstellungen von Recht zu hinterfragen, können unsere Gesellschaft vor fatalen Entwicklungen im Bereich der Menschenwürde schützen. Solange auch Konservative sich nicht noch mehr darum bemühen, ein Verbot gegen Sterbehilfe zu wahren und nicht das Recht auf Selbstbestimmung anzugreifen, gibt es keine Möglichkeit die Freigabe von Sterbehilfe zu verhindern. Wir haben als Christen keine andere Wahl als darauf zu beharren, dass der Mensch nicht Eigentümer seines Lebens ist, kein absolutes Recht auf Selbstbestimmung hat und das Töten von unschuldigem menschlichem Leben immer falsch ist, sei es das eigene oder das fremde. Sonst haben wir diesen und auch die nächsten Kämpfe bereits jetzt verloren.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Euthanasie

  1. Euthanasie in Kanada: Menschen mit Behinderung haben mittlerweile Angst vor dem Gesundheitssystem
  2. Trauriger Rekord: Fast 10.000 Euthanasietote in den Niederlanden im Jahr 2024
  3. Kardinal kritisiert Gesetz zu Suizidbeihilfe in der Toskana
  4. Kanadische Ärzte wollen Organe von Euthanasiepatienten gewinnen
  5. Bischof Egan: ‚Großbritannien ist kein christliches Land mehr.‘
  6. Vier ehemalige Premierminister gegen das geplante Euthanasiegesetz in Großbritannien
  7. Niederlande: Euthanasie für 17-Jährige mit Depressionen und Angststörungen
  8. Britischer Priester und Arzt warnt vor Öffnung der Kirche für Euthanasie
  9. Assistierter Selbstmord ist in Kanada mittlerweile Routine
  10. Kultur des Todes: US-Apothekenketten verkaufen Abtreibungspillen - Pfizer sponsert Euthanasie-Gruppe






Top-15

meist-gelesen

  1. Statt Jesuskind in der Krippe ein schleimiges Alien-Monster in der ARD!
  2. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  3. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  4. Die Skandalchristmette im SWR verstört und verärgert
  5. "'Potestas sacra' für Laien: worum es letztlich geht"
  6. ‚Jede Frau ist stark genug‘, um sich nach einer Vergewaltigung für ihr Baby zu entscheiden
  7. THESE: 'Viele Priester ignorieren das Übernatürliche in der Lehre!'
  8. Kardinal Nemet: Papst Leo ist der Löwe, der die Wölfe jagen wird
  9. SWR-Skandalchristmette - Zuständig ist die Diözese Rottenburg-Stuttgart!
  10. Ermittlungen im Fall Orlandi offenbar an einem Wendepunkt
  11. Wie Johannes vom Kreuz mit nervigen Menschen umging
  12. USA bombardieren Islamisten nach Massaker an Christen in Nigeria
  13. Psychologe verteidigt Therapie bei ungewollter gleichgeschlechtlicher Neigung
  14. „Driving home for Christmas“ – Nun ist Chris Rea auf dem Weg in seine ewige Heimat
  15. „In seinem Pontifikat war Benedikt XVI. einer der größten Theologen auf der Cathedra Petri“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz