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Erzbischof von Washington D.C., Gregory, klagt gegen Einschränkungen bei Gottesdiensten

18. Dezember 2020 in Weltkirche, keine Lesermeinung
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Die Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Gottesdiensten auf 50 sei wissenschaftlich nicht begründet und diskriminiere religiöse Veranstaltungen.


Washington D.C. (kath.net/LifeSiteNews/jg)

Kardinal Wilton Gregory, der Erzbischof von Washington D.C., hat die Bürgermeisterin der US-Bundeshauptstadt und den District of Columbia verklagt. Die Bestimmungen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie seien willkürlich, würden Glaubensgemeinschaften diskriminieren und irreparable Schäden verursachen, heißt es in der am 11. Dezember eingebrachten Klageschrift.

 

Konkreter Anlass für die Klage ist die Beschränkung der Teilnehmer an Gottesdiensten auf eine Höchstzahl von 50. Diese widerspreche dem Grundrecht auf freie Religionsausübung, der Redefreiheit und der Versammlungsfreiheit. Die Klage will eine Aufhebung dieser Begrenzung erwirken.


 

Die Erzdiözese Washington D.C. habe mit den Behörden des District of Columbia seit Beginn der Pandemie zusammengearbeitet, um die öffentliche Gesundheit zu schützen. Seit im Juni öffentliche Messen wieder aufgenommen wurden, habe die Erzdiözese bewiesen, dass Gottesdienste auf sichere und verantwortungsvolle Weise in Kooperation mit den Behörden abgehalten werden können. Seither seien tausende Messen ohne Covid-19 Ausbrüche gefeiert worden, erinnert die Erzdiözese in der Klageschrift.

 

Die Begrenzung auf 50 Teilnehmer je Gottesdienst sei wissenschaftlich nicht begründet, da sie auf die Größe des Gotteshauses und die Hygiene- und Abstandsregeln nicht berücksichtige. Die Bestimmung sei diskriminierend, da für Gottesdienste strengere Vorschriften gelten würden als für andere Aktivitäten, die der Verwaltung des District of Columbia offensichtlich wichtiger seien. Bei Büchereien, Waschsalons, Läden, Restaurants, Tätowierstudios, Fitnessstudios und vielen anderen Einrichtungen gelten Besuchergrenzen, die auf das Fassungsvermögen der Räume abgestimmt seien.

 

Generalvikar Daniel Carson schrieb in einer Nachricht an die Priester der Erzdiözese, dass die Klage der letzte Schritt sei, um sich gegen die Bestimmungen zu wehren. Dem seien lange Verhandlungen mit dem District of Columbia vorausgegangen.

 

In der Erzdiözese New York sind die Gläubigen verpflichtet, während der Gottesdienste Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen und Mindestabstände einzuhalten. Die Richtlinie der Erzdiözese für Gottesdienste während dder Covid-19-Pandemie umfasst 14 Seiten.


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