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EGMR lehnt Schadenersatzforderung nach Kindesentzug in Norwegen ab

27. Dezember 2020 in Familie, 3 Lesermeinungen
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Die Klage sei zwar nicht erfolgreich gewesen, habe aber dazu beigetragen, die internationale Aufmerksamkeit auf Missbräuche in Norwegen zu richten, sagte der Vater der Familie Bodnariu.


Straßburg (kath.net/LifeSiteNews/jg)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Klage einer christlichen Familie zurückgewiesen, die Schadenersatzansprüche an den Norwegischen Staat gestellt hat. Der aus Rumänien stammenden Familie Bodnariu waren 2015 ihre fünf Kinder entzogen worden.

 

Nach einem sieben Monate dauernden Rechtsstreit erhielten die Eltern alle Kinder, die in der Zwischenzeit auf drei Pflegefamilien aufgeteilt worden waren, wieder zurück. Die Norwegischen Behörden hatten den Eltern vorgeworfen, ihre Kinder zu einem radikalen christlichen Glauben zu erziehen.


 

Der EGMR wies die Klage mit der Begründung zurück, die Familie Bodnariu habe nicht alle Rechtsmittel des Staates Norwegen ausgeschöpft, um Schadenersatz zu erhalten. Die Familie lebt mittlerweile wieder in Rumänien. Sie hätten nicht riskieren wollen, dass ihnen die Behörden noch einmal die Kinder wegnehmen, wenn sie innerhalb des Systems  auf Schadenersatz geklagt hätten, das die Familie derart misshandelt habe, sagte Vater Marius Bodnariu.

 

Sie seien zwar von der Entscheidung des EGMR enttäuscht, würden ihre Klage aber nicht bereuen. Das Leiden der Familie hätte die internationale Aufmerksamkeit auf die Missbräuche gelenkt, die in Norwegen jeden Tag an Familien geschehen, sagte Bodnariu.

 


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Lesermeinungen

 Stock 29. Dezember 2020 
 

@Simon Tolon

Ausgezeichnete Analyse!

kath.net/news/73866#561652


0
 
 Fischlein 27. Dezember 2020 
 

Was in Norwegen Barnevernet tut,

macht leider in Deutschland das Jugendamt. Deswegen hat es auch Klagen gegeben.


0
 
 Simon Tolon 27. Dezember 2020 
 

Ablehnung von Schadensersatz aus formellen Gründen

Das konnte das Gericht kaum anders entscheiden, wollte es Norwegen nicht absprechen, ein Rechtsstaat nach demokratischem Verständnis zu sein. Dennoch: Damit ist selbst dieses Thema auf dem Tisch. Auch in anderen Ländern Europas sind die formellen Hürden für Klagen gegen staatliche Mesnchenrechtsverletzungen hoch. Denn auch die neuen, die modernen Herren, wissen, was sie tun - und schützen zuerst sich selbst und das eigene Regime.


3
 

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