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Zehn Jahre Syrienkonflikt: „Kirche in Not“ fordert Erleichterungen für humanitäre Hilfen

13. März 2021 in Weltkirche, 2 Lesermeinungen
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Dringender Handlungsbedarf besonders bei Geldüberweisungen


Wien-München (kath.net/KIN)

Zehn Jahre nach Beginn des Konflikts in Syrien appelliert das weltweite päpstliche Hilfswerk „Kirche in Not“ (ACN) an die USA und die Europäische Union, die humanitäre Hilfe für das mit Sanktionen belegte Land zu erleichtern. „Es ist unsere Pflicht, der leidenden Zivilbevölkerung in Syrien zu helfen. Besonders die christliche Minderheit droht zu verschwinden. In ihrem Namen bitte ich die Vereinigten Staaten und die EU, den bestehenden internationalen Rechtsrahmen umzusetzen, der humanitäre Ausnahmen von dem Embargo zulässt“, erklärt der Geschäftsführende Präsident von „Kirche in Not“, Dr. Thomas Heine-Geldern, am internationalen Sitz des Hilfswerks in Königstein im Taunus.

Große Schwierigkeiten bei Geldüberweisungen

Selbst die bestehenden Ausnahmen von den Sanktionen könnten aktuell nicht ausgeschöpft werden. Besonders Schwierigkeiten bei der Geldüberweisung und bei der Einfuhr humanitärer Güter machten oft jegliche Hilfe unmöglich, sagte Heine-Geldern. „Obwohl die Sanktionen Ausnahmen bei der Geldüberweisung für humanitäre Hilfe vorsehen, funktioniert das einfach nicht.“


Der europäische IBAN- und der amerikanische SWIFT-Code blockierten jegliche Überweisung, die sich auf Syrien beziehen. „Infolgedessen ist es für Hilfsorganisationen praktisch unmöglich, die Mittel zur Hilfe für die notleidende Bevölkerung zu überweisen“, führt der „Kirche in Not“-Präsident aus.

Heine-Geldern zufolge sei die Frage der Geldüberweisung deshalb so zentral, weil kirchliche Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen nicht die logistischen Kapazitäten hätten, diese notwendigen Hilfsgüter selbst einzuführen. „Deshalb senden wir Geld, damit unsere Partner Lebensmittel, medizinische Güter und Kleidung vor Ort kaufen können.“ Insgesamt seien fast 14 Millionen Syrer auf Hilfe angewiesen.

Der Präsident von „Kirche in Not“ fordert die Staatengemeinschaft deshalb auf, die Banken anzuweisen, Geldüberweisungen zu humanitären Zwecken zu akzeptieren. Dies ist eigentlich bereits in den Ausnahmen zu den bestehenden Sanktionen vorgesehen.

Unüberwindbare Genehmigungsverfahren

Heine-Geldern macht neben den Schwierigkeiten der Geldüberweisung zudem auf Probleme bei der Einfuhr humanitärer Güter nach Syrien aufmerksam. „Unsere Partner sehen sich oft unüberwindbaren, mehrsprachigen Verfahren ausgesetzt, um eine Genehmigung zu bekommen.“ Selbst für die Einfuhr geringerer Gütermengen seien Genehmigungen und hohe Gebühren fällig.  

Besonders schwierig sei die Einfuhr von Gütern, die auch für andere als für humanitäre Zwecke eingesetzt werden könnten. Aufgrund einer sehr weiten Auslegung der Bestimmungen falle selbst dringend benötigtes Milchpulver für unterernährte Babys und Kinder in diese Kategorie, erklärt Heine-Geldern.

Er fordert die Staatengemeinschaft deshalb auf, klare Festlegungen zu treffen, was erlaubt und was verboten sei – und „das, was erlaubt ist, auch möglich zu machen. Eine Übergangslösung könnte sein, für bestimmte Nichtregierungsorganisationen Generallizenzen zu erteilen.“

Trotz Schwierigkeiten mit fast 42 Millionen Euro geholfen

„Kirche in Not“ unterstützt durch seine Wohltäter die notleidende Bevölkerung Syriens, darunter besonders die Christen verschiedener Konfessionen. Diese leben seit Ausbruch des Konflikts Mitte März 2011 in katastrophalen Verhältnissen. Aufgrund der erzwungenen Migration ist die christliche Präsenz in Syrien vom Aussterben bedroht.

Trotz der beschriebenen Schwierigkeiten konnten durch „Kirche in Not“ seit Beginn des Konflikts fast 42 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Diese kamen mehr als 900 humanitären und pastoralen Projekten der Ortskirche zugute.

Foto: Ein Mann in Homs mit einem Lebensmittelpaket von „Kirche in Not“. © Kirche in Not

 


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