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| ![]() ‚The Satanic Temple’ eröffnet Abtreibungseinrichtung in New Mexico13. Februar 2023 in Prolife, 7 Lesermeinungen Die Organisation bezeichnet Abtreibungen als ‚religiöse Rituale’ und will Abtreibungsverbote unter Berufung auf Religionsfreiheit unterlaufen. Santa Fe (kath.net/CNA/jg) TST lehnt die Existenz des Übernatürlichen ab, glaubt also auch nicht an die Existenz von Satan. Sie verwendet aber satanische Bilder und Symbole und gilt für die Steuerbehörde als „religiöse Organisation“. TST definiert Abtreibung als „religiöses Ritual“ der Mitglieder der Organisation. Die Abtreibungspillen werden an alle versandt, die „das religiöse Abtreibungsritual“ durchführen wollen und nicht nur an Mitglieder, gab die Organisation bekannt. Zuvor gibt es den gesetzlich verpflichtenden Termin bei einem zugelassenen Mediziner der Abtreibungsklinik, der auch virtuell wahrgenommen werden kann. Die Einrichtung soll die Bezeichnung „The Samuel Alito’s Mom’s Satanic Abortion Clinic“ tragen, gab TST auf seiner Internetseite bekannt. Samuel Alito ist der Höchstrichter, der die Mehrheitsmeinung des Urteils „Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization“ verfasst hat, mit welchem der Oberste Gerichtshof 2022 das Urteil „Roe v. Wade“ aufgehoben hat. Damit wurden Einschränkungen und Verbote der Abtreibung in den Bundesstaaten möglich. Auf seiner Internetseite schreibt TST: „1950 hatte Samuel Alitos Mutter keine Wahlmöglichkeit. Der Name der Klinik soll die Menschen daran erinnern, wie wichtig es ist, das Recht auf Kontrolle über den eigenen Körper zu haben und welche Folgen es haben kann, wenn man dieses Recht verliert.“ Ethel Maharg von der Lebensschutzorganisation Right to Life in New Mexico bezeichnete das Vorgehen von TST als „ungeheuerlich“. Die Organisation versuche, aus Abtreibung ein religiöses Recht zu machen, um sie unter dem Titel der Religionsfreiheit überall durchführen zu können. Es handle sich dabei aber um etwas anderes als Rede- und Religionsfreiheit, betonte sie. In diesem Sinn ist eine Stellungnahme zur rechtlichen Situation zu verstehen, die auf der Internetseite von TST zu finden ist. Wer die Abtreibung in New Mexico durchführe, verstoße nicht gegen das Gesetz, heißt es dort. Wer die Abtreibung in einem Staat durchführt, in welchem sie illegal ist und eine Nachbetreuung brauche, könne in Schwierigkeiten kommen. Es sei nicht bekannt, wie die Abtreibungsverbote in den Bundesstaaten durchgesetzt würden, heißt es weiter auf der Internetseite. TST sei aber der Ansicht, dass die Risiken durch die „religiöse Natur“ der Abtreibung neutralisiert seien. Dies müsse aber erst durch die Gerichte in den Bundesstaaten bestätigt werden. Daran werde gerade gearbeitet, heißt es auf der Internetseite der Organisation weiter. TST hat in einigen Bundesstaaten Klagen gegen die dort bestehenden Abtreibungsverbote eingebracht. Abtreibung sei ein „religiöses Ritual“ und eine Einschränkung der Abtreibungsmöglichkeiten widerspreche einem Grundprinzip der „Religion“ des TST.
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