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Gedankenverbrechen – ist stilles Gebet vor Abtreibungskliniken in England und Wales bald verboten?

13. März 2023 in Prolife, 3 Lesermeinungen
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Das britische Parlament debattiert derzeit über die Einrichtung von Bannmeilen um Abtreibungskliniken.


London (kath.net/LifeNews/jg)
In den Bannmeilen um die Abtreibungskliniken von England und Wales könnte sogar das stille (!) Beten verboten werden. Die Mitglieder des britischen Parlaments stimmten über einen Zusatzartikel zum Gesetz über die Bannmeilen um die Abtreibungskliniken ab, welches klären sollte, dass das stille Gebet und Gespräche, die in beiderseitigem Einverständnis geführt werden, innerhalb der Bannmeilen nicht verboten sein sollen. Die Abgeordneten lehnten den Zusatz mit 299 zu 116 Stimmen ab.

Das Gesetz über die Bannmeilen wird derzeit im britischen Parlament diskutiert. Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass jede Form der Einflussnahme und sogar Meinungsäußerung zur Abtreibung im Umkreis von Abtreibungskliniken verboten werden soll. Wird das Gesetz beschlossen, ist das stille Gebet vor Abtreibungskliniken untersagt.


Die Lebensschutzorganisation „Society fort he Protection of Unborn Children“ (SPUC) zeigte sich von dem Parlamentsbeschluss enttäuscht. Der Zusatzartikel habe festschreiben wollen, dass Gedankenverbrechen keinen Eingang in das Recht des Vereinigten Königreichs finden. Schon die Einrichtung von Bannmeilen bedeute, dass Bürger als Kriminelle behandelt werden, wenn sie friedlich Zeugnis geben und Frauen in Not Hilfe anbieten, sagte Alithea Williams von der SPUC.

Die Mitglieder des Parlaments hätten mit ihrem Abstimmungsverhalten bewiesen, dass sie es für richtig halten, dass Menschen verhaftet werden, wenn sie still beten. Das sei nicht nur ein unerhörter Anschlag auf die Bürgerrechte, fuhr Williams fort. Mit der Einrichtung von Bannmeilen würde ein Rettungsanker für schwangere Frauen in Not verboten. „Viele Kinder sind heute am Leben, weil ihre Mütter Hilfe und Unterstützung von Lebensschützern vor einer Abtreibungsklinik erhalten haben“, sagte sie wörtlich. Viele Frauen fühlten sich zu einer Abtreibung gedrängt. Die Lebensschützer, die Mahnwachen vor Abtreibungskliniken abhalten, würden ihnen andere Optionen anbieten. Diese Wahlmöglichkeit wäre ihnen mit der Einführung von Bannmeilen genommen, kritisierte die Lebensschützerin.

Kritik an der Ablehnung des Zusatzartikels kommt aktuell aus dem Oberhaus. Lord Beith von der Liberaldemokratischen Partei sieht darin „die schwerwiegendste Einschränkung der Redefreiheit die ich je in der Gesetzgebung des Vereinigten Königreiches gesehen habe“. Die Mahnwachen seien Gruppen „harmloser, meist weiblicher Pensionisten. Warum sollte man sie verbannen und mundtot machen?“, fragte er.

Baroness Claire Fox, ein weiteres Mitglied des Oberhauses und Abtreibungsbefürworterin, befürchtet, dass die Einschränkung der Protestmöglichkeiten vor Abtreibungskliniken Schule machen könnte. Hier werde ein Präzedenzfall gesetzt, der weitere Versuche zur Folge haben werde, die Rede- und Versammlungsfreiheit bei bestimmten Anlässen oder an bestimmten Orten einzuschränken, gab sie zu bedenken.

 


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