Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Wie die Piusbrüder - Linker belgischer Bischof plant weiterhin verbotene Weihen
  2. Ist der Islam ‚eine alternative Form des byzantinischen Christentums‘?
  3. Vatikan genehmigte 2025 in 34 Diözesen die Feier der Alten Messe in Pfarrkirchen
  4. Gefeuert wegen AfD-Kandidatur: Deutsche Caritas-Erzieherin zieht vor Gericht
  5. 'Amoris Laetitia' oder das Lehramt, das sich selbst abschafft
  6. Sechs Messdiener mit Down-Syndrom ministrierten bei der historischen Papstmesse in Paris
  7. Asymmetrisch blinder Blick auf die deutsche Landschaft
  8. Es gibt drei Erzengel, die vor Gottes Thron für uns eintreten
  9. „Das Ende von Maria 2.0“
  10. Wort-Gottes-Feier in katholischer Kirche mit Liedern von Taylor Swift
  11. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  12. Die Deutsche Bischofskonferenz will keine 'Demontage' des deutschen Staatsfunks
  13. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  14. ‚Der Segen für Marie-Garance war auch ein Segen für ihre biologischen Eltern‘
  15. US-Diözese führt Rosenkranzwochenende ein

Haben Ungeborene Grundrechte? Diskussion um die Verfassung von Florida

10. April 2024 in Prolife, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der konkrete Anlass für die Frage ist eine Bürgerinitiative, die ein ‚Recht auf Abtreibung’ in die Verfassung des US-Bundesstaates aufnehmen will.


Cambridge/Tallahassee (kath.net/jg)
Ungeborene Kinder haben nach der Verfassung des US-Bundesstaates Florida alle Rechte, die einer Person zukommen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Artikel, der im renommierten Harvard Journal of Law & Public Policy veröffentlicht worden ist.

Autor David H. Thompson argumentiert, dass die Grundrechte für den Bundesstaat Florida im Verfassungskonvent von 1868 festgelegt worden sind. Dort heißt es wörtlich: „Alle Menschen sind von Natur aus frei und gleich und haben bestimmte unveräußerliche Rechte, darunter das Recht, Leben und Freiheit zu genießen und zu verteidigen, Eigentum zu erwerben, zu besitzen und zu schützen sowie Sicherheit und Glück zu suchen und zu erlangen.“


Die Begriffe „Person“ und „natürliche Person“ tauchen erstmals 1868 in den rechtlichen Bestimmungen auf, als die derzeit geltende Verfassung ratifiziert worden ist. In der Verfassung heißt es wörtlich: „Keiner Person darf ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren das Leben, die Freiheit oder das Eigentum entzogen werden.“

Im Jahr 1868 wurde mit dem Begriff „natürliche Person“, wie er in der Verfassung verstanden wird, jedes menschliche Wesen gemeint, einschließlich ungeborener Kinder, schreibt Thompson.

Ebenso müsse geklärt werden, ob der Begriff „alle Menschen“ auch die Ungeborenen umfasst, fährt er fort. Die historischen Aufzeichnungen würden zeigen, dass nach damaliger Auffassung bereits bei der Empfängnis eine Person entsteht, der ein unveräußerliches Recht auf Leben und auf staatlichen Schutz vor Gewalt zukommt.

Die Frage hat einen konkreten Anlass. In Florida hat eine Bürgerinitiative einen Verfassungszusatz vorgelegt, der ein „Recht auf Abtreibung“ in die Verfassung von Florida aufnehmen soll. Der Vorschlag soll im November 2024 zur Abstimmung gelangen. Carlos Muñoz, der Präsident des Obersten Gerichtshofes von Florida, hat bei einer mündlichen Anhörung am 7. Februar festgestellt, dass die Verfassung von Florida die Rechte der „natürlichen Person“ schützt. Die Frage ist, ob der Begriff „natürliche Personen“ auch die Ungeborenen umfasst. Wenn dies der Fall ist, könnte der Vorschlag nicht über die Bürgerinitiative zur Abstimmung gelangen. Der Oberste Gerichtshof muss diese Frage entscheiden.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 lakota 12. April 2024 
 

@Gandalf

Danke, aber manche WOLLEN nicht verstehen.
Alles, was Sie hier aufgeführt haben, habe ich auch meiner Cousine gesagt, die eine totale Abneigung gegen Trump hat, sie hat es gar nicht wissen WOLLEN.

Ich denke, aus Fairnessgründen sollte man das Gute schon anerkennen - auch wenn es von Trump oder der AfD kommt.


0
 
 unbedeutend 10. April 2024 
 

In Österreich sagt §22 des ABGB:

"Selbst ungeborne Kinder haben von dem Zeitpuncte ihrer Empfängniß an, einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze. In so weit es um ihre und nicht um die Rechte eines Dritten zu thun ist, werden sie als Geborne angesehen."
Dieser gesetzlich verbriefte Anspruch auf den Schutz der Gesetze wird den ungeborenen Kindern aber seit fast einem halben Jahrhundert vorenthalten. Rechtsstaat?


1
 
 Gandalf 10. April 2024 

@heikostir ODER wenn einer es nicht verstanden hat?

Aja, "Pro-Live", genau .. immer amüsant, wenn Jmd. bei Themen mitreden möchte und nicht einmal das Thema richtig benennen kann. Es geht um die Pro-Life-Bewegung, aber zum allerletzten Mal: TRUMP hat 3 US-Höchstrichter ernannt, die haben 2022 das aus Höchstgerichtsurteil dem Jahr 1973 abgeschafft. Alleine dafür werden sämtliche Pro-Life-Mitglieder und Christen in den USA ihn für immer dankbar sein. Erst durch dieses Urteil konnte in den letzten Monaten in etlichen Bundesstaaten Pro-Life-Gesetze eingeführt werden, vorher war das NICHT möglich. Dh. ohne TRUMP keine neuen US-Höchstrichter und ohne Höchstrichter keine Pro-Life-Gesetze. TRUMP hat dies vor 2016 versprochen und sein Versprechen gehalten.

Wenn Du es jetzt nicht verstanden hast, um was es hier geht, dann bist Du hier wirklich im falschen Forum. P.S. Trump hat übrigens schon seit Jahren gesagt, dass die einzelnen Bundesstaaten das entscheiden sollen!


2
 
 heikostir 10. April 2024 
 

Ein interessanter Bericht. Dazu am Rande: Der selbsternannte und von manchen "Pro-live"-Vertretern gefeierte "Lebensschützer" Donald Trump hat sich wieder einmal wahltaktisch verhalten: Er befürwortet in den USA den Status quo, d.h. die einzelnen Bundesstaaten entscheiden darüber, ob und zu welchen Bedingungen Abtreibungen erlaubt sein sollen oder nicht.


2
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. USA: Frauen klagen Planned Parenthood wegen Druck in Richtung Abtreibung
  2. US-Diözese führt Rosenkranzwochenende ein
  3. Gender-Ideologie: Katholische Familie kämpft um ihre Tochter
  4. Eucharistische Evangelisationsbewegung ‚Adore Him‘ in den USA
  5. Präsident Trump nominiert Tochter von Franklin Graham zur Sonderbotschafterin für Religionsfreiheit

Abtreibung

  1. USA: Frauen klagen Planned Parenthood wegen Druck in Richtung Abtreibung
  2. ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
  3. US-Lebensschützer ändern Wortwahl nicht: Abtreibung ist Tötung eines Ungeborenen
  4. Argentinien tritt Lebensschutz-Koalition bei
  5. SPÖ-Ministerinnen fordern ‚Schutzzonen‘ um Abtreibungskliniken

Politik

  1. Bremer Grünenpolitikerin Görgü-Philipp posiert mit Holocaust-Koffer – Rücktritt nach Eklat!
  2. 'Man kann mit der Begründung, man verteidige die Demokratie, die Demokratie nämlich auch abschaffen'
  3. Interne Grünen-Mail nach Berlin-Blackout: „NICHT Täter*innen/Ermittlungen in den Mittelpunkt ziehen“
  4. Das große CDU-Chaos ODER wenn ein angebliches Plagiat schlimmer als Abtreibung im 9. Monat ist!
  5. Erfolg für den Lebensschutz – Kein Geld für Planned Parenthood aus US-Bundesbudget







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. „Das Ende von Maria 2.0“
  3. Sechs Messdiener mit Down-Syndrom ministrierten bei der historischen Papstmesse in Paris
  4. „Die katholische Kirche ruht auf zwei Säulen ihrer sichtbaren Einheit: Petrusamt und Eucharistie“
  5. Es gibt drei Erzengel, die vor Gottes Thron für uns eintreten
  6. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  7. „Wenn wir den wahren missionarischen Geist, den richtigen Weg finden, gibt es in Deutschland noch…“
  8. Papst: Sexueller Missbrauch in erster Linie ein menschliches Problem
  9. Europas Zukunft im Licht des Evangeliums
  10. Europa kann nur aus seinem Gedächtnis Zukunft gewinnen
  11. Grenzen überwinden, ohne die Wahrheit zu verlieren
  12. Ein Erzbischof auf Staatsbesuch
  13. Lichterprozession in Lourdes: Papst betet in Lourdes den Rosenkranz auf Latein
  14. Meloni kündigt Burka- und Niqab-Verbot, Ausländerquoten an Italiens Schulen an
  15. Der verworfene Stein wurde zum Fundament: Gott wirft unser Leben niemals weg

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz