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Haben Ungeborene Grundrechte? Diskussion um die Verfassung von Florida

10. April 2024 in Prolife, 4 Lesermeinungen
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Der konkrete Anlass für die Frage ist eine Bürgerinitiative, die ein ‚Recht auf Abtreibung’ in die Verfassung des US-Bundesstaates aufnehmen will.


Cambridge/Tallahassee (kath.net/jg)
Ungeborene Kinder haben nach der Verfassung des US-Bundesstaates Florida alle Rechte, die einer Person zukommen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Artikel, der im renommierten Harvard Journal of Law & Public Policy veröffentlicht worden ist.

Autor David H. Thompson argumentiert, dass die Grundrechte für den Bundesstaat Florida im Verfassungskonvent von 1868 festgelegt worden sind. Dort heißt es wörtlich: „Alle Menschen sind von Natur aus frei und gleich und haben bestimmte unveräußerliche Rechte, darunter das Recht, Leben und Freiheit zu genießen und zu verteidigen, Eigentum zu erwerben, zu besitzen und zu schützen sowie Sicherheit und Glück zu suchen und zu erlangen.“


Die Begriffe „Person“ und „natürliche Person“ tauchen erstmals 1868 in den rechtlichen Bestimmungen auf, als die derzeit geltende Verfassung ratifiziert worden ist. In der Verfassung heißt es wörtlich: „Keiner Person darf ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren das Leben, die Freiheit oder das Eigentum entzogen werden.“

Im Jahr 1868 wurde mit dem Begriff „natürliche Person“, wie er in der Verfassung verstanden wird, jedes menschliche Wesen gemeint, einschließlich ungeborener Kinder, schreibt Thompson.

Ebenso müsse geklärt werden, ob der Begriff „alle Menschen“ auch die Ungeborenen umfasst, fährt er fort. Die historischen Aufzeichnungen würden zeigen, dass nach damaliger Auffassung bereits bei der Empfängnis eine Person entsteht, der ein unveräußerliches Recht auf Leben und auf staatlichen Schutz vor Gewalt zukommt.

Die Frage hat einen konkreten Anlass. In Florida hat eine Bürgerinitiative einen Verfassungszusatz vorgelegt, der ein „Recht auf Abtreibung“ in die Verfassung von Florida aufnehmen soll. Der Vorschlag soll im November 2024 zur Abstimmung gelangen. Carlos Muñoz, der Präsident des Obersten Gerichtshofes von Florida, hat bei einer mündlichen Anhörung am 7. Februar festgestellt, dass die Verfassung von Florida die Rechte der „natürlichen Person“ schützt. Die Frage ist, ob der Begriff „natürliche Personen“ auch die Ungeborenen umfasst. Wenn dies der Fall ist, könnte der Vorschlag nicht über die Bürgerinitiative zur Abstimmung gelangen. Der Oberste Gerichtshof muss diese Frage entscheiden.

 


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Lesermeinungen

 lakota 12. April 2024 
 

@Gandalf

Danke, aber manche WOLLEN nicht verstehen.
Alles, was Sie hier aufgeführt haben, habe ich auch meiner Cousine gesagt, die eine totale Abneigung gegen Trump hat, sie hat es gar nicht wissen WOLLEN.

Ich denke, aus Fairnessgründen sollte man das Gute schon anerkennen - auch wenn es von Trump oder der AfD kommt.


0
 
 unbedeutend 10. April 2024 
 

In Österreich sagt §22 des ABGB:

"Selbst ungeborne Kinder haben von dem Zeitpuncte ihrer Empfängniß an, einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze. In so weit es um ihre und nicht um die Rechte eines Dritten zu thun ist, werden sie als Geborne angesehen."
Dieser gesetzlich verbriefte Anspruch auf den Schutz der Gesetze wird den ungeborenen Kindern aber seit fast einem halben Jahrhundert vorenthalten. Rechtsstaat?


1
 
 Gandalf 10. April 2024 

@heikostir ODER wenn einer es nicht verstanden hat?

Aja, "Pro-Live", genau .. immer amüsant, wenn Jmd. bei Themen mitreden möchte und nicht einmal das Thema richtig benennen kann. Es geht um die Pro-Life-Bewegung, aber zum allerletzten Mal: TRUMP hat 3 US-Höchstrichter ernannt, die haben 2022 das aus Höchstgerichtsurteil dem Jahr 1973 abgeschafft. Alleine dafür werden sämtliche Pro-Life-Mitglieder und Christen in den USA ihn für immer dankbar sein. Erst durch dieses Urteil konnte in den letzten Monaten in etlichen Bundesstaaten Pro-Life-Gesetze eingeführt werden, vorher war das NICHT möglich. Dh. ohne TRUMP keine neuen US-Höchstrichter und ohne Höchstrichter keine Pro-Life-Gesetze. TRUMP hat dies vor 2016 versprochen und sein Versprechen gehalten.

Wenn Du es jetzt nicht verstanden hast, um was es hier geht, dann bist Du hier wirklich im falschen Forum. P.S. Trump hat übrigens schon seit Jahren gesagt, dass die einzelnen Bundesstaaten das entscheiden sollen!


2
 
 heikostir 10. April 2024 
 

Ein interessanter Bericht. Dazu am Rande: Der selbsternannte und von manchen "Pro-live"-Vertretern gefeierte "Lebensschützer" Donald Trump hat sich wieder einmal wahltaktisch verhalten: Er befürwortet in den USA den Status quo, d.h. die einzelnen Bundesstaaten entscheiden darüber, ob und zu welchen Bedingungen Abtreibungen erlaubt sein sollen oder nicht.


2
 

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