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| ![]() Viele Kirchen in Kirgisien durch neues Religionsgesetz vor dem Ausvor 3 Stunden in Weltkirche, keine Lesermeinung Menschenrechtsorganisation "Open Doors": Registrierungshürde ist ernsthafte Bedrohung für viele Glaubensgemeinschaften - Christen gehen zunehmend in den Untergrund Wien (kath.net/KAP) Von dramatischen Auswirkungen eines Gesetzes in Kirgisistan für die dort lebenden Christen hat die Menschenrechts-NGO "Open Doors" gewarnt. Religionsfreiheit werde in der ehemaligen Sowjetrepublik schrittweise zurückgedrängt, wobei das am 1. Februar in Kraft getretene Religionsgesetz dazu führen könnte, dass viele Kirchen in dem klar muslimisch dominierten Land geschlossen werden müssen, ist einer Aussendung vom Mittwoch zu entnehmen. Das neue Gesetz, das am 26. Dezember 2024 vom Parlament verabschiedet und am 22. Jänner 2025 vom Präsidenten unterzeichnet worden ist, fordert von allen religiösen Gemeinschaften im Land eine Registrierung bei den Behörden zum Erhalt einer Zulassung, die alle fünf Jahre erneuert werden muss. Eine sehr hohe Anzahl an Unterschriften von Mitgliedern wird dafür verlangt, was Gemeinschaften mit weniger als 500 erwachsenen Mitgliedern die legale Existenz verunmöglicht: Das Recht zu predigen und Erwachsene oder Kinder zu unterrichten, hängt von der Zulassung ab. Konkret gab es laut dem Hilfswerk in Kirgisien einen bemerkenswerten Anstieg der Gewalt gegen Kirchen, etwa durch Angriffe mit Steinen oder das Eindringen gewaltbereiter Gruppen in Gotteshäuser. Diskriminiert würden besonders ehemalige Muslime, die Christen geworden sind. Frauen aus dieser Gruppe würden immer wieder von ihren Ehemännern geschlagen und bedroht, in manchen Fällen sogar mit ihren Kindern aus ihren Häusern vertrieben. Copyright 2025 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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