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| ![]() Bamberger Erzbischof fordert EU-Verfassung mit Gottesbezug2. Juni 2005 in Deutschland, keine Lesermeinung Erzbischof Schick nach Abstimmungsniederlagen: "Die Neins zur EU-Verfassung fordern neues Nachdenken und bieten die Chance, den Gottesbezug doch noch in die EU-Verfassung aufzunehmen." Bamberg (www.kath.net / bbk) Das vereinte Europa dürfe auch kein Selbstzweck für die Europäer sein, sondern müsse eine Quelle der Versöhnung, der Einheit und des Wohlergehens für alle Völker und Nationen auf der ganzen Welt werden: "Damit Europa das sein kann, muss es seinen religiösen Wurzeln treu bleiben. Der jüdisch-christliche Gottesglaube stand an der Wiege aller europäischen Staaten und hat sie geprägt. Er muss erhalten und gefördert werden". Die EU brauche eine Verfassung, die der Geschichte seiner Staaten gerecht werde und so der Zukunft dienen könne. Dazu gehöre der Bezug zu Gott. Schick erinnerte daran, dass gerade die Regierungen der Staaten, deren Bürgerinnen und Bürger jetzt die EU-Verfassung ablehnten, wie Frankreich und Niederlande, Nein zum Gottesbezug in der Europäischen Verfassung gesagt haben. Das müsse die Politiker über den Gottesbezug in der Europäischen Verfassung und über Gott in Europa neu nachdenken lassen. Der Erzbischof verwies in diesem Zusammenhang auf das Buch Werte in Zeiten des Umbruchs von Papst Benedikt XVI., in dem er schreibt, dass der Staat ein Mindestmaß an Wahrheit, an Erkenntnis des Guten, die nicht manipulierbar ist, brauche. Andernfalls wird er, wie Augustinus sagt, auf die Stufe einer gut funktionierenden Räuberbande herabsinken. Gott garantiere Wahrheit und Erkenntnis des Guten. Schick: Die Neins zur EU-Verfassung fordern eine Revision des Neins zum Gottesbezug in der EU-Verfassung. Europa ohne Bezug zum jüdisch-christlichen Gottesglauben ist ohne Wurzeln und deshalb nicht lebensfähig. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuEU
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