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| Italien: Kardinal Barragan unterstreicht ,Nein zur Euthanasie21. Dezember 2006 in Aktuelles, keine Lesermeinung Ganz Italien verfolgt das Schicksal von Piergiorgio Welby. Nicht alle medizinisch-technischen Maßnahmen zur Lebensverlängerung seien sinnvoll, sagt Kardinal Barragan. Rom (www.kath.net / RV) Ein italienisches Gericht hat am Mittwoch bestätigt, dass Sterbehilfe nicht erlaubt ist. Das meldete Radio Vatikan. Konkreter Anlass für das Urteil ist das Schicksal von Piergiorgio Welby, der seit Jahrzehnten an Muskelschwund leidet und Sterbehilfe verlangt. Der vatikanische Gesundheitsminister Kardinal Javier Lozano Barragan sagte im italienischen Fernsehen, Euthanasie würde einem Mord gleichkommen. Piergiorgio Welby ist schwer krank. Beinahe täglich übertragen italienische TV-Sender Bilder des an Muskeldystrophie erkrankten 60-Jährigen. Nur mit Hilfe eines Computers kann er mit der Außenwelt kommunizieren. In Italien ist sowohl passive als auch aktive Sterbehilfe verboten. Ärzten, die aktiv Sterbehilfe leisten, droht eine Haftstrafe von 15 Jahren. Der Kampf des Kranken, der sterben will, hat die Mitte-Links-Koalition um Premierminister Romano Prodi gespalten und die Euthanasie-Diskussion im Land neu entfacht. Auch die katholische Kirche meldet sich zu Wort. Kardinal Barragan betonte in der TV-Sendung Porta a Porta, er begrüße jede schmerzlindernde Pflegemaßnahme, therapeutische Übertreibungen seien aber abzulehnen. Nicht alle medizinisch-technische Maßnahmen zur Lebensverlängerung seien sinnvoll. Es gebe weltweit zahlreiche Fälle wie denjenigen von Welby, nur würden sie meist nicht öffentlich. Am Schluss seines Lebens habe Papst Johannes Paul II. gezeigt, dass man in Würde sterben kann, so Barragan. Menschliches Leben bleibe immer menschliches Leben, seine Würde müsse respektiert werden. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zuEuthanasie
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