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| ![]() 'Preis des Lebens' für Theologen Manfred M. Müller9. August 2008 in Österreich, keine Lesermeinung Auszeichnung für Publikation über die Heilung seelischer Abtreibungswunden Heidelberg (kath.net/idea) Die Publikation will Frauen und Männern helfen, die unter der Abtreibung ihres Kindes leiden. Der in Österreich lebende Deutsche ist auch Chefredakteur der Zeitschrift Medizin und Ideologie, die von der Europäischen Ärzteaktion herausgegeben wird. Die Vereinigung tritt für den Schutz des menschlichen Lebens von der Zeugung bis zum natürlichen Tod ein. Der Theologe arbeitet derzeit an einer Doktorarbeit über ein spirituelles Heilungskonzept für Personen, die an seelischen Folgen einer Abtreibung leiden. Müller hat auch am Aufbau eines Lebenszentrums in Salzburg mitgewirkt, das Schwangere in Not betreut. Mit dem Preis des Lebens in der Kategorie Lyrik werden zwei Personen geehrt: Auf Platz eins (250 Euro) der Schriftsteller Günter Ullmann (Greiz/Thüringen) für seine Gedichte Abtreibung und Werdende Mutter. Zweite Preisträgerin ist die Kirchenmusikerin Lydia Baldauf (Oberlungwitz bei Chemnitz), die das Gedicht Du Mami verfasst hat (125 Euro). Die Auszeichnungen werden am 26. Oktober in Heidelberg überreicht. Der 1999 gegründete Preis des Lebens will dazu beitragen, eine Kultur des Todes zu überwinden. Geschäftsführer ist Karl Simpfendörfer (Leimen bei Heidelberg). Zum Kuratorium gehören der Vorsitzende der katholischen Schweizer Bischofskonferenz, Bischof Kurt Koch (Basel), die Kinder- und Jugendpsychotherapeutin Christa Meves (Uelzen) und der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb (Stuttgart). Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuPro-Life
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