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| ![]() Vatikan-Justiz erwartet kurzes Verfahren gegen Papst-Angreiferin27. Dezember 2009 in Aktuelles, keine Lesermeinung Das vatikanische Rechtsverfahren gegen die 25-jährige Susanna Maiolo dürfte vermutlich in einigen Wochen beendet sein, sagte der Präsident des Vatikan-Tribunals, Giuseppe Dalla Torre, Vatikanstadt (kath.net/KNA) Der vatikanische Richter müsse jetzt entscheiden, ob es zur Eröffnung eines Hauptverfahrens komme oder ob das Verfahren niedergeschlagen werde, führte Dalla Torre aus. Sollte sich herausstellen, dass Maiolo zum Zeitpunkt der Tat unzurechnungsfähig gewesen sei, könne sie keinem vatikanischen Strafverfahren unterzogen werden. In diesem Fall wäre eine Therapie angezeigt. Dies wäre aber nicht Sache der vatikanischen Justiz oder des Vatikanstaates, da sie keine vatikanische Staatsbürgerin ist. Sollten die medizinischen Untersuchung ergeben, dass sie voll zurechnungsfähig sei, hätte das Folgen für die Bewertung des Schadens, der Kardinal Roger Etchegaray zugefügt wurde, so Dalla Torre. Grundsätzlich setze die vatikanische Justiz auch bei Verurteilten weniger auf Haftstrafen als auf alternative Maßnahmen, um zur Besserung des Täters beizutragen. Dazu gehörten etwa die Aussetzung der Strafe zur Bewährung, sagte der Gerichtspräsident. Maiolo hatte zu Beginn der Christmette im Petersdom die Absperrungen übersprungen, sich dem Papst genähert und seine Stola berührt. Sie wurde von Sicherheitsbeamten überwältigt und riss den Papst mit zu Boden. Im Gerangel stürzte Kardinal Etchegaray (87) und zog sich einen Oberschenkelhalsbruch zu. Er wurde mittlerweile operiert. (C) 2009 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. kathTube: Neues Video vom Angriff Weiteres Videos von dem Ereignis: Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAufreger
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