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| ![]() Religiöse Grußformel ein Kündigungsgrund?22. April 2011 in Deutschland, 10 Lesermeinungen Jesus hat Sie lieb weil der Angestellte eines Callcenters dies regelmäßig am Schluss eines Kundengespräches sagte, hatte er seinen Arbeitsplatz verloren. Zu Recht, wie das Landgericht Hamm befand. Hamm (kath.net) Eine religiöse Grußformel ist ein Kündigungsgrund, entschied das Landgericht Hamm. Der Arbeitnehmer hatte sich bei beruflichen Telefonaten stets mit Jesus hat Sie lieb verabschiedet und war deshalb gekündigt worden. Dies berichtet die Welt. In erster Instanz hatte das Bochumer Arbeitsgericht der Klage des Arbeitnehmers gegen seinen früheren Arbeitgeber stattgegeben mit der Begründung, dass die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Arbeitnehmers schwerer wiege als die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber bekam jetzt jedoch in zweiter Instanz Recht: Das Missionieren von Kunden sei ein Kündigungsgrund, entschied das Landgericht Hamm. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuArbeit
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