Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst plant breite Ausnahmen für sogenannte "Alte Messe"
  2. Maria - Causa Salutis
  3. Drei Liturgieverständnisse im Spiegel der neueren Kirchengeschichte
  4. Laienseelsorger der Diözese Innsbruck führen ‚tröstende Salbung‘ durch
  5. Glaube ohne Feuer: Wie die Kirche Angst vor der eigenen Botschaft bekommt
  6. "Die Katholische Kirche schwimmt mit dem Zeitgeist, sie ist parteipolitisch nach links gekippt!"
  7. Papst spricht mit Traditionalisten-Bischof
  8. Verherrlichung eines tragischen Todes – zum assistierten Suizid von Alice und Ellen Kessler
  9. „Welt“-Kolumnist Gideon Böse: Der Westen „muss wieder christlich werden“
  10. Der neue Erzbischof von Wien und der Islam
  11. Anmeldeformular für Volksschule mit sechs Möglichkeiten bei Angabe des Geschlechts
  12. Traurige Änderung beim Gelöbnis der neuen Rekruten der Bundeswehr
  13. Scharfes Hirtenwort der Bischöfe in Sudan und Südsudan
  14. Auch Erzbistum Köln geht auf Distanz zum umstrittenen DBK-Papier über sexuelle Orientierung
  15. "Jedes Land hat das Recht zu bestimmen, wer, wie und wann Menschen einreisen dürfen"

Religiöse Grußformel ein Kündigungsgrund?

22. April 2011 in Deutschland, 10 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


„Jesus hat Sie lieb“ – weil der Angestellte eines Callcenters dies regelmäßig am Schluss eines Kundengespräches sagte, hatte er seinen Arbeitsplatz verloren. Zu Recht, wie das Landgericht Hamm befand.


Hamm (kath.net) Eine religiöse Grußformel ist ein Kündigungsgrund, entschied das Landgericht Hamm. Der Arbeitnehmer hatte sich bei beruflichen Telefonaten stets mit „Jesus hat Sie lieb“ verabschiedet und war deshalb gekündigt worden. Dies berichtet die „Welt“.


In erster Instanz hatte das Bochumer Arbeitsgericht der Klage des Arbeitnehmers gegen seinen früheren Arbeitgeber stattgegeben mit der Begründung, dass die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Arbeitnehmers schwerer wiege als die unternehmerische Freiheit des Arbeitgebers.

Der Arbeitgeber bekam jetzt jedoch in zweiter Instanz Recht: Das Missionieren von Kunden sei ein Kündigungsgrund, entschied das Landgericht Hamm.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

  28. April 2011 
 

warum nicht lieber Grüß Gott?

nein,jesus hat Sie lieb finde ich schon missionarisch und auch unpassend als gruß-schließlich führt der mann ja keine glaubens-sondern geschäftstelefonate und das passt dann einfach nicht.aber statt kündigung wäre ein freundliches gespräch viel besser gwesen--die kündigung ist überzogen .hat der arbeitgeber denn sonst noch fehler gemacht?


1
 
 christawaltraud 22. April 2011 
 

\"Grüß Gott\" - \"Pace e Bene\"!

Mit den Worten \"Jesus hat sie lieb\" grüßt man in der Regel nicht, es kann damit auch geradezu \"in´s Auge gehen\" und Hohn und Spott auf der anderen Seite hervorrufen, was man wohl gar nicht wollte und was auch bei \"missionarischer Betätigung\" kein Ziel erreicht und eher unvernünftig ist. \"Grüß Gott\" hingegen bringt neben seiner Frische auch die Haltung des Grüßenden zum Ausdruck und kann m.E. nicht beanstanden werden, auch nicht von einem Gericht. Wenn doch, dann würde ich mich dagegen energisch auf die Hinterbeine stellen. Mit \"Jesus hat sie lieb\" klingt das Ganze leider ein wenig \"dümmlich\", auch wenn es so von dem Arbeitnehmer sicherlich nicht gemeint worden ist. Dass Jesus JEDEN MENSCHEN liebt - das ist Wahrheit, daran ändert auch kein Gericht dieser Welt etwas ;-))


5
 
 Apoka 22. April 2011 
 

Traurig, traurig,

wenn man so einige Stellungnahmen sieht, wie der Arbeitgeber noch Verständnis erntet und als Grund Geschäftsschädigung unterstellt wird dann kann ich nichts mehr dazu sagen........


2
 
 Sureno 22. April 2011 

Na ja

„Jesus hat Sie lieb“ ist - im Gegensatz zu \"Grüß Gott\" meines Erachtens keine Grußformel.
Also ich würde da über den Arbeitgeber nicht so hart urteilen. Wenn der eine sagt „Jesus hat Sie lieb\", der Andere die Gespräche mit \"Allah akbar\" beschließt und der Dritte den Anrufern vielleicht eine Linksextreme \"Weisheit\" mit auf den Weg gibt, das wäre nun wirklich nicht zu ertragen.


5
 
 franz_J 22. April 2011 
 

Dann darf man wohl auch nicht mehr \'Grüß Gott\' oder \'Pfüa Gott\' sagen !

Da hätten wohl bald viele Arbeitgeber keine Mitarb eiter mehr


3
 
 borromeo 22. April 2011 

Und ich sag\' weiterhin \"Grüß Gott\",

auch wenn dieser Gruß selbst in Süddeutschland, wo das früher noch ganz selbstverständlich war, mehr und mehr in Vergessenheit gerät. Manchmal ernte ich einen seltsamen Blick, ab und zu aber kommt sogar ein \"Grüß Gott\" zurück. Früher haben Christen andere Erkennungszeichen genutzt, warum soll es heute nicht ein fröhliches \"Grüß Gott\" anstelle eines einfallslosen \"Hallo\" oder eines trockenen \"Guten Tag\" sein?

Aus diesem Grund mache ich mir überhaupt keine Sorgen um christliche Grußformeln. Der Ton und die Mimik, mit der man grüßt, können im übrigen viel zur Akzeptanz beitragen. Zur Nachahmung empfohlen, auch im hohen Norden ;-)) !


5
 
 kathi 22. April 2011 
 

Arm

Sehr arme Menschen, die nicht wissen was Jesus vollbringen kann. Man kann diesen Richter nur bedauern.


5
 
  22. April 2011 
 

Jesus hat Sie lieb

Die Wahrheit als Kündigungsgrund. Abschaffung der stillen Feiertage, eine Forderung der Grünen und jungen Liberalen. Mich wundert gar nichts mehr.


6
 
 Cosinus 22. April 2011 
 

Wäre es eine andere Weltreligion gewesen, wäre

rd natürlich ein klassischer Fall von Rassismus gewesen!


6
 
  22. April 2011 
 

...

Mir persönlich wärs egal, ob ich bei einer Hotline so verabschiedet würde oder nicht. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass dieser Mitarbeiter ein vergleichsweise angenehmer Gesprächspartner für die Anrufer war, aber das ist nur Spekulation.

Letztlich kann ich die Entscheidung des Gerichts aber nachvollziehen. Wenn man Arbeitnehmer ist, dann ist man für die Dauer der Arbeitszeit eben Arbeitnehmer und nicht Missionar. Dafür hat man schließlich ein Privatleben. Und wenn das Verhalten des Call-Center-Mitarbeiters auch noch geschäftsschädigend war, dem Arbeitgeber Verlust entstanden ist, dann denke ich, ist die Kündigung gerechtfertigt, auch wenn ich diesen Fall als Kunde locker genommen hätte. Wohin es führen könnte, wenn man das durchgehen ließe, kann man sich aber vorstellen: Pizzaboten, die für Allah missionieren, Postboten mit Pro-Life-Broschüren, Call-Center-Agenten, die sich gegen Bluttransfusionen und Organspende aussprechen... Nein, danke.


7
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Arbeit

  1. Stellenausschreibung nur für Christen vor EU-Gerichtshof
  2. Ghanas Bischöfe: Keine Faulheit im neuen Jahr
  3. Papst pocht auf mehr Arbeitsplätze
  4. Gröhe: Eine Million erhält weniger als 5 Euro Stundenlohn
  5. Vatikanzeitung würdigt Steve Jobs
  6. Wirtschaftsethik: Ohne Bindung an Gott wird Arbeit zum Fluch
  7. Bedeutung der Arbeit als 'Achse der Heiligung'
  8. Innere Ordnung schützt vor Burnout
  9. Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen






Top-15

meist-gelesen

  1. Papst plant breite Ausnahmen für sogenannte "Alte Messe"
  2. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  3. Warteschlangen vor den Kinos: Der Film „Sacré Coeur“ bricht in Frankreich Zuschauerrekorde!
  4. Papst spricht mit Traditionalisten-Bischof
  5. Eine strahlende Braut Christi im isländischen Karmel - Sr. Bianca hat ihre Lebensberufung gefunden
  6. Ein brasilianisches Modell wird Nonne und erobert die sozialen Netzwerke
  7. Drei Liturgieverständnisse im Spiegel der neueren Kirchengeschichte
  8. Liturgie – ein „katholischer Queer-Gottesdienst“ – oder kirchliche „Identitätspolitik“
  9. Verherrlichung eines tragischen Todes – zum assistierten Suizid von Alice und Ellen Kessler
  10. "Jedes Land hat das Recht zu bestimmen, wer, wie und wann Menschen einreisen dürfen"
  11. "Die Katholische Kirche schwimmt mit dem Zeitgeist, sie ist parteipolitisch nach links gekippt!"
  12. Auch Erzbistum Köln geht auf Distanz zum umstrittenen DBK-Papier über sexuelle Orientierung
  13. Der neue Erzbischof von Wien und der Islam
  14. New York: Messbesucherzahlen und Konversionen gehen rasant in die Höhe
  15. Maria - Causa Salutis

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz