Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Piusbrüder lehnen Dialog mit Rom ab und beharren auf Bischofsweihe
  2. THESE: Korrekturen vom 2. Vatikanum sind unerlässlich
  3. Der Tod der Theologie in Deutschland
  4. Erzbistum Paderborn: Hunderte Protest-E-Mails gegen ‚Harry Potter Gottesdienst‘
  5. Die Piusbruderschaft und ihre Einheit mit der Kirche
  6. Kirche im Verfall
  7. Kritik an Kanzler Merz nach Ramadan-Grüßen
  8. Warum Hausfrauen leicht heilig werden können
  9. 'Selig sind, die Schwangerschaften beenden' - US-Pastorin sorgt für Eklat
  10. Offener Brief an Kardinal Marc Ouellet
  11. Donald Trump und Keir Starmer grüßen Christen am Aschermittwoch, Merz und Van der Bellen die Muslime
  12. Mein Held des Monats: Marco Rubio – Ein Weckruf für das Abendland
  13. Früherer Bundestagsvizepräsident Kubicki: „Der ZDF-Skandal muss politische Konsequenzen haben“
  14. Zwei (renommierte und namentlich bekannte) Missbrauchsopfer „blitzen mit ihren Protesten ab“
  15. 'Man kann mit der Begründung, man verteidige die Demokratie, die Demokratie nämlich auch abschaffen'

Stellenausschreibung nur für Christen vor EU-Gerichtshof

20. März 2016 in Deutschland, 15 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Konfessionslose verlangt Entschädigung, weil sie nicht angestellt wurde als kirchliche Mitarbeiterin.


Erfurt (kath.net/ KNA)
Die nach deutschem Recht mögliche Beschränkung kirchlicher Stellenausschreibungen auf christliche Bewerber kommt vor den Europäischen Gerichtshof. Wie das Bundesarbeitsgericht am Donnerstagabend in Erfurt mitteilte, lässt es in Luxemburg prüfen, inwieweit die deutschen Regelung zum Selbstbestimmungsrecht der Kirchen mit der Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union vereinbar ist. (Beschluss vom 17. März 2016 - 8 AZR 501/14)


Es geht um die Klage einer konfessionslosen Frau gegen das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung. Sie hatte sich erfolglos um eine Referentenstelle beworben, zu deren Voraussetzungen die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche gehörte. Die Klägerin bringt vor, die Entscheidung der evangelischen Einrichtung sei nicht mit dem Diskriminierungsverbot des deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vereinbar, wenn dieses dem EU-Recht entsprechend ausgelegt werde. Sie strebt eine Entschädigung von rund 10.000 Euro an.

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche mediale Nutzung und Weiterleitung nur im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen mit KNA erlaubt.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Arbeit

  1. Ghanas Bischöfe: Keine Faulheit im neuen Jahr
  2. Papst pocht auf mehr Arbeitsplätze
  3. Gröhe: Eine Million erhält weniger als 5 Euro Stundenlohn
  4. Vatikanzeitung würdigt Steve Jobs
  5. Wirtschaftsethik: Ohne Bindung an Gott wird Arbeit zum Fluch
  6. Bedeutung der Arbeit als 'Achse der Heiligung'
  7. Religiöse Grußformel ein Kündigungsgrund?
  8. Innere Ordnung schützt vor Burnout
  9. Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen







Top-15

meist-gelesen

  1. Einmal im Leben nach ISLAND - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Piusbrüder lehnen Dialog mit Rom ab und beharren auf Bischofsweihe
  4. Der Tod der Theologie in Deutschland
  5. THESE: Korrekturen vom 2. Vatikanum sind unerlässlich
  6. Offener Brief an Kardinal Marc Ouellet
  7. Kirche im Verfall
  8. Zwei (renommierte und namentlich bekannte) Missbrauchsopfer „blitzen mit ihren Protesten ab“
  9. 'Selig sind, die Schwangerschaften beenden' - US-Pastorin sorgt für Eklat
  10. Mein Held des Monats: Marco Rubio – Ein Weckruf für das Abendland
  11. Erzbistum Paderborn: Hunderte Protest-E-Mails gegen ‚Harry Potter Gottesdienst‘
  12. „In unendlicher Liebe durch das Leben geführt“
  13. Warum Hausfrauen leicht heilig werden können
  14. Donald Trump und Keir Starmer grüßen Christen am Aschermittwoch, Merz und Van der Bellen die Muslime
  15. 'Man kann mit der Begründung, man verteidige die Demokratie, die Demokratie nämlich auch abschaffen'

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz