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Stellenausschreibung nur für Christen vor EU-Gerichtshof

20. März 2016 in Deutschland, 15 Lesermeinungen
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Konfessionslose verlangt Entschädigung, weil sie nicht angestellt wurde als kirchliche Mitarbeiterin.


Erfurt (kath.net/ KNA)
Die nach deutschem Recht mögliche Beschränkung kirchlicher Stellenausschreibungen auf christliche Bewerber kommt vor den Europäischen Gerichtshof. Wie das Bundesarbeitsgericht am Donnerstagabend in Erfurt mitteilte, lässt es in Luxemburg prüfen, inwieweit die deutschen Regelung zum Selbstbestimmungsrecht der Kirchen mit der Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union vereinbar ist. (Beschluss vom 17. März 2016 - 8 AZR 501/14)


Es geht um die Klage einer konfessionslosen Frau gegen das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung. Sie hatte sich erfolglos um eine Referentenstelle beworben, zu deren Voraussetzungen die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche gehörte. Die Klägerin bringt vor, die Entscheidung der evangelischen Einrichtung sei nicht mit dem Diskriminierungsverbot des deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vereinbar, wenn dieses dem EU-Recht entsprechend ausgelegt werde. Sie strebt eine Entschädigung von rund 10.000 Euro an.

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche mediale Nutzung und Weiterleitung nur im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen mit KNA erlaubt.


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Lesermeinungen

 SCHLEGL 23. März 2016 
 

@ Skepticael

Habe ihr Posting erst jetzt gelesen! So genau kenne ich mich im Arbeitsrecht Deutschlands nicht aus, sehr wohl aber in Österreich. Jedenfalls habe ich in unserer Erzdiözese noch nicht erlebt, dass jemand, der wegen des Fehlens des kirchlichen Hintergrundes nicht angestellt worden ist, die Gerichte bemüht hätte. Jeder Mesner am Dom, jeder Religionslehrer, jede Angestellte im kirchlichen Kindergarten muss am Anstellungsvertrag unterschreiben, dass die Person zur Kenntnis nimmt, den Arbeitsplatz zu verlieren, wenn sie diametral zur Vorgabe des kirchlichen Lehramtes agiert. (Standesamtliche Zweitehe; Zusammenleben ohne Trauschein; Beitritt zu einer kirchenfeindlichen Vereinigung; öffentlich bekannte unmoralische Lebensführung). Ob das die Reinigungskraft des Kindergartens betrifft, kann diskutiert werden. Nicht aber über den Schuldirektor, oder die Kindergartenleiterin.Msgr. Franz Schlegl


3
 
 mirjamvonabelin 22. März 2016 
 

Um irgendwo arbeiten zu können

@Skepticael
muss ich dafür qualifiziert sein. Das heißt, wenn ich in einer christlichen Einrichtung arbeiten will, muss ich auch an Christus glauben, an seine wirkliche Existenz.
Christlicher Glaube ist NICHT ein soziales Konstrukt, sondern Glaube an die Realpräsenz Jesus Christus.

Sagen sie doch selbst, wie kann ich mich, für jemanden einsetzen(arbeiten, seine Interessen vertreten) an dessen Existenz ich nicht glaube?

Aus diesem Satz
"Im tiefsten Kern, so meine Meinung, ist es dieser unsägliche Missionierungsgedanke der abgeschafft gehört."
entnehme ich, das sie vom Glauben nichts wissen und die Bibel auch nicht lesen. Doch das ist nur eine Vermutung, wissen tue ich es nicht.


2
 
  22. März 2016 
 

@Skepticael: Missionsbefehl

Für mich ist dieser Missionsbefehl durchaus zweischneidig, gerade in der derzeitigen Lage.
Viele, gerade Christen, beklagen derzeit den Zuzug moslemischer Menschen auch verbunden mit der Angst des Verlustes der christlich-jüdischen Wurzeln. Gleichzeitig reklamiert man für sich das Recht in Gegenden christlich zu missionieren, in den Menschen sagen könnten: das verletzt meine muslimische, hinduistische Wurzeln. Nur weil ich für mich etwas als Wahr erkannt habe, heisst es nicht, dass ich andere davon überzeugen muss.
Für mich wäre es schön wenn Menschen an dem was ich tue oder lasse, rede oder schweige erkennen können, welcher Geist mich treibt. Es kann - m. E. - nicht, wie so oft hier im Forum, darum gehen andere zu bekämpfen, zu beschimpfen oder in allem und jedem eine Benachteiligung der Christen zu sehen. Ich versuch mein Leben so zu führen, dass mein Glaube ansteckend und fröhlich geschieht. Wenn jemand fragt, woher es kommt, werde ich ihm gerne dazu Auskunft geben


4
 
  21. März 2016 
 

@Glocke: Da sehen Sie mich, glaube ich, falsch (T2/2)

Und weil es mich (im Ehrenamt) betrifft, würde ich persönlich gerne ein paar Worte zu mir (keine Verallgemeinerung!) und Tätigkeit für eine katholische Einrichtung sagen:
Die Dinge, welche ich dort verrichte, bringen mich nicht in Gewissensnot, obwohl ich eine Außenwirkung habe. Allen dort (übrigens bin ich nicht der einzige Kirchenferne), insbesondere der Leitung und dem Vorstand, ist bekannt, dass ich aus der RKK ausgetreten bin. Für mich ist (bildlich) ein Aspekt der Loyalität, dass ich nicht mit irgendwelchen Spaghettimonster-T-Shirts dort auftauche.
Gerade hier auf kath.net wird doch oft vom jüdisch-christlichen Fundament unserer Gesellschaft gesprochen. Warum wundert es dann, dass es viele Ideen des Christentums gibt, denen ich zustimme? Diese Schnittmenge ist sicherlich größer, als die a.M.S. abzulehnenden, glaubensabhängigen Punkte.
Im tiefsten Kern, so meine Meinung, ist es dieser unsägliche Missionierungsgedanke der abgeschafft gehört. Leben und leben lassen.


1
 
  21. März 2016 
 

@Glocke: Da sehen Sie mich, glaube ich, falsch (T1/2)

Ja, ich streite gern für Demokratie und für die individuelle Freiheit. Aber - und deshalb stehe ich den wirtschaftspolitischen Konzepten der FDP sehr kritisch gegenüber - ich will diese für möglichst viele Menschen verwirklicht sehen. Die wenigen mächtigen Menschen brauchen den Rechtsstaat kaum - vielmehr (und so sieht das auch unser GG) brauchen ihn die Schwachen, um gemeinsam demokratisch Macht zu begrenzen.
Diese Sichtweise ist das Gegenteil von dem, was Sie fordern. Denn Arbeitgeber sind mächtig. Wohin Ihr Gedanke führt, kann man historisch "beobachten", wenn man sich mit der Frühindustrialisierung befasst. Wussten Sie, dass z.B. Krupp damals (zunächst) nicht die Gewerkschafter vom Hof jagte, sondern insbesondere den katholischen Priestern den Zugang zu seinen Arbeitern verwehrte?
Was wäre das für eine Demokratie, in der z.B. (um ein Extrem zu nennen) die Familie Quandt für alle in ihren Konzernen Angestellten festlegen dürften, welcher Religion oder Partei sie angehören?


0
 
 Glocke 21. März 2016 
 

Doch, @ Scepticael,

Parteien haben ein eigenes Arbeitsrecht - ich kann mir nicht vorstellen, daß mich ein befreundeter Parteifunktionär - der es ja wissen sollte - falsch informiert hat!

Übrigens:
Ich kann gut verstehen, daß jemand Agnostiker bzw. Atheist ist, ich kann aber überhaupt nicht verstehen, daß er/sie dann ausgerechnet bei der evangelischen oder katholischen Kirche beruflich tätig sein will! Wie kann jemand dann loyal zu den Zielen und Inhalten seines Arbeitgebers stehen? Mir persönlich wäre eine Tätigkeit z.B. bei der Giordano-Bruno-Stiftung unmöglich!

Im Übrigen ist @Schlegel voll zuzustimmen! Gerade Sie, @Scepticael, als leidenschaftlicher Verteidiger der Demokratie, müßten doch ebenfalls für die Rechte des Arbeitgebers plädieren, sich seine Mitarbeiter nach eigenen Vorstellungen aussuchen zu können!

Oder wollen wir eine Diktatur aufgrund des Antidiskriminierungsgesetzes?


6
 
  21. März 2016 
 

"Näher mein Gott zu mir"

@frajo

Vielleicht bin ich in einer "Gottlosen Organisation" Gott näher als an einem Ort wo Gott verwaltet wird!

Allerdings fehlen mir im Moment die Worte wenn ich aufgefordert werde:

"Erzähl uns von Gott!"

Allerdings zähl ich auf den Heiligen Geist!


1
 
 Der Gärtner 21. März 2016 

Tendenzbetriebe

Einfach einmal nach § 118 BetrVG googeln.
Darauf begründet konnten wir in den letzten Monaten sehr schnelle Kündigungen einiger Journalisten erleben. Was für eine Kündigung gilt, dürfte auch für eine Einstellung gelten. Da versteckt sich noch mehr, als nur Kirchen und Parteien, Presse und Gewerkschaften/Arbeitgeberverbände.
Im vorliegenden Fall dürfte aber das Bild richtig gewählt sein.


0
 
  21. März 2016 
 

In der Tat spannend, weil ambivalent bzw. Grauzone (T2/2)

Doch wie gesagt: Aus gutem Grund gibt es Ausnahmen für die Religionsgemeinschaften (Kleriker, herausragende Repräsentanten, etc.). Doch warum sollte die Gesellschaft (in Form der Gesetze) diese Ausnahme unumschränkt gewähren? Genügt es z.B. für Webdesigner in kirchlichen Einrichtungen nicht, wenn für sie die allgemeine Loyalitätspflicht ggü. dem Arbeitgeber gilt? Ich denken schon. Und daher sollte gerichtlich festgestellt werden, wie weit das Privileg gilt.
@Glocke, @Rappix
Nein, Parteien genießen kein Privileg vom allg. Arbeitsrecht. Zwar werden (auch wieder gegen den Geist der Gesetze) Stellen durch tricksen gerne nach Parteibuch vergeben, ich kenne aus eigener Erfahrung aber auch Gegenbeispiele. Was Parteien erwarten dürfen ist, dass Mitarbeiter mit Außenwirkung (wie bei Betrieben auch) sich loyal, zumindest nicht schädlich, zu den Positionen der Partei verhalten. Sie können auch nicht bei VW arbeiten, außer Dienst aber über die Autos lästern. Einen VW kaufen müssen sie aber nicht


2
 
  21. März 2016 
 

In der Tat spannend, weil ambivalent bzw. Grauzone (T1/2)

Sehr geehrter @SCHLEGL, ich denke, Sie liegen da falsch. Begründung: Grundsätzlich (und so ist in DEU auch die Rechtslage) hat keinen Arbeitgeber die Weltanschauung seiner Bewerber/ Angestellten zu interessieren. Im DEU Recht wird sogar allgemein anerkannt, dass Bewerber bei dieser unzulässigen Frage lügen dürfen.
Ausnahmen (damit ein Privileg) gibt es für die Religionsgemeinschaften.
Würden wir das anders regeln und Arbeitgebern dies erlauben, dann wäre das doch ein Bruch des Diskriminierungsverbots im Grundgesetz, oder nicht? Es würde m.M.n. für erheblichen gesellschaftl. Unfrieden sorgen. Auch heute (siehe die Statistiken zu den schlechteren Chancen von Menschen mit ausländischem Namen) halten sich noch zuviele nicht an den Geist des GrundG. und stellen - ohne das es einen Sachgrund gäbe - z.B. Muslimas nicht ein. Oder wie fänden Sie es, wenn ein AG Mitarbeiter/innen entlässt, die z.B. ein Kreuz als Schmuck tragen?


2
 
 frajo 21. März 2016 

@rappix

Würden Sie selber das tun und für eine gottlose Organisation arbeiten wollen?


3
 
  21. März 2016 
 

Referent in einer "Anti-Gott-Partei"

Einfach den Spiess umdrehen und sich als bekennender Christ für eine solche Stelle melden (selbstverständlich muss Mann oder Frau FAST dem Stellenprofil entsprechen).

Bin gespannt, wie eine solche Firma oder Partei auf die Stellenbewerbung reagiert.


8
 
 Glocke 21. März 2016 
 

Nicht nur die Kirchen,

sondern u.a. auch die politischen Parteien haben ein spezielles Arbeitsrecht, logischerweise!

Oder soll bspw. "Die Linke" einen CSU-Anhänger als Referenten einstellen?

Wer steckt wirklich hinter der Causa???


10
 
 Glocke 21. März 2016 
 

Nicht nur die Kirchen


1
 
 SCHLEGL 20. März 2016 
 

Das wird spannend

Wenn das nicht hält, droht eine "Unterwanderung" durch alle möglichen (besser unmöglichen) Personen, die den christlichen Kirchen schaden wollen. Es gehört zu den Rechten eines Arbeitgebers sich seine Arbeitnehmer aussuchen zu dürfen und ganz bestimmte Qualifikationen und Voraussetzungen von ihnen zu verlangen. Es wäre so, als würde die Polizei oder der Verfassungsschutz gestatten, dass zwielichtige Personen bei ihm angestellt werden! Wir fragen uns, wohin geht Europa? Msgr. Franz Schlegl


23
 

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