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| ![]() Stellenausschreibung nur für Christen vor EU-Gerichtshof20. März 2016 in Deutschland, 15 Lesermeinungen Konfessionslose verlangt Entschädigung, weil sie nicht angestellt wurde als kirchliche Mitarbeiterin. Erfurt (kath.net/ KNA) Es geht um die Klage einer konfessionslosen Frau gegen das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung. Sie hatte sich erfolglos um eine Referentenstelle beworben, zu deren Voraussetzungen die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche gehörte. Die Klägerin bringt vor, die Entscheidung der evangelischen Einrichtung sei nicht mit dem Diskriminierungsverbot des deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vereinbar, wenn dieses dem EU-Recht entsprechend ausgelegt werde. Sie strebt eine Entschädigung von rund 10.000 Euro an. (C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche mediale Nutzung und Weiterleitung nur im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen mit KNA erlaubt. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuArbeit
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