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| ![]() Wie ein ZdK-Theologe die Ehe und Kirchengebote relativiert29. April 2013 in Deutschland, 31 Lesermeinungen Kein Sex vor der Ehe? Münchner Moraltheologe beklagt beim ZdK-Treffen ernsthaft eine Verengung der sexualethischen Diskussionen auf das Raster "Ehe oder Nicht-Ehe" und möchte die Sexualmoral überdenken Münster (kath.net/KNA/red) Der Theologe beklagte eine Verengung der sexualethischen Diskussionen auf das Raster "Ehe oder Nicht-Ehe". Statt "detaillierte Verbotsnormen" vorzugeben, müsse die Sexualmoral unter dem Stichwort "Beziehungsethik" gesehen werden. Dann sei Sexualität eine "spezielle Art von Kommunikation", in der personale Güter wie Zuneigung, Wertschätzung, Fürsorge, Annahme und Trost mitgeteilt werden. Dabei gehe es weniger um die Bestimmung der Grenzen, «innerhalb der Befriedigung erlaubt und jenseits der sie verboten ist», sondern um Verantwortung für Menschen, denen man emotional und leiblich nahekomme. «Sexualethik muss also von den Beziehungen her gedacht und ausgestaltet werden und nicht umgekehrt», sagte Hilpert. Dieser Perspektivenwechsel sei anspruchsvoll und erfordere, dass Beziehungen gestaltet und gefördert werden. Auszüge aus dem Katechismus der Katholischen Kirche über die Lehren der Kirche zu Sexualität und Ehe: 2360 Die Geschlechtlichkeit ist auf die eheliche Liebe von Mann und Frau hingeordnet. In der Ehe wird die leibliche Intimität der Gatten zum Zeichen und Unterpfand der geistigen Gemeinschaft. Das Eheband zwischen Getauften wird durch das Sakrament geheiligt. 2366 Die Fruchtbarkeit ist eine Gabe, ein Zweck der Ehe, denn die eheliche Liebe neigt von Natur aus dazu, fruchtbar zu sein. Das Kind kommt nicht von außen zu der gegenseitigen Liebe der Gatten hinzu; es entspringt im Herzen dieser gegenseitigen Hingabe, deren Frucht und Erfüllung es ist. Darum lehrt die Kirche, die auf der Seite des Lebens" steht (FC 30), daß jeder eheliche Akt von sich aus auf die Erzeugung menschlichen Lebens ausgerichtet bleiben muß" (HV 11). Diese vom kirchlichen Lehramt oft dargelegte Lehre gründet in einer von Gott bestimmten unlösbaren Verknüpfung der beiden Bedeutungen - liebende Vereinigung und Fortpflanzung - die beide dem ehelichen Akt innewohnen" (HV 12) [Vgl. Pius Xl., Enz. Casti connubii"]. 2368 Ein besonderer Aspekt dieser Verantwortung betrifft die Empfängnisregelung. Aus berechtigten Gründen dürfen die Eheleute für Abstände zwischen den Geburten ihrer Kinder sorgen wollen. Es ist an ihnen, zu prüfen, ob ihr Wunsch nicht auf Egoismus beruht, sondern der angebrachten Großmut einer verantwortlichen Elternschaft entspricht. Außerdem werden sie ihr Verhalten nach den objektiven Maßstäben der Sittlichkeit regeln: 2370 Die zeitweilige Enthaltsamkeit sowie die auf Selbstbeobachtung und der Wahl von unfruchtbaren Perioden der Frau beruhenden Methoden der Empfängnisregelung [Vgl. HV 16] entsprechen den objektiven Kriterien der Moral. Diese Methoden achten den Leib der Eheleute, ermutigen diese zur Zärtlichkeit und begünstigen die Erziehung zu echter Freiheit. Hingegen ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzuges des ehelichen Aktes oder im Anschluß an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel" (HV 14). Mit Material der (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuZdK
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