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Zollitsch liegt Limburger Prüfbricht vor28. Februar 2014 in Deutschland, 24 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Der Bericht über die Finanzierung des Bischofssitzes auf dem Limburger Domberg ist fertiggestellt. Er liege ihm vor, bestätigte Erzbischof Zollitsch am Freitag. In Rom keine Entscheidung vor Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz
Frankfurt (kath.net/KNA) Der Bericht über die Finanzierung des Bischofssitzes auf dem Limburger Domberg ist fertiggestellt. Er liege ihm vor, bestätigte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, am Freitag vor Journalisten in Frankfurt. Er werde den Bericht nun intensiv studieren und mit Rom das Weitere absprechen, sagte Zollitsch. Nähere Angaben zum weiteren zeitlichen Ablauf machte er nicht. Der Erzbischof schloss allerdings aus, dass es in Rom noch vor Beginn der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 10. März zu einer Entscheidung in Sachen des Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst kommen werde.
Vom Ergebnis des Prüfberichts hängt offenbar nicht zuletzt ab, wie Papst Franziskus im Fall des Limburger Bischofs entscheiden wird. Der Bischof war wegen seiner Amtsführung und wegen der sich auf mindestens 31 Millionen Euro belaufenden Kosten für seinen Bischofssitz in die Kritik geraten. Seit Ende Oktober hält sich Tebartz-van Elst aufgrund einer Entscheidung des Papstes für unbestimmte Zeit außerhalb seines Bistums auf. Während seiner Abwesenheit wird das Bistum im Auftrag des Heiligen Stuhls von Generalvikar Wolfgang Rösch verwaltet. Zollitsch hatte im Oktober eine Kommission eingesetzt, die die Finanzierung des Bauprojekts, die Kostenentwicklung und die Entscheidungswege überprüft hatte. Die Kommission bestand aus zwei Geistlichen und drei Wirtschaftsprüfern. (C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
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Lesermeinungen | 3. März 2014 | | |
@Adson_von_Melk
Ich glaube, dass die Idee mit dem „brüderlichen Besuch“ gar nicht so schlecht war. Es war einerseits ein Versuch, die „Kontrahenten“ oder wie man es nennen soll, noch einmal ins Gespräch miteinander zu bringen, andererseits konnte der Vatikan Informationen vor Ort sammeln, die jetzt wertvoll sein können, um eine Entscheidung zu treffen, ob TvE wieder nach Limburg zurückkommen soll.
Zweischneidig, aber wahrscheinlich schwer zu vermeiden waren die diplomatischen Formulierungen, die gefunden wurden, und die dazu beigetragen haben, dass einerseits Zeit gewonnen wurde, andererseits aber bis jetzt jeder hineininterpretieren konnte, was er wollte (z.B. „Befreiung von der Residenzpflicht“, was man sehr unterschiedlich interpretieren kann). | 2
| | | 3. März 2014 | | | @Alpenglühen: Bei Ihrem Satz vom Freitag "weder von einem Kirchengericht angeklagt, suspendiert, amtsenthoben oder sonst etwas in dieser Richtung" würde ich zumindest beim 'sonst etwas' widersrpechen. Aber sei es drum, Sie berühren einen noch wichtigeren Punkt:
Wenn es ein Kirchengericht gäbe und ein definiertes (öffentliches?) Verfahren, wäre der dt. Kirche in den letzten Monaten sehr viel erspart geblieben, vor allem haltlose Presse-Spekulationen.
Man hätte dann nicht einen 'brüderlichen Besuch' erfinden müssen und keine Kommission, bei der Sie mit jedem zu streiten bereit sind, wer die denn nun bewirkt und eingesetzt hat. (TvE hat sie am Ende des Lajolo-Besuchs 'erbeten' - und Sie wissen ja, dass ich in diesem Fall das 'post hoc' als ein 'propter hoc' lese.)
Man hätte auch keinen Generalissimusvikar gebraucht, der nicht seinem eigenen Bischof, sondern direkt Rom verantwortlich ist.
Was mir ein Rätsel belibt:
Warum erfunden statt wie im CIC vorgesehen?
Warum keine Visitation? Warum kein Administrator 'sede plena'? | 3
| | | Born 3. März 2014 | | | Klaffer, der Prüfbericht muss rechtlich völlig "wasserdicht" sein, da ja u.a. auch rechtliche Konsequenzen folgen können. Interpetationsbedarf kann aber nur dort auftreten, wo sich eine eindeutige Bestimmung nicht finden lässt und die Kommission die Möglichkeiten der Interpretation selbst angibt. Ein Außenstehender hat hier aus sich heraus gar nichts zu interpretieren. Es sei denn: der Außenstehende ist ein Fachmann, der dazu einen Auftrag erhält. So z.B. wäre die kirchenrechtliche Interpretation ausschließlich durch einen Fachmann für Kirchenrecht vorzunehmen. | 2
| | | Dismas 2. März 2014 | | | Letztendlich ist EBf Zollitsch kein irgendwie "Vorgesetzter" von Bischof T.v.E. Auch wenn Herr Zollitsch sich immer wieder so geriert.
Außerdem wäre es m.E.wesentlich besser, die Bischöfe würden sich auf ihre ureigenste Verantwortung besinnen und diese nicht praktisch in der Intransparenz einer "Bischofskonferenz" verdampfen lassen wollten. Einstens wird jeder für sich Rechenschaft ablegen müssen!!Und ein EBf Zollitsch hat sich durch verschiedene Äußerungen und Vorkommnisse m.A. nacht bereits außerhalb der RKK gestellt. Nie wurde er gemaßeregelt. Er sollte endlich abtreten in Freiburg wird er einen völlig verwüsteten Weinberg des Glaubens hinterlassen.... | 3
| | | Alpenglühen 2. März 2014 | | | @Klaffer Aufwertung der Bischofskonferenzen; Prüfbericht Warum ignorieren Sie, daß die Einsetzung der Prüfungskommission durch Bf. TvE veranlaßt wurde? Noch einmal: In Deutschland ist weder die DBK noch deren Vorsitzender gegenüber dem einzelnen Diöz.-Bf. der Vorgesetzte oder hat irgendeine Anordnungs- Mitbestimmungs- oder Kontrollbefugnis! Mag sein, daß in Österreich solche Rechte bestehen, in Deutschland jedenfalls nicht!
Ich denke, Papst Franziskus geht es bei der „Aufwertung der Bischofskonferenzen“ um Anderes, als solche Rechte einzuführen. Denn dann wären Bfe. vor Ort überflüssig, wenn die Konferenz wie ein Aufsichtsrat fungieren würde!
EB em. Z. ist der „Postbote“, der die Unterlagen nach Rom bringt. Aber als „Postbote“ redet er, als hätte er das Recht, mitzuentscheiden! Was er definitiv nicht! hat. Bfe. werden vom Papst ernannt. Die Entscheidung liegt also auch für Bf. TvE beim Papst! @Paddel: Sie haben richtig gesagt, daß unsere Bfe. in dem Fall nicht interpretationsbefugt oder gar entscheidungsverantwortlich sind. | 6
| | | Born 2. März 2014 | | | Lieber Klaffer, Sie sprechen von Kontakten und einer Kontaktperson. Um welche Kontakte welchen Inhaltes es hier gehen soll, haben Sie leider offen gelassen. Es handelt sich hier vom Beginn der Erstellung des Prüfberichts an bis zu seiner Ablieferung um ein rein rechtliches Verfahren. Alle Handlungen im Zusammenhang mit diesem Prüfbericht - auch Kontakte - bedürfen der rechtlichen Begründung. Vielleicht meinen Sie nur Adressaten für die Weitergabe? | 2
| | | eggi 1. März 2014 | | | @ siri und alle Doch leider gab es auch eindeutige andere Täuschungsversuche(Lüge?)die nur am rande von der Presse aufgegriffen wurden, sei es drum, mir persöhnlich ist es egal.
Warten wir doch einfach ab wer was auch immer entscheidet. Ich denke der persöhnliche Glaube wird sich durch diese Entscheidung bei keinem hier im Bistum Limburg verändern, doch Auswirkungen wird es haben, wie die aussehen hätte mehr Sinn darüber zu Diskutieren. | 1
| | | 1. März 2014 | | | Die Entscheidung liegt beim Papst - welche auch immer!
Alle, die hier die Absätze in die Erde keilen, um gegenzuhalten: Allein der Papst wird entscheiden. EB Zollitsch tut nur seine Pflicht.
Ihm anderes zu unterstellen ist weder katholisch noch christlich.
Warten wir's ab. | 8
| | | 1. März 2014 | | | Wer weiß denn hier eigentlich... ... was zwischen EB Zollitsch und dem Vatikan betreffs des Umgangs mit dem Prüfbericht abgesprochen ist?
Hier wird viel geurteilt. Ich maße mir über EB Zollitsch lieber kein Urteil an, da ich zu wenig informiert bin. Ungehörig gegenüber einem Bischof finde ich jedenfalls Formulierungen wie "Nur daß Z., jedesmal, wenn er den Mund aufmacht..." Früher hätte man "Exzellenz" gesagt. Heute begnügt man sich mit "Z." Gut, es war keine persönliche Anrede. Immer, wenn der den Mund aufmacht... | 5
| | | Siri 1. März 2014 | | | @Theodor Es gab keine "eindeutige Lüge". Tebartz hat sich nicht richtig an den Gesprächsverlauf erinnert, aber seine Erinnerung eidesstattlich als zutreffend ausgegeben. Das war eine fahrlässige Falschaussage, aber keine absichtliche. | 10
| | | Paddel 1. März 2014 | | | Studieren Ja, studieren, mehr aber auch nicht, oder hat er irgendwelche Entscheidungsbefugnisse? Ist er nicht lediglich nur zu informieren? Nicht mehr und nicht weniger. Ist es nicht so, dass Rom den Prüfbericht zur Entscheidungsfindung vorliegen hat und unsere Bischöfe lediglich nur in Kenntnis gesetzt werden??? Wenn, dann sind unsere Bischöfe hier nur noch Empfänger irgendwelcher Anweisungen aus Rom, nicht aber interpretationsbefugt oder gar entscheidungsverantwortlich. | 9
| | | TvS 1. März 2014 | | | Überinterpretation Satzfetzen lassen sich meist überinterpretieren.
Meines Erachtens ist es für den kommenden Vorsitzenden weit angenehmer, wenn die Causa Bf. Tebartz-van Elst das letzte Problem des scheidenden Vorsitzenden ist, und nicht das erste Problem des zukünftigen. Und das völlig unabhängig davon, wie Rom entscheidet! | 2
| | | Theodor69 1. März 2014 | | | Erstaunlich Bei einer eindeutigen Lüge unter Eid (EV) von TvE wird versucht dies so zu interpretieren, dass dies gar keine Lüge war (Schuld daran sind die Medien). Wenn EB Zollitsch "das Weitere mit Rom absprechen will", dann wird einmal das Schlechteste angenommen. Er hat nun den Prüfbericht in Händen. Jetzt wird er vielleicht absprechen, wem er dies weiterleiten soll. Ob dazu offene Fragen sind. Soll noch etwas anderes geprüft werden?
Vielleicht soll man in eine Aussage von EB Zollitsch nicht mehr hineininterpretieren, als zulässig und schon gar nicht mit böser Absicht. | 10
| | | Marc Aurel 1. März 2014 | | | Absprechen?! Vielleicht war ja nur gemeint, dass die Kommunikation gegenüber der Presse abgesprochen werden soll. Der Artikel in der FAZ deutet so etwas an. | 5
| | | 28. Februar 2014 | | | Absprechen ? Die Bischofskonferenzen sind nicht Vorgesetzte der Bischöfe. Das wurde in diesem Forum schon von Anderen und auch von mir betont, ich wiederhole es aber gerne. Zwischen dem Vatikan und den Bischofskonferenzen ist in der Entscheidung deshalb gar nichts abzusprechen. | 11
| | | 28. Februar 2014 | | | mediales Interesse ... Was mich verwundert, ist es, daß die sog. Medien (Zeitungen, Zeitschriften, Radio und Fernsehen), die mit Gott, Jesus Christus, und besonders mit der katholischen Kirche nichts, aber auch gar nichts am Hut haben, so brennend daran interessiert sind, dass Bischof Peter Tebartz-van Elst nicht nach Limburg zurückkehrt, und mit allen Trics versuchen, die deutsche öffentliche Meinung zu manipulieren, und die deutschen Bischöfe und den Papst unter Druck zu setzen.
Die Finanzierung des Diözesanen Zentrums in Limburg, das nicht einfach als "Bischofssitz" bezeichnet werden darf, kann es wohl nicht sein.
Ein solches Trarara wird nicht für Peanuts veranstaltet. Siehe München.
Es muss um den Glauben gehen, oder täusche ich mich? | 16
| | | Alpenglühen 28. Februar 2014 | | | Prüfbericht liegt vor @Pamir
Zitat: „...Steht ihm wohl auch nicht mehr zu!“ Egal ob ‚frisch gewählt‘ oder nur noch 9 Tage Vorsitz: Z. steht nicht nur für die Zukunft kein Entscheidungsrecht zu, es stand ihm auch in der Vergangenheit nie zu, über einen Diözesanbischof eine Entscheidung zu treffen.
@Marienzweig
Zitat:“...mit Rom das Weitere absprechen.“ Für mich hört sich das nicht nur „ein wenig selbstaufwertend an“, sondern anmaßend und arrogant. Weil er sich m. E. Rechte rausnehmen will, die ihm nicht zustehen.
Für mich sind weitere wichtige Fragen: Nimmt Bf. TvE an der Frühjahrsvollversammlung der DBK in Münster teil? Wie sieht es mit dem aktiven und passiven Wahlrecht aus? Oder wurde die Kampagne losgetreten, um zu verhindern, daß er vielleicht sogar zum Vorsitzenden gewählt würde? | 11
| | | Alpenglühen 28. Februar 2014 | | | @Klaffer In den letzten 3 1/2 Monaten habe ich in 8 Posts immer wieder klargestellt wie jetzt @Borromeo u. @Marcus, mit dem C.: weder EB em. Z., =Vorsitzender der DBK, noch die DBK ist Vorgesetzter oder hat irgendeine Anordnungs- Mitbestimmungs- oder Kontrollbefugnis gegenüber dem einzelnen Diöz.-Bf!
Selbst Bf. Zdarsa hat das in Art. 44964 sehr deutlich gesagt. Nur daß Z. jedesmal, wenn er den Mund aufmacht, genau das Gegenteil „transportiert“. U. jeder unbedarfte Hörer glaubt, die Diöz.-Bfe. wären Z.‘ Untertanen.
Wie wäre es, wenn die ‚Kongregation für die Bischöfe‘ mit Bf. TvE das weitere Vorgehen bespricht? Er hat die Prüfung veranlaßt u. ist nach wie vor amtierender Bf. von Limburg!, auch wenn er z.Zt. von der Residenzpflicht befreit ist.
Die Kommission hat kompetent monatelang die Unterlagen auf’s genaueste geprüft. Weshalb sollten weitere Stellungnahmen erforderlich sein? Der Bf ist weder von einem Kirchengericht angeklagt, suspendiert, amtsenthoben oder sonst etwas in dieser Richtung. | 18
| | | 28. Februar 2014 | | | Hackordnung Vielleicht wäre es zielführender, statt sich um die Hackordnung unter den Bischöfen zu kümmern, mal die Fakten anzuschauen. Dazu wird es nun Zeit. | 4
| | | Maxim 28. Februar 2014 | | | Zollitsch und Vorsitz Nur noch 9 Tage Vorsitz!
Ich glaube kaum, dass sich da von seiner Person noch jemand Entscheidungen in einer solch prenzligen Angelegenheit erwartet. Steht ihm wohl auch nicht mehr zu! | 13
| | | 28. Februar 2014 | | | @Klaffer Aus obigem Beitrag:
Er werde den Bericht nun intensiv studieren
"und mit Rom das Weitere absprechen", hört sich schon ein wenig selbstaufwertend an.
Da stimme ich @borromeo zu.
Der Begriff "Ansprechpartner", wie Sie ihn gebrauchen, scheint wirklich passender und auch etwas bescheidener.
Es ist vielleicht nur eine vernachlässigbare Nuance in des Erzbischofs Aussage, aber sie wird halt wahrgenommen.
Ein An-sprechpartner zu sein im Gegensatz zu "das Weitere ab-sprechen" empfinde ich als einen Unterschied.
Aber vielleicht bin ich auch nur knitzelig. | 10
| | | Marcus, der mit dem C 28. Februar 2014 | | | Das ist inhaltlich falsch! "Zollitsch hatte im Oktober eine Kommission eingesetzt, die die Finanzierung des Bauprojekts, die Kostenentwicklung und die Entscheidungswege überprüft hatte."
Die Bischofskonferenz hat keine Weisungsbefugnis gegenüber einem Bischof, sondern der Bischof muß alle Entscheidungen der Bischofskonferenz in seinem Bistum gültig setzen. Es war der angebliche "Protzbischof" der um die Prüfung durch die DBK gebeten hatte, wohl wissend, daß in seinem Bistum kein ehrlicher Mensch zu einer unvoreingenommenen Prüfung zu finden ist. Zu prüfen wäre, ob die Dauerlecks über das angebliche Prüfungsergebnis aus diesem Kreis stammt. Aus den verschiedentlichen Stellungnahmen der anderen Bischöfe ist zu entnehmen, daß diese ihren Kollegen gerne abschossen sähen, damit wieder Ruhe einkehre, aber die wenigsten bedenken, daß sie die nächsten Ziele der Meute sein könnten. | 33
| | | thomasunglaublich 28. Februar 2014 | | | Also waren alle andern Meldungen Medienenten Damit ist nun eindeutig bewiesen, daß die ganzen Meldungen über frühere Erscheinungstermine des Berichtes und eine angeblich bereits gefallene Entscheidung des Papstes nichts als Medienenten waren.
Hier sollte Stimmung erzeugt werden und Druck auf die Prüfkommission und den Papst aufgebaut werden.
Merken wir uns die Medien, die uns angelogen haben, damit wir ihnen nicht weiterhin auf den Leim gehen. | 28
| | | borromeo 28. Februar 2014 | | | Warum eigentlich ..."werde [Zollitsch]... mit Rom das Weitere absprechen" ???
Das hört sich so an, als stünde er in dieser Sache mit Rom auf gleicher Stufe und würde mit Rom zusammen über Bischof Tebartz-van-Elst befinden.
Das ist aber keinesfalls so! Als Vorsitzender der DBK ist er allenfalls primus inter pares und hat Jurisdiktionsgewalt weder über einen anderen Diözesanbischof noch über dessen Diözese! Natürlich weiß er das, aber seine Äußerungen suggerieren unterschwellig - gewollt oder ungewollt - etwas anderes. | 34
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