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| ![]() Femen-Aktivistin wegen Oben-ohne-Protest im Kölner Dom angeklagt8. Juli 2014 in Deutschland, 9 Lesermeinungen Die Staatsanwaltschaft Köln habe Anklage wegen Störung der Religionsausübung erhoben, sagte die Sprecherin des Amtsgerichts Köln, Sonja Heidel Köln (kath.net/KNA) Wegen ihres Oben-ohne-Protests beim Weihnachtsgottesdienst im Kölner Dom ist eine Femen-Aktivistin angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft Köln habe Anklage wegen Störung der Religionsausübung erhoben, sagte die Sprecherin des Amtsgerichts Köln, Sonja Heidel, am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Zunächst habe die Beklagte zwei Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor über die Eröffnung eines Verfahrens entschieden werde. Die Femen-Aktivistin Josephine Witt war am ersten Weihnachtstag während einer Messfeier mit Kardinal Joachim Meisner an dessen 80. Geburtstag auf den Altar gesprungen. Sie entblößte ihren Oberkörper, auf dem «Ich bin Gott» stand. In die Kritik war auch der Kölner «Express» geraten, der vorab über den Nackt-Protest informiert gewesen war. Eine strafrechtlich relevante Beteiligung von Journalisten sei nicht festzustellen, sagte der Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, Ulf Willuhn, auf Anfrage. Eine Vorab-Information von Medien sei bei derartigen Protesten üblich und deshalb Beihilfe, Anstiftung oder Mittäterschaft von Pressevertretern nicht zu belegen. Die Störung der Religionsausübung kann bei einem Erwachsenen mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Heidel wies aber darauf hin, dass die Femen-Aktivistin zum Tatzeitpunkt Heranwachsende war und für 18- bis 21-Jährige auch das Jugendstrafrecht angewendet werden könne. Dieses sieht unter anderem Erziehungsmaßregelungen wie etwa Ermahnungen und Sozialstunden oder die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage vor. Die Femenstöraktion im Kölner Dom 25. Dez. 2013 (C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuErzbistum Köln
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