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| ![]() Keine Änderung beim Kommunionempfang für Wiederverheiratete19. September 2014 in Weltkirche, 16 Lesermeinungen Hinsichtlich des Kommunionempfanges für zivilrechtlich geschiedene Wiederverheiratete werde es keine Änderung geben. Lehre und Pastoral könnten einander nicht widersprechen, schreibt Kardinal Pell. Vatikan (kath.net/CNS/jg) Lehre und Pastoral können einander nicht widersprechen, stellt der australische Kurienkardinal klar und fordert ein neuerliches Bekenntnis der Kirche zur traditionellen Lehre über die Ehe. Je früher die Lauen und die Außenstehenden begreifen würden, dass substantielle Änderungen in der Lehre und der Pastoral unmöglich sind, desto eher könne die zu erwartende feindselige Enttäuschung vorweggenommen und entschärft werden, schreibt er im Hinblick auf die bevorstehende Synode zur Familie im Oktober. Pells Erklärung wird als Vorwort eines Buches mit dem Titel Das Evangelium der Familie erscheinen. Das Buch ist eine Antwort auf Kardinal Kaspers gleichnamige Publikation seiner Rede vor dem Konsistorium. Die Barmherzigkeit sei eine zentrale Tugend, wenn man über Ehe und Sexualität, über Vergebung und die heilige Kommunion spreche, schreibt Pell. Man dürfe darüber die wesentliche Verbindung von Barmherzigkeit und Glauben, von Wahrheit und Gnade nicht vergessen, ergänzt er. Jesus hat die Ehebrecherin, der die Steinigung gedroht hat, nicht verurteilt. Aber er hat ihr nicht gesagt, sie solle weitermachen wie bisher. Er hat ihr aufgetragen, nicht mehr zu sündigen, schreibt Kardinal Pell wörtlich. Autralischer Kardinal George Pell über das Beratergremium, in das ihn Papst Franziskus berufen hat (engl.) Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuWiederverheiratete
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