SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:
Top-15meist-diskutiert- Der alte und künftige römische Ritus
- Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
- „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
- Wenn der Erzbischof von München das Trump-Bashing vom Spiegel nachplappert
- Linke Abtreibungsagenda soll auf den letzten Ampelmetern umgesetzt werden
- Kardinal Eijk: „Wir müssen die katholische Sexualethik an die junge Generation weitergeben“
- Attacke auf die Schwarze Madonna im Kloster Einsiedeln
- Erlösung durch Jesu Kreuzestod: Nein Danke?
- Christbaum für Petersplatz: Proteste gegen Fällung uralter Tanne - "Anachronistisches Massaker"
- Wird mich das Tattoo heiliger machen?
- Neuer Prediger des Päpstlichen Hauses relativiert kirchliche Lehre zur Homosexualität
- Mit allen Mitteln gegen das Recht auf Leben
- 'Das einzige Argument, das uns bleibt, ist die Heiligkeit'
- Papst Franziskus hat neue Regeln für kommende Papst-Beerdigungen festgelegt
- Alle Macht den synodalen Räten?
|
US-Höchstrichter gegen Gewissensfreiheit für christliche Beamte9. November 2015 in Chronik, 6 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Christliche Beamte seien verpflichtet die geltenden Gesetze anzuwenden auch wenn sie moralische Vorbehalte hätten. Sie hätten kein Recht, aus religiösen Gründen die Schließung von Homo-Ehen zu verweigern, sagt ein Mitglied des Obersten Gerichtshof
Cambridge (kath.net/LSN/jg) Beamte die religiöse Vorbehalte hinsichtlich der so genannten Homo-Ehe haben sollten zurücktreten. Das sagte Anthony Kennedy, Richter am Obersten Gerichtshof der USA an der Harvard Law School in Cambridge (US-Bundesstaat Massachusetts). Ein Student hatte ihn gefragt, wie es Regierungsbeamte halten sollten, welche die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes hinsichtlich Abtreibung und Homo-Ehe ablehnen würden. Hätten sie ein Recht nach ihren moralischen Überzeugungen zu handeln?
Nach Ansicht von Richter Kennedy seien sie verpflichtet, das geltende Gesetz zu erfüllen. Das würde bedeuten, dass Beamte welche die Homo-Ehe aus Glaubens- oder Gewissensgründen ablehnen kein Recht hätten sich auf ihre moralischen Vorbehalte zu berufen und sich zu weigern, eine Homo-Ehe nach geltendem Gesetz zu schließen. Christen die ein Gesetz anwenden müssten das sie für moralisch falsch hielten, stünden vor schwierigen moralischen Fragen, räumte Kennedy ein. Doch der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit verlange von den Beamten ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, sagte er. Es sei absurd, dass Richter Kennedy behaupte es sei moralisch richtig das Unmoralische zu tun, kritisierten christliche Kreise. Ungerechten Gesetzen muss man sich widersetzen, sagte Mat Staver vom Liberty Council. In der Geschichte der USA habe es Widerstand gegen ungerechte Gesetze bis hinauf zu Präsidenten gegeben, ergänzte er.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!
Lesermeinungen | 10. November 2015 | | | @Johann Martin Sie wollen das jetzt aber nicht mit dem 3 Reich vergleichen ?
1.) Loyalität von Beamten ist selbstverständlich, das hat nichts mit Befehlen der Nazis zu tun kein Beamter konnte sich auf den befehlsnotstand berufen den gabs nur beim Militär auch im 3 Reich konnten Beamte zurücktreten oder wurden Zwangspensioniert
Es kann ja auch ein Moslem im Verkehrsamt sich nicht weigern für Damen Führerschein Formulare aus zu stellen das ist das selbe Prinzip | 0
| | | dalet 9. November 2015 | | | Logisch Als Diener des Staates bin ich selbstverständlich verpflichtet, die Gesetze des Staates zu vollziehen. Wenn ich das aus Gewissensgründen nicht kann oder nicht will, muss ich aus dem Staatsdienst ausscheiden.
Christsein fordert heute Konsequenzen, wie Jesus seinerzeit schon verheißen. | 3
| | | Johann Martin 9. November 2015 | | | So war es schon im "Dritten Reich". Bei Hitler hieß es auch:"Befehl ist Befehl". Wer sich weigerte musste als Soldat mit der Todesstrafe rechnen, als Zivilst landete er zumindest im KZ. Tausende sind aufrecht diesen Weg gegangen. | 3
| | | 9. November 2015 | | | was völlig korrekt ist In keinem Land der Welt kann ein Beamter seine eigenen Prinzipien religiöser oder Philosophischer Natur auf die Gesetzte des Staates anwenden dessen Angestellter oder etwas altertümlich gesagt Diener er ist | 3
| | | julifix 9. November 2015 | | | Hier ist... genau das gefordert: Gott mehr gehorchen, als den Menschen, aber eben auch die Konsequenzen tragen.
Zivilen Ungehorsam nennt man das ausserreligiös. Der Mensch ist dem Gewiisen verpflichtet und sonst gar nichts.
Danke @Ehrmann... | 4
| | | Ehrmann 9. November 2015 | | | Göttliches gegen menschliches Gesetz -das gab es schon immer - und der Mensch stand vor der Entscheidung, die Folgen zu tragen, wenn er Gott mehr gehorchte - wie etwa die Apostel, die sich dafür auspeitschen ließen und sich dann noch freuten, "daß sie für Christus Schmach erleiden durften" (Apg 5,40-41). Vielleicht ist es der Auftrag der heutigen Entwicklung, daß wir diesen Mut und diese Geisteshaltung wieder erlernen sollen - und um die Gnade dazu zu beten. | 6
| |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |
Mehr zuReligionsfreiheit- Warnung vor Einschränkung der Religionsfreiheit in den USA
- Nicaragua: Ortegas Regime schließt Radio Maria
- Keine Torte für Feier einer ‚Geschlechtsumwandlung’ – christlicher Bäcker erneut vor Gericht
- Katholisches Ehepaar kämpft vor Gericht um Zulassung als Pflegeeltern
- US-Höchstrichter warnt vor Einschränkungen der Religions- und Redefreiheit
- Trump verspricht Christen Schutz vor Diskriminierung und Verfolgung
- Gericht verpflichtet Fluglinie Southwest Airlines zum Training über Religionsfreiheit
- 16 US-Abgeordnete verurteilen Prozess wegen ‚Hassrede’ gegen finnische Politikerin
- UNO-Bericht: Religionen sollen ‚LGBT-Rechte’ akzeptieren
- USA: Straßenprediger bekämpft Verfügung, die ihm Kritik an lesbischer ‚Hochzeit’ verbietet
|
Top-15meist-gelesen- Heiliges Jahr - Große ROMREISE zu OSTERN 2025 - 9 Tage - Mit Assisi, Loretto, Manoppello und Padua
- JETZT ANMELDEN - Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025
- Wenn der Erzbischof von München das Trump-Bashing vom Spiegel nachplappert
- Der alte und künftige römische Ritus
- Attacke auf die Schwarze Madonna im Kloster Einsiedeln
- „Das Wunder der Welle“
- Linke Abtreibungsagenda soll auf den letzten Ampelmetern umgesetzt werden
- 'Das einzige Argument, das uns bleibt, ist die Heiligkeit'
- Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
- Erlösung durch Jesu Kreuzestod: Nein Danke?
- Kardinal Eijk: „Wir müssen die katholische Sexualethik an die junge Generation weitergeben“
- Covid-Impfung verweigert – Katholikin erhält 12,7 Millionen Dollar nach ungerechtfertigter Kündigung
- Wird mich das Tattoo heiliger machen?
- „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
- Neuer Prediger des Päpstlichen Hauses relativiert kirchliche Lehre zur Homosexualität
|