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US-Höchstrichter gegen Gewissensfreiheit für christliche Beamte

9. November 2015 in Chronik, 6 Lesermeinungen
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Christliche Beamte seien verpflichtet die geltenden Gesetze anzuwenden auch wenn sie moralische Vorbehalte hätten. Sie hätten kein Recht, aus religiösen Gründen die Schließung von Homo-‚Ehen’ zu verweigern, sagt ein Mitglied des Obersten Gerichtshof


Cambridge (kath.net/LSN/jg)
Beamte die religiöse Vorbehalte hinsichtlich der so genannten Homo-„Ehe“ haben sollten zurücktreten. Das sagte Anthony Kennedy, Richter am Obersten Gerichtshof der USA an der Harvard Law School in Cambridge (US-Bundesstaat Massachusetts).

Ein Student hatte ihn gefragt, wie es Regierungsbeamte halten sollten, welche die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes hinsichtlich Abtreibung und Homo-„Ehe“ ablehnen würden. Hätten sie ein Recht nach ihren moralischen Überzeugungen zu handeln?


Nach Ansicht von Richter Kennedy seien sie verpflichtet, das geltende Gesetz zu erfüllen. Das würde bedeuten, dass Beamte welche die Homo-„Ehe“ aus Glaubens- oder Gewissensgründen ablehnen kein Recht hätten sich auf ihre moralischen Vorbehalte zu berufen und sich zu weigern, eine Homo-„Ehe“ nach geltendem Gesetz zu schließen.

Christen die ein Gesetz anwenden müssten das sie für moralisch falsch hielten, stünden vor „schwierigen moralischen Fragen“, räumte Kennedy ein. Doch der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit verlange von den Beamten ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, sagte er.

Es sei absurd, dass Richter Kennedy behaupte es sei moralisch richtig das Unmoralische zu tun, kritisierten christliche Kreise. „Ungerechten Gesetzen muss man sich widersetzen“, sagte Mat Staver vom Liberty Council. In der Geschichte der USA habe es Widerstand gegen ungerechte Gesetze bis hinauf zu Präsidenten gegeben, ergänzte er.


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Lesermeinungen

  10. November 2015 
 

@Johann Martin

Sie wollen das jetzt aber nicht mit dem 3 Reich vergleichen ?
1.) Loyalität von Beamten ist selbstverständlich, das hat nichts mit Befehlen der Nazis zu tun kein Beamter konnte sich auf den befehlsnotstand berufen den gabs nur beim Militär auch im 3 Reich konnten Beamte zurücktreten oder wurden Zwangspensioniert
Es kann ja auch ein Moslem im Verkehrsamt sich nicht weigern für Damen Führerschein Formulare aus zu stellen das ist das selbe Prinzip


0
 
 dalet 9. November 2015 

Logisch

Als Diener des Staates bin ich selbstverständlich verpflichtet, die Gesetze des Staates zu vollziehen. Wenn ich das aus Gewissensgründen nicht kann oder nicht will, muss ich aus dem Staatsdienst ausscheiden.
Christsein fordert heute Konsequenzen, wie Jesus seinerzeit schon verheißen.


3
 
 Johann Martin 9. November 2015 
 

So war es schon im "Dritten Reich".

Bei Hitler hieß es auch:"Befehl ist Befehl". Wer sich weigerte musste als Soldat mit der Todesstrafe rechnen, als Zivilst landete er zumindest im KZ. Tausende sind aufrecht diesen Weg gegangen.


3
 
  9. November 2015 
 

was völlig korrekt ist

In keinem Land der Welt kann ein Beamter seine eigenen Prinzipien religiöser oder Philosophischer Natur auf die Gesetzte des Staates anwenden dessen Angestellter oder etwas altertümlich gesagt Diener er ist


3
 
 julifix 9. November 2015 

Hier ist...

genau das gefordert: Gott mehr gehorchen, als den Menschen, aber eben auch die Konsequenzen tragen.
Zivilen Ungehorsam nennt man das ausserreligiös. Der Mensch ist dem Gewiisen verpflichtet und sonst gar nichts.
Danke @Ehrmann...


4
 
 Ehrmann 9. November 2015 

Göttliches gegen menschliches Gesetz -das gab es schon immer

- und der Mensch stand vor der Entscheidung, die Folgen zu tragen, wenn er Gott mehr gehorchte - wie etwa die Apostel, die sich dafür auspeitschen ließen und sich dann noch freuten, "daß sie für Christus Schmach erleiden durften" (Apg 5,40-41). Vielleicht ist es der Auftrag der heutigen Entwicklung, daß wir diesen Mut und diese Geisteshaltung wieder erlernen sollen - und um die Gnade dazu zu beten.


6
 

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