![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() US-Höchstrichter gegen Gewissensfreiheit für christliche Beamte9. November 2015 in Chronik, 6 Lesermeinungen Christliche Beamte seien verpflichtet die geltenden Gesetze anzuwenden auch wenn sie moralische Vorbehalte hätten. Sie hätten kein Recht, aus religiösen Gründen die Schließung von Homo-Ehen zu verweigern, sagt ein Mitglied des Obersten Gerichtshof Cambridge (kath.net/LSN/jg) Ein Student hatte ihn gefragt, wie es Regierungsbeamte halten sollten, welche die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes hinsichtlich Abtreibung und Homo-Ehe ablehnen würden. Hätten sie ein Recht nach ihren moralischen Überzeugungen zu handeln? Nach Ansicht von Richter Kennedy seien sie verpflichtet, das geltende Gesetz zu erfüllen. Das würde bedeuten, dass Beamte welche die Homo-Ehe aus Glaubens- oder Gewissensgründen ablehnen kein Recht hätten sich auf ihre moralischen Vorbehalte zu berufen und sich zu weigern, eine Homo-Ehe nach geltendem Gesetz zu schließen. Christen die ein Gesetz anwenden müssten das sie für moralisch falsch hielten, stünden vor schwierigen moralischen Fragen, räumte Kennedy ein. Doch der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit verlange von den Beamten ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, sagte er. Es sei absurd, dass Richter Kennedy behaupte es sei moralisch richtig das Unmoralische zu tun, kritisierten christliche Kreise. Ungerechten Gesetzen muss man sich widersetzen, sagte Mat Staver vom Liberty Council. In der Geschichte der USA habe es Widerstand gegen ungerechte Gesetze bis hinauf zu Präsidenten gegeben, ergänzte er. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuReligionsfreiheit
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |