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Tödliche Teufelsaustreibung: Anklage gegen fünf Südkoreaner

18. Juni 2016 in Aktuelles, 3 Lesermeinungen
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Staatsanwaltschaft: Sie nahmen ein Ersticken der Frau billigend in Kauf.


Frankfurt am Main (kath.net/ idea)
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat gegen fünf Südkoreaner Anklage wegen Mordes erhoben. Sie sollen eine 41-jährige Südkoreanerin bei einem Exorzismus getötet haben. Bei den Beschuldigten handelt es sich um den 16-jährigen Sohn der Getöteten, dessen 15-jährigen Cousin sowie um die 44-jährige Cousine des Opfers, ihren 22 Jahre alten Sohn und ihre 19 Jahre alte Tochter.

Die 41-Jährige soll am 5. Dezember 2015 in einem Zimmer eines Frankfurter Hotels aus nicht geklärten Gründen angefangen haben, um sich zu schlagen und Selbstgespräche zu führen. Daraufhin hätten die Angeklagten beschlossen, bei ihr eine „Teufelsaustreibung“ durchzuführen. Die Staatsanwaltschaft spricht in ihrer Pressemitteilung vom 16. Juni von einer „grausamen Behandlung“. Nach ihren Erkenntnissen fügten sie der Frau mindestens zwei Stunden „Schmerzen und Qualen körperlicher Art zu, die über das für die Tötung erforderliche Maß weit hinausgingen“. Sie sollen der Frau abwechselnd die Beine festgehalten und sie zu Boden gedrückt haben.


Die beiden Jugendlichen setzten sich laut Staatsanwaltschaft auf die Beine der Frau und hielten sie fest, um ihre Gegenwehr zu unterbinden, während der 22-Jährige die Schultern des Opfers auf den Boden presste. Außerdem wirkten sie massiv auf den Brustkorb sowie Schulter- und Bauchbereich der Frau ein. Die 44-Jährige umfasste den Hals ihres Opfers und drückte ihr zunächst ein kleines Handtuch sowie später einen stoffbezogenen Kleiderbügel mehrfach in den Mund, um ihr Schreien zu unterbinden. Der 22-Jährige hielt hierzu den Kopf der Frau fest.

Es sind „Christen mit buddhistischen und schamanistischen Einflüssen“

Die Staatsanwaltschaft kommt deswegen zu dem Schluss: „Sämtliche Angeschuldigten nahmen ein Ersticken der Frau zumindest billigend in Kauf.“ Sie seien voll schuldfähig. Psychiatrische Gutachten hätten keine Hinweise auf seelische Störungen gegeben. Wie die Oberstaatsanwältin Nadja Niesen auf Nachfrage der Evangelischen Nachrichtenagentur idea mitteilte, konnte nicht geklärt werden, welcher Kirche oder Sekte die Beschuldigten angehören.

Sie hätten sich dazu nicht äußern wollen. Die Staatsanwaltschaft gehe aber aufgrund von Zeugenaussagen davon aus, dass es sich um „Christen mit buddhistischen und schamanistischen Einflüssen“ handle. Genauere Informationen seien auch von den Verwandten der Angeklagten nicht zu ermitteln gewesen.


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