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Bischof Fürst warnt vor Kassenfinanzierung des Präna-Tests

23. August 2016 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
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Der bei der DBK für bioethische Fragen zuständige Bischof warnt gemäß „Welt“: „Die Selektion menschlichen Lebens nach genetischen Kriterien verstößt gegen die unbedingte Pflicht, die Würde des Menschen zu achten.“


Berlin (kath.net) Die katholische Kirche wehre sich in der Diskussion über die Frage, ob der Präna-Test Schwangeren künftig als Kassenleistung bezahlt werden soll, „besonders heftig“. Das berichtete die „Welt“ in ihrem Beitrag über die Finanzierungsfrage der Bluttests bei Schwangeren auf Chromosomenabweichungen beim ungeborenen Kind. „Die katholische Kirche „ist grundsätzlich gegen Abtreibungen und sieht sich zugleich als Unterstützerin der Interessen von Menschen mit Behinderungen“, so der Beitrag in der „Welt“ weiter. Erst jetzt sei bekannt geworden, dass die Deutsche Bischofskonferenz (DBK), in dieser Frage bereits im Januar beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) interveniert hat.

Der „Welt“ liege das Schreiben von Bischof Gebhard Fürst (Foto) Bundesausschuss-Vorsitzenden Josef Hecken vor. Der Bischof von Rottenburg-Stuttgart, der in der DBK für die bioethischen Fragen zuständig ist, spreche sich darin ausdrücklich gegen die Bluttests bei Schwangeren aus, mittels derer das ungeborene Kind auf Chromosomenveränderungen getestet wird. Fürst schrieb wörtlich: „Die Selektion menschlichen Lebens nach genetischen Kriterien verstößt gegen die unbedingte Pflicht, die Würde des Menschen zu achten.“


Gemäß Darstellung der „Welt“ sieht die katholische Kirche beim drei Problemfelder. Erstens führe vermehrte Pränataldiagnostik zwangsläufig auch zur mehr Abtreibungen. „Alle empirischen Forschungen“ zeigten, „dass der Praena-Test in der Praxis als reines Selektionsinstrument wirkt, das einen Abtreibungsautomatismus in Gang setzt“. Aktuell führten schon „rund 90 Prozent“ der Trisomie-Verdachtsfälle zum Tod des Kindes.

Zweitens brächten die Verdachtsfälle die Eltern in „gravierende Entscheidungskonflikte (über Leben und Tod)“, denen sie nicht gewachsen seien, erläuterte Bischof Fürst weiter.

Des Weiteren sehe die Kirche drittens die Gefahr, dass sich der gesellschaftliche Blick auf Kranke und Behinderte weiter verändern würde, so dass ein Leben mit Behinderung zukünftig nur noch als „grundsätzlich zu vermeidendes Übel“ gelten könnte.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen in Deutschland.

PRO LIFE: EWTN-Gespräch im Jahr 2013 mit Bischof Dr. Gebhard Fürst über Lebensschutz u.a.


Demonstration gegen den Praenatest der Lifecodexx AG in Konstanz - Mit bewegenden Zeugnissen von Betroffenen! (Christdemokraten für das Leben - CDL)


Foto oben: Bischof Fürst (c) Diözese Rottenburg-Stuttgart



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