SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: 



Top-15meist-diskutiert- Endgültiger Bruch mit Rom droht: Priesterbruderschaft St. Pius X. kündigt Bischofsweihen an
- Kardinal Woelki zur Polarisierung in der Bischofskonferenz: „Diese Situation ist belastend“
- Glaubenspräfekt warnt vor "Internet-Theologen" und Selbstsicherheit
- Theologe Johannes Hartl: „Woher kommt dieses Konglomerat an Denken, das sich ‚liberal‘ nennt?“
- „Jesus ja, Kirche nein? – Das ist wie: ‚Ich bin für Fußball, aber gegen Fußballvereine‘“
- Bischöfe und Funktionäre im Paralleluniversum
- Kardinal Müller: „Von der ‚Kirche des Franziskus‘ zu sprechen“, „das ist für mich eine Häresie“
- Kard. Müller nach Gespräch mit Papst Leo: „Atmosphäre ist von wechselseitigem Vertrauen bestimmt“
- Öffentlich-rechtlicher Sender SWR konfrontiert Ordensfrau mit obszöner Frage
- USA: Breite Mehrheit für Massenabschiebungen – Neue Umfragen stützen Trump-Kurs
- Bischof von Cordoba: Priester durften bei Zugsunglück Sterbesakramente nicht spenden
- Die Stunde der Heuchler
- Papst Leo XIV.: 'Abtreibung ist der größte Zerstörer des Friedens'
- "Wir sind Zuschauer bei etwas, was einem Völkermord sehr nahekommt"
- Ein einziges Depositum der Wahrheit. Die Einheit von Schrift und Tradition
| 
Uni-Spital Lausanne verbietet Pro-Life-Gebet der Piusbruderschaft30. Mai 2017 in Schweiz, 8 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Als Grund wurde seitens des Spitals offenbar genannt, dass es in der Schweiz ein Gesetz gebe, das ausdrücklich Abtreibungen erlaube, deshalb könne nicht akzeptiert werden, dass innerhalb der Spitalsmauern dagegen gebetet werde.
Lausanne (kath.net) Einmal im Monat hatten sich Anhänger der Piusbruderschaft zum Gebet in der Kapelle des Universitätsspitals Lausanne zum Pro-Life-Gebet getroffen. Dies wurde den Betern jetzt von der Spitalsdirektion verboten, wie die Basellandschaftliche Zeitung berichtete. Als Grund wurde seitens des Spitals offenbar genannt, dass es in der Schweiz ein Gesetz gebe, das ausdrücklich Abtreibungen erlaube, deshalb könne nicht akzeptiert werden, dass innerhalb der Spitalsmauern dagegen gebetet werde. 
Der Piusbruderschaft sei das Verbot inzwischen schriftlich mitgeteilt worden, berichtete die Basellandschaftliche Zeitung weiter, der Zutritt zur Kapelle sei der Piusbruderschaft künftig verboten. Die Beter hatten sich an jedem 13. eines Monats eingefunden. Die Spitaldirektion sei aus allen Wolken gefallen, als sie davon erfahren habe.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

Lesermeinungen| | 28. Juni 2017 | | | | Augustinus So ein Schwachsinn.Beten kann man immer
und überall und wofür auch immer im Namen des Herrn!
gegen Abtreibung allemal!! |  0
| | | | | 31. Mai 2017 | | | | Wäre rein rechtlich interessant zu sehen, was passiert, wenn die Pius-Bruderschaft einfach weiter aufruft.
Kontrollen am Krankenhauseingang um gegen-Abtreibungs-Beter nicht reinzulassen? Woran erkennt man die? Die Frage, was irgendwer, der das KH oder die Kapelle betreten will, denn ggf. vorhat in der Kapelle zu beten, geht nämlich exakt niemanden auch nur das kleinste bischen was an.
Es bliebe nur die Kapelle zu schließen und die Pius-Bruderschaft auf Unterlassung des Aufrufs zu verklagen.
Aber aus welchem Grund? Der Aufruf hat ja überhaupt keine Störung im KH-Ablauf zur Folge gehabt; ist dem KH ja nicht mal aufgefallen. |  0
| | | | | 31. Mai 2017 | | | | Interessant fände ich die Frage, wem da eigentlich was genau auf welcher Grundlage verboten wird.
Denn praktisch passierte ja, dass sich eine gewisse Anzahl Damen und Herren A1 - Ax zu entsprechenden Zeiten in der Spitalkapelle einfanden zum Beten.
Diese dürften zum Teil Mitglieder der Pius-Bruderschaft gewesen sein; vielleicht aber auch nicht Mitglieder, die dem Aufruf gefolgt sind.
DIE Pius-Bruderschaft hat hingegen die Räume nie betreten, da das eben höchstens eine juristische Person ist und solche betreten keine Räume und beten auch nicht.
Konkret irgendwem der A1 bis Ax Hausverbot erteilt hat das Spital wohl nicht. Dafür gäbe es wohl auch keinen Grund, denn das ist für die Öffentlichkeit zugänglicher Bereich und solange man sich anständig benimmt (was die wohl bisher getan haben, sonst wären sie ja aufgefallen), kann es da auch kein Hausverbot geben.
Das einzige was denkbar untersagt werden könnte, ist der öffentliche Aufruf der Pius-Bruderschaft. Hier auch Grund unklar, denn das hat ja keine Probleme gemach |  0
| | | | | Msgr.Westenfeld 31. Mai 2017 | |  | Gebetsverbot Man darf fragen - auch als deutscher Staatsbürger - in welchem Verhältnis die "Abtreibungslizenz" zur Religionsfreiheit steht? Endet letztere an einem Krankenhausportal? Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der "Böse" in unserer Welt immer mehr "die Hand im Spiel hat--jedoch Gott hat am Ende das Spiel in der Hand". |  2
| | | | | ottokar 31. Mai 2017 | | | | Warum nicht vor dem Spital beten? Die Wirkung sollte die Gleiche sein, nein sie ist die Gleiche. |  2
| | | | | Chris2 30. Mai 2017 | | | | Dann müssen die Leute eben privat hingehen und jeder für sich leise beten. Das kann man wohl kaum verbieten. Und selbst wenn, betet man eben woanders für die wehrlosen kleinen Zwergerl... |  4
| | | | | 30. Mai 2017 | | | | Die haben ganz schön Angst vor betenden Christen ...
Erstaunlich. |  12
| | | | | Stefan Fleischer 30. Mai 2017 | |  | Ich müsste mich schwer täuschen wenn die Rechtslage in der Schweiz nicht immer noch so wäre, dass der Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verboten ist, aber (leider) innerhalb der ersten drei Monate straffrei. So wurde wenigsten damals vor der Volksabstimmung die Vorlage erklärt. Doch es erstaunt mich nicht, dass nicht einmal mehr die Spitäler (und Ärzte) diesen Sachverhalt kennen. Das prophezeiten schon damals die Gegner der Vorlage. Aber viele Stimmbürger liessen sich täuschen. |  12
| | |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. | 
Mehr zuAbtreibung- ‚Seien Sie die Person, die eine Frau mit der Hoffnung verbindet!‘
- Aktuelle Umfrage zeigt: US-Amerikaner mehrheitlich gegen unbeschränkte Abtreibung
- US-Regierung unterstützt Forschung mit Gewebe von abgetriebenen Babys künftig nicht mehr
- USA: Republikanische Politiker wollen Abgabe von Abtreibungspillen strenger regulieren
- Katholische Bischöfe Schottlands verurteilen Pufferzonen-Gesetz für Abtreibungskliniken
- Nun läutet auch in Italien die erste Glocke „Stimme der ungeborenen Kinder“
- Menschenrecht auf Abtreibung?
- CDL: „EU-Parlament entscheidet ein weiteres Mal gegen das Recht auf Leben“
- Katholische Bischöfe zeigen sich besorgt vor Abtreibungs-Abstimmungen des EU-Parlaments
- ‚Jede Frau ist stark genug‘, um sich nach einer Vergewaltigung für ihr Baby zu entscheiden
| 





Top-15meist-gelesen- ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
- Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
- Kardinal Woelki zur Polarisierung in der Bischofskonferenz: „Diese Situation ist belastend“
- Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
- Theologe Johannes Hartl: „Woher kommt dieses Konglomerat an Denken, das sich ‚liberal‘ nennt?“
- Kardinal Müller: „Von der ‚Kirche des Franziskus‘ zu sprechen“, „das ist für mich eine Häresie“
- Kard. Müller nach Gespräch mit Papst Leo: „Atmosphäre ist von wechselseitigem Vertrauen bestimmt“
- Öffentlich-rechtlicher Sender SWR konfrontiert Ordensfrau mit obszöner Frage
- Die Stunde der Heuchler
- Endgültiger Bruch mit Rom droht: Priesterbruderschaft St. Pius X. kündigt Bischofsweihen an
- Nach „Wort zum Sonntag“: Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen Pastorin Behnken
- Papst Leo XIV.: 'Abtreibung ist der größte Zerstörer des Friedens'
- Bischof von Cordoba: Priester durften bei Zugsunglück Sterbesakramente nicht spenden
- Glaubenspräfekt warnt vor "Internet-Theologen" und Selbstsicherheit
- Goldensteiner Schwestern: Schwere Vorwürfe um Spendengelder
|