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Ehe für alle: Schick fordert Prüfung vor dem Bundesverfassungsgericht

3. Juli 2017 in Deutschland, 13 Lesermeinungen
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Hinsichtlich des vom Bundestag neu verabschiedeten Gesetzes zur „Ehe für alle“ äußert der Bamberger Erzbischof verfassungsrechtliche Bedenken.


Bamberg-Berlin (kath.net) „Aus biblischer Sicht kann die Ehe nur die Verbindung von Frau und Mann sein.“ Das schrieb der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick nach der Entscheidung des Deutschen Bundestages für die sogenannte „Ehe für alle“ auf seinem Facebookauftritt. Er habe bei der „Ehe für alle“, so Schick, auch im Blick auf die Verfassung Bedenken: „Als das Grundgesetz verabschiedet wurde, hat der Gesetzgeber bei der Ehe die Verbindung von Frau und Mann im Sinn gehabt“, dies müsse auch „heute bei der Auslegung der Verfassung eine Rolle spielen“. Denn auch im Jahr 2017 gelte, was 1949 gemeint gewesen sei: „Die Ehe von Mann und Frau und die daraus entstehende Familie genießen den besonderen Schutz des Staates.“


Schick forderte, dass das neu verabschiedete Gesetz „vom Bundesverfassungsgericht auf seine Gesetzmäßigkeit überprüft werden“ müsse. Denn „wenn sich der Geist eines Gesetzes oder die gesellschaftlichen Verhältnisse ändern, müssen in einem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren neue Gesetze geschaffen und die früheren aufgehoben werden“.

Pressefoto Erzbischof Ludwig Schick / Erzbistum Bamberg


Archivfoto Erzbischof Schick (c) Erzbistum Bamberg


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Lesermeinungen

 Henry_Cavendish 3. Juli 2017 
 

@Guenter Foit: Das ist sachlich nicht zutreffend

1.)Soweit mir bekannt, wurde von der EKD und den evangelischen Bischöfen (mit einer Ausnahme?) das Gesetz vom Freitag begrüßt. Diese (also die Mitglieder der evangelischen Kirche) sind, soweit mir bekannt, auch Christen, die Sie bei der Aussage: "Die Deutschen gehören mehrheitlich der christlichen Kirche an", mitgezählt haben.
2.) Es ist soweit mir bekannt auch hier bei den Kommentatoren und Autoren von kath.net unstrittig, dass die Zahl der sog. "Taufscheinchristen" deutlich größer ist als die Zahl derjenigen, die überhaupt klassisch "gläubig" sind. Siehe z.B. Kirchenbesuch am Sonntag.
3.) Der Gottesbezug war schon im Parlamentarischen Rat umstritten - zwischen Protestanten und Katholiken ("Katholisierung des Rechts"). Umgekehrt umstritten Art. 20 (2) "Alle Macht geht vom Volke aus". Sicher bricht die Präambel nicht Art.4 (Weltanschauungsfreiheit). Auch die Mehrheit der Rechtswissenschaft sieht dies so. Somit "überstrahlt" der Gottesbezug nicht im Sinne, den Sie nahelegen.


0
 
 Katholicus 3. Juli 2017 
 

Klage vor dem BVG

Fakt ist: die AfD nimmt den Mund voll. Kann nicht klagen. Müsste im September 1/4 der BT Abgeordneten stellen. Ein Landesregierung könnte klagen. Wie Bayern. Herr Seehofer hat allerdings eine spezielle Vorstellung von christlicher Ehe. Mit Freundin und unehelichem Kind. Vielleicht will er sich die Häme ersparen und lässt die Klage sein. Bis jetzt war aus Bayern nichts zu hören.


2
 
 Guenter Foit 3. Juli 2017 
 

Grundgesetz:

'Im Bewusstsein vor Gott und den Menschen ..' (Präambel) stehen
'Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung' (Artikel 6).

Die Deutschen gehören mehrheitlich der christlichen Kirche an und im Bewusstsein, dass der Dreifaltige Gott die Ehe für Mann und Frau gestiftet hat und Homosexualität verwirft.

Ein unbefangener Richter wird den Anfangssatz (Präambel), der alle nachfolgenden Artikel überstrahlt, angemessen in seiner Urteilsfindung zu würdigen wissen.

Bitten wir den Herrn um würdige -bestenfalls christgläubige- Richter.


5
 
 PBaldauf 3. Juli 2017 
 

Patronin Bavariae, hilf, dass Bayern klagt und die Klage erfolgreich wird.


10
 
 chiarajohanna 3. Juli 2017 
 

Was hast Du - was ich nicht habe: "1 Mama + 1 Papa" (Minderwertigkeitsgefühle?)

In der Psychologie spricht man von
den ARCHETYPEN !

Diese befinden sich im kollektivem Unterbewusstsein:

Mama + Papa = Archetypen!

Bei 2 Frauen / Mamas
findet der Archetyp Vater
im Leben des Kindes keine Erfüllung!
Der Archetyp VATER bleibt LEER !

Hat schon mal jemand ...
an die seelische Gesundheit
der Kinder gedacht?

Sind wir Menschen nicht ...
darauf angelegt ...
Mammaaa ....
Pappaa .... zu sagen?

Jetzt kommen wir zur Bindung:
Das habe ich nämlich gerade gefühlt,
als ich Mammaaa + Pappaaa schrieb:
Die Bindung fällt weg!

Es gibt in der Psychologie
verschiedene BINDUNGS-TYPEN !
Was sagen eigentlich Psychologen
zu unserem neuen Problem,
wenn 2 Mütter Kinder adoptieren,
oder 2 Väter, also Männer.

Die Seele des Kindes kann doch
gar nicht vollständig empfinden!
Wie gesund wird das Kind
aufwachsen können?

Aber bei all dem Egoismus
wird man daran nicht gedacht haben!

Fragen wir doch mal die Psychologen,
gucken wir uns doch mal
Bindungs-Theorien an!


4
 
 chiarajohanna 3. Juli 2017 
 

In den damaligen Gesetzen zu "Ehe + Familie" ist man von einer "natürlichen "Echtheit" ausgegangen

Familie entsteht, wenn Vater + Mutter
Nachkommen zeugen!

Die Ehe war ein geschützter Begriff;
wie sollte es auch anders sein?

Im SCHUTZ DER EHE ...
liegt gleichzeitig auch das Recht
und die GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS KIND

Mama - zur Mutter und
Papa - zum Vater sagen zu können!

Dieses Recht ist den Kindern
nunmehr "GERAUBT" !

Es ist aber wichtig, das Kinder geistig gesund bleiben.
Sie müssen es vorgelebt bekommen,
das ECHTE Kinder nur durch
1 Vater + 1 Mutter gezeugt werden.

Wo soll das hinführen,
wenn Eltern austauschbar werden:

Die Sonja, meine Freundin ...
hat Mama + Papa :-(
Und ich - ich habe nur 1 Mama,
den Papa kenne ich nicht,
ich bin künstlich hergestellt!

Zu den Elternabenden ...
kommen Mamas + Papas:
Bei mir nicht!

FRAGE: SOLLTEN KINDER ...
NICHT VON VORN HEREIN
IN UND MIT IHREM EMPFINDUNGEN
GLEICHBERECHTIGT SEIN?

Wie viel Kummer + Herzeleid
lassen wir entstehen,
weil wir die EHE nicht schützen?


5
 
 Rut2007 3. Juli 2017 

@Ginsterbusch

Eine solche Klage "des Erzbischofs" wäre unzulässig, weil bei einem anstrakten Normenkontrollverfahren antragsberechtigt eben nur 1/4 der Mitglieder des BT sind oder ein Land, aber sonst ist niemand berechtigt, ein solches Verfahren einzuleiten. Ihr Vorschlag geht ins Leere.


5
 
 Henry_Cavendish 3. Juli 2017 
 

@Stefan Fleischer: So ein Verfahren/ Prozedere gibt es nicht

Es würde das BVerfG entweder zu einer Art "Juristischer Dienst des Bundestags/ Bundesrats" degradieren oder es zum eigentlichen Machtzentrum des Staates erheben.
Das Verfahren, welches Sie ansprechen gibt es nur innerhalb der Justiz, bei dem Gerichte die Normen eines konkreten, zu verhandelnden Falls vor verkünden eines Urteils einer Kontrolle durch BVerfG oder EUGH unterwerfen.
Ansonsten gäbe es das Normenkontrollverfahren. Dazu muss aber eine Norm (und nicht nur ein Entwurf) erst einmal formal in Kraft treten. Stellen Sie sich einfach den umgekehrten Fall vor, also ein Normenkontrollverfahren könnte schon im Entwurfsstadium zustande kommen. Dann kämen in einer Legislatur kaum noch Gesetze zustande (nämlich nur noch solche, die 75% Mehrheit im Bundestag und 0% Abweichung im Bundesrat hätten). Und alle Gesetzentwürfe, die bis zur Auflösung des Bundestages (BT-Wahl) nicht durch das BVerfG entschieden wurden, würden verfallen.
Wie soll so der Staat funktionieren?


3
 
  3. Juli 2017 
 

Bayern könnte klagen

Klageberechtigt sind ein Viertel aller Bundestagsabgeordnete oder eine Landesregierung. Auf geht's.


12
 
 elmar69 3. Juli 2017 
 

Legaldefinition

Die Verfassung sagt erstmal nichts darüber, was vom Gesetz als Ehe bezeichnet werden darf und was nicht.

Es gibt andererseits den "Besonderen Schutz von Ehe und Familie" - da ist klar, was die Verfasser gemeint haben und was nicht.

Der Staat kann den "besonderen Schutz", den er verfassungsgemäß "Ehe und Familie" gewähren muss auch anderen gewähren.

So gilt z.B. die Demonstrationsfreiheit im Versammlungsgesetz für alle - Verfassungsrang hat sie nur für deutsche Staatsangehörige.

Wirklich was zu entscheiden gibt es für das Verfassungsgericht erst dann, wenn irgendetwas mit der Begründung des "besonderen Schutzes" angefochten wird - dann muss sich das Gericht dazu äußern, ob das für alle "Ehen nach BGB" gelten muss.


4
 
 EinChrist 3. Juli 2017 
 

@Stefan Fleischer

Naja, die Ja-Stimmenden geben ja gerade vor: Die "Ehe fuer alle" ist mit dem GG vereinbar, weil die Verfasser des GG eben nicht explizit geschrieben haben: EHE = FRAU+MANN.

Es lässt sich nun streiten, ob für die GG Vaeter es klar war, dass EHE=MANN+FRAU, oder ob sie es bewusst offen gelassen haben.

Ich denke, dies muss das Verfassungsgericht entscheiden und ich gehe davon aus (leider), dass sie wohl zugunsten der "Ehe" fuer alle am Ende entscheiden werden.

Der Kampf ist verloren, schon lange!


9
 
 Stefan Fleischer 3. Juli 2017 

Was ich nicht begreife,

(oder habe es übersehen?) dass niemand im Bundestag den Antrag auf Rückweisung gestellt hat mit der Begründung, dass dieser dem Wortlaut der Verfassung widerspricht und deshalb zuerst auf seine Verfassungsmässigkeit geprüft werden muss, bevor darüber abgestimmt werden kann.
Überhaupt: Ist den Ja-Stimmenden das Grundgesetz eigentlich das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben ist?


13
 
 Ginsterbusch 3. Juli 2017 

Sehr geehrter Herr Erzbischof

Dann lassen Sie Taten folgen und reichen bitte Klage ein.
Die AFD reicht Klage ein.
Wie sehr sollte es erst Recht dann die deutsche katholische Kirche tun!


10
 

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