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Deutschland möchte 'inter-/divers'-Geschlecht einführen

9. November 2017 in Deutschland, 22 Lesermeinungen
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Der Umgang mit Menschen, die bei der Geburt sowohl männliche wie auch weibliche Geschlechtsmerkmale aufweisen, soll nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes neu geregelt werden.


Berlin (kath.net)
Das deutsche Bundesverfassungsgerichtshof möchte, dass zukünftig neben männlich und weiblich auch ein dritter Geschlechtseintrag im Geburtenregister möglich sein soll. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des Ersten Senats. Alternativ könnte der Gesetzgeber laut Medienberichten ganz auf einen Geschlechtseintrag verzichten.


Personen, die sich aufgrund biologischer Vorgegebenheiten dauerhaft weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen lassen, würden in ihren Grundrechten verletzt, wenn sie das Personenstandrecht zwinge, das Geschlecht zu registrieren – aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulasse, so argumentierte das Bundesverfassungsgericht. Die als Frau geführte Klägerin möchte als "inter/divers" in das Geburtenregister eingetragen werden. Das Bundesverfassungsgericht setzt dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2018 für eine verfassungsgemäße Neuregelung.

Immer wieder kommen Kinder auf die Welt, die Geschlechtsmerkmale beider Geschlechter aufweisen, oft sind diese Menschen auch genetisch weder klar als Mann oder Frau zuordenbar.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe


Foto Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (c) Petra Lorleberg/kath.net


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Lesermeinungen

 Tonika 13. November 2017 
 

BVerfG erlaubt Diskriminierung und Menschenrechtsverletzung von Babys mit Down Syndrom.

Wann stell das heuchlerische BVerfG fest, dass die selektive Abtreibung wegen Verdacht/Feststellung auf Down Syndroms und einfachste Behinderung bis zum umittelbar vor der Geburt gegen die Menschenwürde verstößt und diskriminierend ist. Wann wird das grausame Gesetzt wonach Spätabtreibung von Ungeborene Kinder mit Down Syndrom bis unmittelbar vor der Geburt legal ist, von BVerfG gekippt? Hier geht es nicht um Menschenwürde, sondern darum die Gender-Ideologie verfassungrang zu verleihen. Menschen,deren Geschlecht ambivalent ist, sind im Promille- Bereich 0,1 bis 0,2, während Tausende Ungeborene Babys bereits auf Verdacht auf Down Syndrom, abgeschlachtet werden und das legal bis unmittelbar vor der Geburt.

Es ist offensichtlich, dass das BVerg die Menschenwürde als solche nicht interessiert, wenn es um Menschen mit Behinderung geht.Menschen mit Down Syndrom haben auch mehr Chromosomen als gesunde Menschen und werden nicht so hofiert wie die sogenannten Zwitter oder Transgender.


1
 
 Tonika 13. November 2017 
 

Es gibt kein DRITTES GESCHLECHT.

Hermaphroditismus ist kein neues bzw. drittes Geschlecht, da „Zwitter“, wie der Name schon sagt, Merkmale der zwei existierenden Geschlechter aufweisen. Ein drittes Geschlecht wäre es nur, wenn es weder X noch Y aufzeigen würde, also ein U ein anderes Geschlechtschromosom als X und Y.

Fakt ist es gibt keine Menschen ohne X und Y Chromosomen.

Eine Person, die sich weder als Frau noch als Mann fühlt – auch wenn diese Person biologisch weibliche oder männliche Geschlechtschromosomen trägt und die dadurch bestimmten Geschlechtsmerkmale mehr oder weniger deutlich ausgeprägt sind – ist kein drittes Geschlecht. Wir leben in einer gefallenen Schöpfung. Daher gibt es in der Natur Missbildungen jeglicher Art, geschädigte Zellen und gestörte Entwicklungen, das hat mit Natur ist erfinderisch nichts zu tun.

Bedenklich wie viele Katholiken auf die Gender-Ideologie, die mehr mit Pseudo-Wissenschaft als mit Biologie zu tun hat, reinfallen.


0
 
 frajo 10. November 2017 

Deutschland schafft sich ab

Ehe für alle!

Deutschland scheint die Zeichen der Zeit zu erkennen. Schade um da sooo schöne Land und seine liebenswürdigen Bewohner. Endlich ein gelungener Beitrag zum Luther-Jubiläum!


2
 
 fuoco nuovo 10. November 2017 
 

Gute Nacht, Deutschland!


6
 
 Bengsch 10. November 2017 
 

Drittes?

Es müssen viel mehr werden, wenn jede bedauerliche Entwicklungsstörung = Krankheit erwähnt werden soll.


2
 
 christine.klara.mm 10. November 2017 
 

Hermaphrodit

Diese Naturvariante muß es schon immer gegeben haben.Die Feststellung Jesu zu seinen Jüngern:"Es gibt Menschen die von Natur aus Ehe unfähig sind,.."läßt mich vermuten,daß der Herr auf diese diskrete Weise Hermaphroditen gemeint haben wird.Diese Menschen sind wirklich halb Mann halb Frau.In Indien sind sie eine eigene uralte abgeschottete Kaste.Sie sind dort nicht verachtet leben aber ihr eigenes besonderes Leben.In unseren Breiten mit der großen Verstörung und Scham und fast tötlichen Abweisung ungewöhnlicher menschlicher Gestaltentwicklungen ist es sehr wichtig solche Menschenkinder nicht durch Wichtigtuereien Plastischer Chirurgen Verstümmelungen ihres an sich gesunden Körpers zu erleiden,nur um sie Regel konform erscheinen zu lassen.Es muß ein ungeheueres Kreuz für ein Kind sein durch Jahre hindurch im Intimbereich regelrecht zerschnitzelt worden zu sein allein wegen der Inakzeptanz ihres So-Seins.Wie ihre Genetik ist weiß ich nicht.Sie wollen sein wie sie sind. Anders.Das ist's.


2
 
 Catholicus Thuringius 9. November 2017 

Es wird immer verrückter in Deutschland

Im Gegensatz zum Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz halte ich die Entscheidung des BVerfG überhaupt nicht für "nachvollziehbar". Bereits nach geltender Rechtslage besteht nämlich kein Zwang, eine Eintragung entweder als männlich oder weiblich im Geburtenregister vornehmen zu lassen. Es wird also niemand gezwungen, sich zu einer nicht vorhandenen Identität zu bekennen! Am erschreckensten an der Entscheidung empfinde ich, dass das BVerfG ernsthaft die Möglichkeit erwägt, eine Geschlechtszuordnung gar nicht mehr vornehmen zu lassen, also die Eigenschaft "Mann" und "Frau" im Rechtssinne ganz abschaffen zu wollen. Das hätten sich wohl auch Extrem-Genderfanatiker wie Judith Butler oder "Lann Hornscheidt" niemals träumen lassen.


13
 
 hauch 9. November 2017 
 

„Die Welt“ schreibt heute: „die Abschaffung von Mann und Frau würde vieles vereinfachen

Ich vermute dahin wird der Weg auch führen, zumindest ist es eine Etappe ....
Doch das ist/scheint ok. denn niemand will andere diskriminieren oder diskriminiert werde...

Ob dieser Weg zu Ende gedacht ist, von uns Menschen bezweifle ich das, vom Flüsterer mit Sicherheit


8
 
 lesa 9. November 2017 

@vicarius expositus: Wenn es darum ginge, Menschen zu helfen! Ist das nicht eine Farce? Die schleichende Ausweitung der Gendergesetzgebung raubt Millionen von jungen Menschen die natürliche Identifikationsmöglichkeit von Millionen junger Menschen und destabilisiert die seelische und geistige Gesundheit der Bevölkerung.


9
 
 antonius25 9. November 2017 
 

Turner-Syndrom, Klinefelter-Syndrom

@Spatz in der Hand, elmar69:
Die häufigsten relevanten Gendefekte sind x (Turner-Syndrom) und xxy (Klinefelter-Syndrom). Diese Menschen gelten aber dennoch in der Medizin als Frauen (Turner-Syndrom) bzw. Männer (Kinefelter-Syndrom); nicht nur bei Lieschen Müller. Das festzustellen, greift niemanden in seiner Würde an. Und es bedeutet ja auch nicht, dass eine Frau mit Turner-Syndrom Rock oder Kopftuch tragen muss. Wenn in ihrem Pass inter statt w oder m steht, gewinnen diese Personen dagegen rein gar nichts.

@elmar69: Offensichtlich haben Sie meinen Einwand zur Kompetenzüberschreitung der Richter nicht verstanden. Gerade weil im GG nichts dazu steht (ja auch nicht dass es 2 Geschlechter gibt), haben die Verfassungsrichter hier keine Kompetenz, sondern diese liegt aufgrund unserer Verfassung bei der Legislative, also dem gewählten Parlament. Diesen Grundsatz haben die Richter durch ihr Verhalten verletzt. Das halte ich für sehr gefährlich.


8
 
 Thomasss 9. November 2017 
 

Gott schuf den Menschen als Mann und Frau. Was würde eine Betroffene dazu sagen,

welche ohne Geschlecht geboren wurde?

Auf Empfehlung der Ärzte wurden Eltern einer Betroffenen vor die Wahl gestellt, sich für eines der beiden Geschlechter für ihr Kind zu Entscheiden. Darauf folgte eine frühzeitige Operation bei der ihr Körper zur "Frau umgebaut" wurde. Äußerlich war sie eine Frau, aber "eigentlich" war sie weder Mann noch Frau.
Ich habe sie in einer mir bekannten kath. Kirchengemeinde als sehr engagierte Frau kennengelernt. Sie war ein nachdenklicher Mensch, machte oft ein nachdenkliches Gesicht, als ob sie von etwas betroffen war.


Lange Zeit über wusste ich nichts, und Niemand sprach über sie.

Eines Tages sollte es dazu kommen, dass sie mir von ihrem Leben erzählte, auch von der "harten Zeit", dass es auch nicht einfach für sie war und ist, alles sagte sie mir in vertrauensvollen Art und Weise.
Ich nahm sie nur in meine Arme und wir beide weinten

Sie verließ irgendwann die Gemeinde,

ich habe sie nie mehr gesehen

Was würde sie dazu sagen?


5
 
 elmar69 9. November 2017 
 

@Ebuber

Dann wäre die Eintragung "keines" trotzdem denkbar.

Ich würde auch keine Medikamente als Ursache suchen, zumindestens die genetische Variante dürfte ähnlich entstehen, wie z.B. Trisomie-21 (Down, lebensfähig) oder Trisomie-13/Trisomie-18 (meist rasch tödlich)


1
 
 Ebuber 9. November 2017 
 

Gott schuf den Menschen als Mann und Frau

so lesen wir es in der Bibel. Mir scheint, durch diese Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes wird eine positive Stimmung in der Bevölkerung erzeugt, die einzig und allein der Gender-Ideologie dient. Ja - auch mir tun die Menschen leid, die mit diesem Geburtsfehler zur Welt kommen. Das heißt aber doch noch nicht, dass es tatsächlich ein von Gott gewolltes 3. Geschlecht gibt. Die Frage muss erlaubt sein: Ist dies ein neueres Phänomen? Oder ist es über die Jahrhunderte schon bekannt? Hängt es evtl. mit unserer jetzigen Lebensweise (Pille, Hormone, sonstige Medikamente) zusammen. Stichwort: Contergan. Hierüber erhoffe ich mir Aufklärung von Ärzten. Ja - ich sag es nochmal: die Betroffenen haben mein Mitgefühl - aber deswegen darf es nun nicht zu einem Einfallstor für alle möglichen Gender-Geschlechtserfindungen kommen. Gott nämlich wollte beim Menschen nur zwei Geschlechter.


12
 
 vicarius expositus 9. November 2017 
 

Cui bono?

Glauben wir wirklich, das oberste deutsche Gericht will hier bedauernswerten Menschen helfen? Das große mediale Echo lässt mich daran zweifeln. Meineserachtens soll hier nur eine Tür geöffnet werden.


14
 
 elmar69 9. November 2017 
 

@antonius25

Es steht im GG auch nicht drin, dass es nur zwei Geschlechter geben darf.

In der Genetik des Menschen steht normalerweise "XX" für weiblich und "XY" für männlich. Nach neueren Erkenntnissen gibt es aber auch Menschen, bei denen an der Position nur ein Chromosom steht oder bei denen dort drei vorhanden sind.

Außerdem gibt es wohl auch Gendefekte, bei denen zwar ein normales Chromosomenpaar nachweisbar ist, die Geschlechtshormone allerdings nicht richtig wirksam werden.

Im konkreten Fall geht es um eine Person der ersten Gruppe. Da gibt es tatsächlich überhaupt keine Rechtfertigung, in die Personalpapiere ein falsches Geschlecht eintragen zu müssen.

Das hat erstmal nichts mit "Transgender" zu tun, eine "Trans-Frau" bleibt biologisch Mann und muss trotz dieses Urteils auch so eingetragen werden - mal abgesehen von der "Geschlechtsumwandlung" zur "Cis-Frau", bei der dann die Eintragung als Frau erfolgt.


5
 
 SpatzInDerHand 9. November 2017 

@antonius25: Doch, es geht genau um diese Ausnahmen!

Und so einfach, wie Sie das darstellen, ist das nämlich nicht. Ein einfaches X-Chromosom (nach Ihrer Definition eine "Frau"), heißt konkret nämlich, dass der Testosteronproduktion nicht ausreichend Östrogen entgegengestellt wird, so dass sich der Betreffende mehr zum Mann hin entwickelt.
Seien Sie in diesem Bereich vorsichtig mit Lieschen-Müller-Ansichten, die Natur ist ausgesprochen erfinderisch - und es geht hier um konkrete Menschen in all ihrer Personenwürde!


7
 
 antonius25 9. November 2017 
 

y=Mann, kein y=Frau

Jeder Mensch (so auch die Klägerin) hat ein y Chromosom oder eben nicht. Dies schließt auch "geschlechtsbehinderte" Menschen ein, die z.B. die Kombination x, xxx oder xxy haben. Dennoch sind diese Menschen Mann oder Frau. Ohnehin gilt das für Menschen, die "lediglich" unter einer Hormonstörung oder einer anatomischen Missbildung der Geschlechtsorgane leiden. Diese Leute sind in ihrer Situation zu akzeptieren, zu unterstützen und in ihrem Leiden zu begleiten. Aber man muss ihnen nicht einreden, sie seien ein drittes, viertes oder x-tes Geschlecht.

PS: Die extrem seltenen Phänomene des Mosaiks oder Chimärismus (wo sowohl Zellen mit xx also auch mit xy) vorhanden sind, mag eine Ausnahme sein, um die es in dem Urteil aber gar nicht ging. Nach etwas Recherche gehe ich davon aus, dass das so selten ist, dass man die Häufigkeit gar nicht angeben kann. Jedenfalls deutlich seltener als die oben beschriebenen 0.01%-Phänomene.


10
 
 elmar69 9. November 2017 
 

Tatsachenfeststellung

Wenn das Geschlecht nicht eindeutig festgestellt werden kann, sollte erstmal "unbekannt" eingetragen werden.

Wenn der betreffende Mensch erwachsen wird zeigt sich eventuell noch eine Tendenz, welches Geschlecht das richtige ist.

Dann ist der Zeitpunkt gekommen, die vorläufige Eintragung (oder eine voreilig festgelegte) durch eine endgültige zu ersetzen. Wenn man bei einem Erwachsenen keines der beiden Geschlechter zuordnen kann, spricht nichts gegen die Eintragung "weder noch" oder "Zwischengeschlechtlich". Diese Zuordnung ist dann aber ihrerseits auch sachlich begründet.

Keinesfalls darf man das so interpretieren, dass die Eintragung beliebig vorgenommen werden kann.


7
 
 antonius25 9. November 2017 
 

Anmaßende Richter

Wo bitte steht im GG irgendetwas, das die Entscheidung der Richter rechtfertigt? Haben sich wirklich bisher alle diejenigen geirrt, die dachten, das Grundgesetz enthielte keine Aussage zur Anzahl der Geschlechter?

Da wird also aus schierer Anmaßung und ideologischem Sendungsbewusstsein ein vermeintliches Grundrecht einfach erfunden. Das ist leider ein grundsätzliches Problem, das bereits öfter zu beobachten war. Z.B. wurde bereits ein angebliches Anrecht homosexuell Verpartnerter auf Ehegattensplitting erfunden. Wo soll das bitte stehen?

Die Richter missbrauchen ihr Amt für politische Entscheidungen, die eigentlich der (demokratisch gewählten) Legislative vorbehalten sind. Sie zerstören somit aktiv unseren bisherigen Rechtsstaat, die Gewaltenteilung und auch unsere Demokratie.


13
 
 zweifelTom 9. November 2017 
 

Biologische Vorgegebenheiten entscheidend

Solange das wissenschaftlich-medizinische Kriterium der "biologischen Vorgegebenheiten" gilt, sehe ich keine Einwände gegen die Forderung des Bundesverfassungsgerichtshofs.
In diesem Fall erscheint mir die Einführung eines dritten Geschlechts akzeptabel.
Wenn jedoch, wie alternativ vorgeschlagen wurde, die Lösung so aussehen sollte, dass künftig überhaupt kein Geschlechtseintrag mehr erfolgen soll - also die vollständige Egalisierung der Geschlechter durch Nichtbenennung -, dann sähe ich mich als Mann in meinem Recht auf korrekte Benennung meines Geschlechts verletzt.
Es kann nicht sein, dass, um einer Minderheit von ca. 160.000 Menschen in Deutschland gerecht werden zu wollen, das Recht der restlichen Bevölkerungsmehrheit auf Benennung des Geschlechts außer Kraft gesetzt wird.


14
 
 Rozario 9. November 2017 
 

Radio Vatikan meldet:

Die Deutsche Bischofskonferenz nennt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Intersexualität „nachvollziehbar“. Bischofssprecher Matthias Kopp sagte am Mittwoch auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur: „Wenn bei einem Menschen eine eindeutige Zuordnung zu der binären Einteilung als Frau oder Mann nicht möglich ist, darf er nicht durch rechtliche Vorschriften oder gesellschaftliche Gewohnheiten dazu gezwungen werden, sich entgegen seinen eigenen Empfindungen einem Geschlecht zuzuordnen, das nicht zu ihm passt.“

Zu den Naturbedingungen gehöre jedoch, dass im Regelfall „die Zugehörigkeit zu einem Geschlecht dem Menschen vorgegeben“ sei, so der Sprecher weiter. Eine positive Zuordnung zu einem Geschlecht sei besser, als vollständig auf eine entsprechende Selbstaussage zu verzichten.


2
 
 Zwetschgenkrampus 9. November 2017 
 

3. Geschlecht

Gewünscht und vom BVerfG stattgegeben ist also, im Geburtenregister neben "männlich" und "weiblich" ein sogen. "drittes Geschlecht" einzuführen. Wenn dieses anstatt "inter/divers" als "weder noch" bezeichnet werden sollte, dann wird wohl niemand dazugehören wollen ...


3
 

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