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| ![]() Afrikanische Staaten sichern Elternrechte in UN-Resolutionen28. November 2017 in Chronik, 6 Lesermeinungen Mit Zusätzen zu drei Resolutionen ist es der Gruppe afrikanischer Staaten in der UNO gelungen, die Elternrechte beim Aufklärungsunterricht für Kinder zu verankern. New York City (kath.net/LSN/jg) Die ursprüngliche Formulierung hatte die Eltern als gleichberechtigt neben den Kindern, Anbietern von Gesundheitsleistungen und Lehrern genannt. Die UNO-Kinderrechtskonvention sieht allerdings vor, dass die Eltern das Erziehungsrecht für ihre Kinder haben. Mit diesem Argument begründete die Delegierte des Karibikstaates St. Lucia den Zusatz. Sie wollte ihn bei einer Resolution zur Sexualaufklärung für Kinder ab zehn Jahren und Jugendlichen anbringen. Ihr Antrag wurde allerdings abgelehnt. Die Afrikanische Gruppe brachte den inhaltlich gleichen Zusatz für drei weitere Resolutionen ein, und zwar jene betreffend die Rechte des Kindes, Mädchen mit Behinderung und Mädchen allgemein. Obwohl europäische und lateinamerikanische Staaten durchsetzten, dass extra nur über die Zusätze abgestimmt wurde, erreichten diese jeweils eine knappe Mehrheit. Ein Delegierter aus Ägypten hingegen, dass die afrikanische Kultur die Elternrechte respektiere. Ägypten weist die Versuche bestimmter Länder zurück, ihr Erziehungssystem anderen Ländern aufzuzwingen, sagte er wörtlich. Die Reaktionen aus Ländern der Europäischen Union und Südamerikas zeigten deren Frustration und Enttäuschung. Ein Mitglied der norwegischen Delegation erklärte, den Zusatz nicht akzeptieren zu können, weil Kinder in Fragen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit frei und autonom entscheiden sollten. Das Dritte Komitee der UN-Generalversammlung ist für soziale, humanitäre Fragen sowie Menschenrechtsfragen zuständig, wenn diese die Menschen aller Länder betreffen. Foto: Symbolbild Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuUNO
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