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Kanada: Lebensschützerin Mary Wagner wieder frei

18. September 2018 in Prolife, 6 Lesermeinungen
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Sie war wegen Ruhestörung und Nichteinhaltung von Bewährungsauflagen verurteilt worden, weil sie im Wartezimmer einer Abtreibungsklinik rote Rosen und Informationen zum Lebensschutz an Schwangere verteilt hatte.


Toronto (kath.net/LSN/jg)
Die Lebensschützerin Mary Wagner ist am 9. September aus der Haft entlassen worden, nachdem sie zwei Monate im Gefängnis verbringen musste.

Wagner war im Juli wegen Ruhestörung und Nichteinhaltung von Bewährungsauflagen zu 7,5 Monaten Haft verurteilt worden, abzüglich der Zeit, die sie bereits in Untersuchungshaft verbracht hatte. Die Lebensschützerin war am 8. Dezember 2017 im Wartezimmer einer Abtreibungsklinik in Toronto verhaftet worden, wo sie rote Rosen und Informationsmaterial zum Lebensschutz verteilt hatte. Sie war zunächst in Haft geblieben, weil sie sich weigerte, die Bewährungsauflagen zu akzeptieren. kath.net hat berichtet: Kanada: Lebensschützerin aus Haft entlassen


Wagner hat für ihren friedlichen Protest gegen die Abtreibung mittlerweile fast fünf Jahre im Gefängnis verbracht. Ihre Aktionen, die als „Red Rose Rescue“ (Rettungsaktion Rote Rose) bezeichnet werden, haben mittlerweile Nachahmer gefunden.



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Lesermeinungen

 Nussknacker 21. September 2018 
 

@scheinfrager

"Wenn höchstrichterlich in Kenntnis dessen, dass es naturwissenschaftlich ein menschliches Lebewesen ist, entschieden wird, dass es rechtlich gesehen kein menschliches Lebewesen ist, dann kann man dem eigentlich nicht mehr mit Argumenten beikommen."

Ja, einfach nur mehr erschreckend.
Wenn schon den Tatsachen widersprochen wird, dann ist der Willkür Tür und Tor geöffnet.
Aus Tatsachen ergeben sich die Beweise und wenn diese keine Geltung mehr vor Gericht haben, ist es vorbei mit der Recht-sprechung.


0
 
 st.michael 20. September 2018 
 

Was euer eine Frau

Heiligmaessig, ganz nach Christi Willen,ein leuchtendes Zeichen in einer Welt der gottlosen perversion.
Sie gibt Zeugnis und Beispiel zugleich.
Sie steht für alle anonymen heiligmässigen Christen, die verachtet von Welt und Kirche an Christi Wort festhalten: 'du sollst nicht töten'
An diesen Menschen wird deutlich wie weit sich Rom von seinem Stifter entfernt hat.
Man sieht nur noch Synoden Bürokratie und einen gefallsüchtigen Papst.
Mary Wagner ist ein heiligmässiger Mensch für den ich täglich bete.


0
 
  18. September 2018 
 

@garmiscj

Verbale bischöfliche Unterstützung bekam Mary Wagner schon von polnischen Bischöfen:

https://www.lifesitenews.com/news/praised-but-imprisoned-polish-bishops-support-mary-wagner

Von kanadischen Bischöfen ist mir nichts bekannt.

Allerdings wäre auch nicht ganz klar, wie man ihr helfen könnte, außer sie eben verbal und öffentlich zu unterstützen.

Denn sie will keinerlei Auflage akzeptieren, die sie in irgendeiner Weise daran hindert, für ungeborene einzutreten.

Ergo ist das übliche Kompromissgeschachere, was ein Anwalt oder auch Bischöfe im Hintergrund probieren könnten, hier nicht wirklich möglich.


3
 
 garmiscj 18. September 2018 

Bischöfliche Hilfe?

Beim einem Multi - Kinderschänder in Argentinien hat der damalige Kardinal Bergoglio nichts unversucht gelassen, um diesen frei zu bekommen. War das hier auch der Fall?


1
 
  18. September 2018 
 

Beleg für die Irrelevanz von biologischen Tatsachen im kanadischen Recht:

https://scc-csc.lexum.com/scc-csc/scc-csc/en/item/515/index.do

"The respondent's argument is that a foetus is an "être humain", in English "human being",

... Metaphysical arguments may be relevant but they are not the primary focus of inquiry. Nor are scientific arguments about the biological status of a foetus determinative in our inquiry. The task of properly classifying a foetus in law and in science are different pursuits. Ascribing personhood to a foetus in law is a fundamentally normative task. It results in the recognition of rights and duties -- a matter which falls outside the concerns of scientific classification. In short, this Court's task is a legal one."

=>

Nach höchstrichterlicher Entscheidung in Kanada kann man auch tausendmal beweisen, dass ungeborene Menschen biologisch "menschliche Wesen" sind; das ist irrelevant.


Viel Glück beim Unmöglichen, Mary Wagner.


6
 
  18. September 2018 
 

Kann man nur viel Glück und Gottes segen für gutes Gelingem wünschen

dem Anliegen von Mary Wagner.

Denn eigentlich versucht sie unmögliches.

Nach höchstrichterlichen Entscheidungen in Kanada, die nach üblichem juristischem Denken eigentlich unumstößlich sind, handelt es sich nämlich im rechtlichen Sinne bei dem, was da in der Gebärmutter einer Frau während der Schwangerschaft ist, nicht um ein "menschliches Lebewesen".

Und zwar obwohl es nach Ansicht der entscheidenden Richter umgangssprachlich als auch naturwissenschaftlich ein menschliches Lebewesen ist.

Wenn höchstrichterlich in Kenntnis dessen, dass es naturwissenschaftlich ein menschliches Lebewesen ist, entschieden wird, dass es rechtlich gesehen kein menschliches Lebewesen ist, dann kann man dem eigentlich nicht mehr mit Argumenten beikommen.

Denn alle Argumente, wie hat schon schlagendes menschliches Herz, etc., kannten die Richter ja bereits, denn sie billigten ja zu, dass es naturwissenschaftlich ein menschliches Lebewesen sei.

Nach menschlichen Maßstäben kann Wagner keinen Erfolg haben.


7
 

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