SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:
Top-15meist-diskutiert- Medien: Vatikan gab grünes Licht für 'Homo-Wallfahrt' zum Heiligen Jahr
- Merkel verteidigt ihre fatale Flüchtlingspolitik von 2015
- Tote und über 200 Verletzte bei Anschlag auf Weihnachtsmarkt in Magdeburg
- Truthahn, Zahnschmerzen und die Schwiegermutter
- Moschee unter Salafismus-Verdacht zitiert Koranstelle mit Aufforderung zur Tötung Ungläubiger
- Alexander Kissler: "Ich finde mittlerweile, @Pontifex schadet seiner Kirche"
- SPD definiert Familie ohne ‚Vater‘, ‚Mutter‘ und ‚Kinder‘
- Kardinal Schönborn: Zeit der traditionellen europäischen Kardinalssitze vorbei
- Österreichischer Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippt Kärntner Veranstaltungsverbot am Karfreitag
- Wie tief kann eine evangelische Kirche noch sinken? - Weihnachtsmarkt mit Hamas-Symbolen!
- Zerstörte Linzer "Marienstatue" - Zwei Verdächtige entlastet
- Papst beim Rückflug von Korsika: „Haben Sie gesehen, wie viele Kinder da waren?“
- "Der Synodale Weg nimmt sich selbst nicht mehr ernst"
- Katholisches Bistum übernimmt 2025 „St. Johannes“ als vierte katholische Kirche in Stockholm
- Geschenk zum 88er: Autobiografie des Papstes soll verfilmt werden
|
Kanada: Lebensschützerin Mary Wagner wieder frei18. September 2018 in Prolife, 6 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Sie war wegen Ruhestörung und Nichteinhaltung von Bewährungsauflagen verurteilt worden, weil sie im Wartezimmer einer Abtreibungsklinik rote Rosen und Informationen zum Lebensschutz an Schwangere verteilt hatte.
Toronto (kath.net/LSN/jg) Die Lebensschützerin Mary Wagner ist am 9. September aus der Haft entlassen worden, nachdem sie zwei Monate im Gefängnis verbringen musste. Wagner war im Juli wegen Ruhestörung und Nichteinhaltung von Bewährungsauflagen zu 7,5 Monaten Haft verurteilt worden, abzüglich der Zeit, die sie bereits in Untersuchungshaft verbracht hatte. Die Lebensschützerin war am 8. Dezember 2017 im Wartezimmer einer Abtreibungsklinik in Toronto verhaftet worden, wo sie rote Rosen und Informationsmaterial zum Lebensschutz verteilt hatte. Sie war zunächst in Haft geblieben, weil sie sich weigerte, die Bewährungsauflagen zu akzeptieren. kath.net hat berichtet: Kanada: Lebensschützerin aus Haft entlassen
Wagner hat für ihren friedlichen Protest gegen die Abtreibung mittlerweile fast fünf Jahre im Gefängnis verbracht. Ihre Aktionen, die als Red Rose Rescue (Rettungsaktion Rote Rose) bezeichnet werden, haben mittlerweile Nachahmer gefunden.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!
Lesermeinungen | Nussknacker 21. September 2018 | | | @scheinfrager "Wenn höchstrichterlich in Kenntnis dessen, dass es naturwissenschaftlich ein menschliches Lebewesen ist, entschieden wird, dass es rechtlich gesehen kein menschliches Lebewesen ist, dann kann man dem eigentlich nicht mehr mit Argumenten beikommen."
Ja, einfach nur mehr erschreckend.
Wenn schon den Tatsachen widersprochen wird, dann ist der Willkür Tür und Tor geöffnet.
Aus Tatsachen ergeben sich die Beweise und wenn diese keine Geltung mehr vor Gericht haben, ist es vorbei mit der Recht-sprechung. | 0
| | | st.michael 20. September 2018 | | | Was euer eine Frau Heiligmaessig, ganz nach Christi Willen,ein leuchtendes Zeichen in einer Welt der gottlosen perversion.
Sie gibt Zeugnis und Beispiel zugleich.
Sie steht für alle anonymen heiligmässigen Christen, die verachtet von Welt und Kirche an Christi Wort festhalten: 'du sollst nicht töten'
An diesen Menschen wird deutlich wie weit sich Rom von seinem Stifter entfernt hat.
Man sieht nur noch Synoden Bürokratie und einen gefallsüchtigen Papst.
Mary Wagner ist ein heiligmässiger Mensch für den ich täglich bete. | 0
| | | 18. September 2018 | | | @garmiscj Verbale bischöfliche Unterstützung bekam Mary Wagner schon von polnischen Bischöfen:
https://www.lifesitenews.com/news/praised-but-imprisoned-polish-bishops-support-mary-wagner
Von kanadischen Bischöfen ist mir nichts bekannt.
Allerdings wäre auch nicht ganz klar, wie man ihr helfen könnte, außer sie eben verbal und öffentlich zu unterstützen.
Denn sie will keinerlei Auflage akzeptieren, die sie in irgendeiner Weise daran hindert, für ungeborene einzutreten.
Ergo ist das übliche Kompromissgeschachere, was ein Anwalt oder auch Bischöfe im Hintergrund probieren könnten, hier nicht wirklich möglich. | 3
| | | garmiscj 18. September 2018 | | | Bischöfliche Hilfe? Beim einem Multi - Kinderschänder in Argentinien hat der damalige Kardinal Bergoglio nichts unversucht gelassen, um diesen frei zu bekommen. War das hier auch der Fall? | 1
| | | 18. September 2018 | | | Beleg für die Irrelevanz von biologischen Tatsachen im kanadischen Recht: https://scc-csc.lexum.com/scc-csc/scc-csc/en/item/515/index.do
"The respondent's argument is that a foetus is an "être humain", in English "human being",
... Metaphysical arguments may be relevant but they are not the primary focus of inquiry. Nor are scientific arguments about the biological status of a foetus determinative in our inquiry. The task of properly classifying a foetus in law and in science are different pursuits. Ascribing personhood to a foetus in law is a fundamentally normative task. It results in the recognition of rights and duties -- a matter which falls outside the concerns of scientific classification. In short, this Court's task is a legal one."
=>
Nach höchstrichterlicher Entscheidung in Kanada kann man auch tausendmal beweisen, dass ungeborene Menschen biologisch "menschliche Wesen" sind; das ist irrelevant.
Viel Glück beim Unmöglichen, Mary Wagner. | 6
| | | 18. September 2018 | | | Kann man nur viel Glück und Gottes segen für gutes Gelingem wünschen dem Anliegen von Mary Wagner.
Denn eigentlich versucht sie unmögliches.
Nach höchstrichterlichen Entscheidungen in Kanada, die nach üblichem juristischem Denken eigentlich unumstößlich sind, handelt es sich nämlich im rechtlichen Sinne bei dem, was da in der Gebärmutter einer Frau während der Schwangerschaft ist, nicht um ein "menschliches Lebewesen".
Und zwar obwohl es nach Ansicht der entscheidenden Richter umgangssprachlich als auch naturwissenschaftlich ein menschliches Lebewesen ist.
Wenn höchstrichterlich in Kenntnis dessen, dass es naturwissenschaftlich ein menschliches Lebewesen ist, entschieden wird, dass es rechtlich gesehen kein menschliches Lebewesen ist, dann kann man dem eigentlich nicht mehr mit Argumenten beikommen.
Denn alle Argumente, wie hat schon schlagendes menschliches Herz, etc., kannten die Richter ja bereits, denn sie billigten ja zu, dass es naturwissenschaftlich ein menschliches Lebewesen sei.
Nach menschlichen Maßstäben kann Wagner keinen Erfolg haben. | 7
| |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |
Mehr zuLebensschutz- Lebensschützerin Lila Rose: ‚Ich werde Trump wählen’
- Uni Regensburg stellt Akkreditierung einer Lebensschutzgruppe in Aussicht
- Rekordbesuch beim Marsch für das Leben in London
- Football-Star Harrison Butker ruft JD Vance und Republikaner zu mehr Engagement im Lebensschutz auf
- Kamala Harris’ Kampf gegen Lebensschutz-Schwangerschaftszentren
- Bidens Richter lassen Mutter nach Protest vor Abtreibungszentrum zu 41 Monaten Haft verurteilen!
- Milliardenschwere US-Stiftung geht gegen Lebensschützer vor
- USA: Verurteilter Lebensschützer muss nicht ins Gefängnis
- USA: Lebensschützerin zu 57 Monaten Haft verurteilt
- Tausende beim Marsch für das Leben Kalifornien
|
Top-15meist-gelesen- Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025 - JETZT ANMELDEN und PLATZ SICHERN!
- DRINGEND - Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE für das Heilige Jahr 2025
- Medien: Vatikan gab grünes Licht für 'Homo-Wallfahrt' zum Heiligen Jahr
- Alexander Kissler: "Ich finde mittlerweile, @Pontifex schadet seiner Kirche"
- "Der Synodale Weg nimmt sich selbst nicht mehr ernst"
- O Sapientia, quae ex ore Altissimi prodiisti
- Tote und über 200 Verletzte bei Anschlag auf Weihnachtsmarkt in Magdeburg
- Paris: Die Dornenkrone ist zurück in Notre-Dame
- Moschee unter Salafismus-Verdacht zitiert Koranstelle mit Aufforderung zur Tötung Ungläubiger
- O Adonai, et Dux domus Israel
- Kardinal Schönborn: Zeit der traditionellen europäischen Kardinalssitze vorbei
- Merkel verteidigt ihre fatale Flüchtlingspolitik von 2015
- Weihnachtswunder‘: US-Pilger aus syrischem Gefängnis befreit
- Katholisches Bistum übernimmt 2025 „St. Johannes“ als vierte katholische Kirche in Stockholm
- O radix Jesse
|