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| ![]() Papst will Bischofssynoden neu regeln18. September 2018 in Weltkirche, 6 Lesermeinungen Neue Apostolische Konstitution "Episcopalis communio" wird am Dienstag veröffentlicht Vatikanstadt (kath.net/KAP) Der Vatikan stellt am Dienstag ein neues Dokument zur Struktur von Bischofssynoden vor. Das teilte das vatikanische Presseamt am Montag mit. Demnach soll der Generalsekretär der Bischofssynode, Kardinal Lorenzo Baldisseri, die Apostolische Konstitution "Episcopalis communio" ("Die bischöfliche Gemeinschaft") von Papst Franziskus präsentieren. Die Bischofssynode soll die Weltkirche repräsentieren und die Kollegialität von Papst und Bischöfen unterstreichen. Wiederbegründet wurde die schon in der Alten Kirche bekannte Struktur der Bischofssynode 1965 von Papst Paul VI. mit dessen Motu proprio "Apostolica sollicitudo" ("Mit apostolischer Sorge"). 2006 hatte zuletzt Papst Benedikt XVI. einige Vorschriften aktualisieren lassen. Die Bischofssynode tagt in Form von ordentlichen oder außerordentlichen Versammlungen regelmäßig zu wichtigen Fragen der Weltkirche, seltener auch als Sonderversammlung mit Bischöfen bestimmter Weltregionen. Die nächste anstehende Bischofsversammlung beginnt am 3. Oktober unter dem Motto "Die Jugendlichen, der Glaube und die Berufungsentscheidung". Ob die neue Konstitution bis dahin schon in Kraft tritt, ist bisher nicht bekannt. Die Bischofssynode verfügt über ein sogenanntes Ständiges Generalsekretariat, das von Kardinal Baldisseri geleitet wird. Dem Generalsekretariat ist ein fünfzehnköpfiger Sekretariatsrat zu Seite gestellt, dem derzeit auch der Wiener Erzbischof Kardinal Christoph Schönborn angehört. Copyright 2018 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuBischofssynode
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