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| ![]() Vatikankongregation: Kloster Reutberg wird weitergeführt!13. November 2018 in Deutschland, 11 Lesermeinungen Erzbistum München: Das vatikanische Dekret sei eine erstaunliche 180-Grad-Wendung Es werden uns keine Gründe für diese Wendung genannt, für uns als Kirche vor Ort ist der römische Entscheidungsprozess nicht transparent nachvollziehbar. Vatikan-München (kath.net) Das Erzbistum München wollte das Franziskanerinnenkloster Reutberg auflösen. Der bekannte Journalist und Benedikt XVI.-Biograph Peter Seewald hatte sich dazu auf kath.net zu Wort gemeldet. Jetzt kam es zu einer erstaunlichen Wende in dem Vorgang: Die Koblenzer Klarissen-Kapuzinerin Schwester Benedicta Tschugg ist als Apostolische Kommissarin für das Kloster eingesetzt worden (Siehe auch Video unten). Per Dekret wurde sie mit den Rechten und Pflichten einer Oberin ausgestattet. Das berichtete die Würzburger Tagespost anhand einer Stellungnahme des Erzbistums München. Nach Angaben des Traunsteiner Tagblatts nannte das Erzbistum München das vatikanische Dekret eine erstaunliche 180-Grad-Wendung. Die Entscheidung stehe in völligem Widerspruch zu der bisher aus Rom verlangten Vorbereitung der Auflösung. Es werden uns keine Gründe für diese Wendung genannt, für uns als Kirche vor Ort ist der römische Entscheidungsprozess nicht transparent nachvollziehbar. Wir sehen mit dem Dekret allein noch keine nachhaltige Entwicklungsperspektive für Reutberg als lebendigen Standort für ein Ordensleben gegeben. Jedenfalls sei das das Erzbistum München im Augenblick nicht für Reutberg zuständig. Bayrischer Rundfunk - Nachgehakt: Kloster Reutberg darf weitermachen - Mit der Apostolischen Kommissarin Sr. Benedicta Tschugg Archivvideo: Bayrischer Rundfunk - Ringen um das Kloster Reutberg: Heimat im Kloster Foto oben (c) Peter Seewald Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuErzbistum München
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