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| ![]() "Das Werbeverbot für Abtreibungen wird ausgehöhlt"30. Jänner 2019 in Prolife, 4 Lesermeinungen Christdemokraten für das Leben (CDL): "Der Kompromiss zum §219a StGB ist nicht gelungen!" Berlin (kath.net/CDL) Nach Bekanntwerden des Referententwurfes des Ministeriums der Justiz und für den Verbraucherschutz zur Neuregelung des im § 219a Strafgesetzbuch (StGB) geregelten Werbeverbotes für Abtreibungen, kritisieren die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) das Ergebnis des Koalitionskompromisses. Für die CDL nimmt deren Pressesprecherin, Susanne Wenzel, kritisch Stellung: Der Entwurf des Justizministeriums ist ganz gewiss kein großer Wurf, geschweige denn ein gelungener Kompromiss. Denn auch wenn jetzt der § 219a StGB, durch die kritische Positionierung der Unionsparteien auf dem Papier zwar bestehen bleibt, wird das Werbeverbot durch den errungenen Kompromiss leider faktisch ausgehöhlt und damit ein wichtiges Ziel der Gegner des §219a StGB erreicht. Durch die vorgesehene Regelung, nach der Ärzte in ihrem Leistungskatalog künftig zwischen Vorsorgeuntersuchungen und Infektionsbehandlungen nun auch Abtreibungen aufführen dürfen, wird die Abtreibung nun offiziell und aller gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz zur "normalen ärztlichen Dienstleistung" erklärt. Auch dass weitergehende Informationen, etwa über die Methoden der einzelnen Anbieter, ausschließlich durch die Bundesärztekammer (BÄK) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bereitgestellt werden sollen, Abtreibung ist aber keine normale ärztliche Dienstleistung. Sie dient in keiner Weise der Gesundheit der Frau, denn es wird hier weder präventiv noch kurativ etwas für die Frauen getan. Stattdessen wird in vielen angeblichen "Informationen" unter anderem von der Abtreibungsärztin Hänel den Frauen der Eingriff als harmlos verkauft. Bagatellisierend wird von der Entfernung von "Schwangerschaftsgewebe" oder eines "Fruchtsacks mit befruchtetem Ei" gesprochen. Dass die Abtreibung das Leben eines ungeborenen Kindes, meist im 3. Monat, beendet, wird mit derartigen Euphemismen bewusst ausgeblendet. Gravierende gesundheitliche Risiken und Folgen für die Frau werden möglichst nicht thematisiert. Dabei räumt inzwischen selbst "ProFamilia" kurzfristige physische und psychische Folgen von Abtreibungen für die Frauen ein. Das "Werbeverbot" des § 219a StGB bleibt nach dem vorliegenden Entwurf jetzt zwar formal bestehen. Allerdings unterstützt und fördert der Staat bald durch die Veröffentlichung konkreter ärztlicher Anbieter den unmittelbaren Zugang zur Abtreibung und sichert den Ärzten die entsprechenden - nicht unerheblichen - Einnahmen. Jede Abtreibung garantiert einen Verdienst zwischen 400 und 800 Euro, der in den meisten Fällen auch noch vom Staat refinanziert wird, wenn die betroffene Frau weniger als 1.075 netto pro Monat verdient. Ein durchaus lukrativer Zusatzverdienst für Ärzte, die nicht einmal unbedingt Gynäkologen sein müssen, wie es der größte deutsche Abtreibungsanbieter Friedrich Stapf und auch die Ärztin Kristina Hänel nicht sind. Dass eine Gesellschaft, die einerseits immer kinderfreundlicher sein will, andererseits ein staatlich voll unterstütztes Programm zur Abtreibung von ungeborenen Kindern anbietet und somit die Beendigung von Leben zur "Normalität" erklärt, ist gerade auch im 70. Jahr der Gründung der Bundesrepublik Deutschland ein bedrückendes Signal. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuPolitik
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