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| ![]() US-Diözese will Kindern Firmung mit Erstkommunion spenden15. Februar 2019 in Weltkirche, 9 Lesermeinungen Die Kinder sollen beide Sakramente im Alter von sieben bis acht Jahren empfangen. So wird der Zusammenhang der Sakramente der Initiation deutlicher, hofft James Wall, der Bischof von Gallup. Gallup (kath.net/jg) Die Kinder sollen die beiden Sakramente im Alter von sieben bis acht Jahren empfangen. Werden die Kinder erst lange nach der Erstkommunion gefirmt, gehe das Verständnis für den Zusammenhang und das Verhältnis der Sakramente der Initiation verloren, schreibt Bischof Wall. Zu viele katholische Kinder würden zwar die Taufe und die Erstkommunion empfangen, nicht aber die Firmung. Er halte es daher für wichtig, die Kinder zu firmen, bevor sie in die Jahre der Adoleszenz kommen. Weder das Kirchenrecht noch die US-Bischofskonferenz würden ein spezifisches Alter für die Firmung angeben, sondern nur festlegen, dass sie im Zeitraum zwischen der Erlangung des Vernunftgebrauchs und dem Alter von 16 Jahren gespendet werden soll. Er habe die Entscheidung gemeinsam mit dem Priesterrat der Diözese getroffen, schreibt der Bischof. In den ersten fünfhundert Jahren der Kirchengeschichte seien Taufe, Firmung und Erstkommunion stets gemeinsam gespendet worden. Dann sei die Taufe von Kleinkindern die Regel gewesen, die Firmung aber bereits den Siebenjährigen gespendet worden. Die Erstkommunion hätten die Kinder erst später empfangen. Papst Pius X. habe 1910 die Erstkommunion für Kinder eingeführt, sobald sie die Vernunft gebrauchen können, also etwa sieben Jahre alt sind. Die Firmung sei im Zuge dessen auf ein höheres Alter verschoben worden, die Reihenfolge der Sakramente habe sich umgekehrt, erinnert Wall. Der Hirtenbrief vom 11. Februar trägt den Titel The Gift of the Father (dt. Das Geschenk des Vaters) Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuFirmung
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