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Pell-Berufungsverfahren: Noch keine Entscheidung veröffentlicht6. Juni 2019 in Weltkirche, 7 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Die Bekanntgabe der Entscheidung dürfte einige Tage, möglicherweise sogar einige Wochen dauern.
Sydney (kath.net) In Melbourne/Australien ist heute am Morgen das Kardinal-Pell-Berufungsverfahren zu Ende gegangen. Der Oberste Gerichtshof in Melbourne gab nach zweitägigem Berufungsverfahren allerdings noch keine Entscheidung bekannt. Damit muss Pell vorerst noch weiter im Gefängnis bleiben. Die Bekanntgabe der Entscheidung dürfte einige Tage, möglicherweise sogar einige Wochen dauern. Kardinal George Pell war vor einigen Monaten wegen angeblichen sexuellen Missbrauchs von zwei Chorknaben zu sechs Jahren Haft verurteilt worden, allerdings gibt es rund um den Prozess zahlreiche Ungereimtheiten, die in Australien von bekannten Politikern, Medien und Rechtsexperten kritisiert wurden. 
Nicole - Alles, was DU über Pfingsten wissen musst! from kath.net on Vimeo.
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Lesermeinungen | lesa 6. Juni 2019 | |  | Klarer Geltungsbereich @Eliah: Danke für die Richtigstellung ("unbescholten") der Begrifflichkeit.
Wenn das nicht mehr gilt, sind dem Verdächtigungs- und Verleumdungsnebel (noch mehr und endgültig)Tür und Tor geöffnet. |  7
| | | Eliah 6. Juni 2019 | | | Unbescholten ist durchaus richtig @zeitblick: Die Bezeichnung unbescholten ist in Bezug auf Kardinal Pell durchaus richtig. Ein Angeklagter ist unbescholten, solange er nicht straffällig geworden ist. Und nicht straffällig geworden ist er, solange er nicht rechtskräftig verurteilt ist. |  6
| | | Ehrmann 6. Juni 2019 | |  | Das gab es schon- in Österreich- ein Urteil, das nicht ausgefertigt wurde. Ja, nach Berufung an die Erstinstanz zurückgewiesen, die dann ihr Urteil einfach nicht ausfertigte, obwohl die Frist für den Richter längst abgelaufen war. Wie lange? zuletzt 3 Jahre!!! Es war ein Wunder, daß der Beschuldigte (ohne die ihm zustehende Pension und nicht gesund) nicht inzwischen verstorben war, ohne dann endlich seinen Freispruch zu erleben! Das ist jetzt viele Jahre her - aber den Trick gibt es anscheinend noch immer, auch bei Pell? |  3
| | | zeitblick 6. Juni 2019 | |  | Der falsche in Ketten? Von einem total unbescholtenen Priester würde ich nie sprechen, so Verdacht auf Missbrauch im Raum steht und einfach nichts gegenteiliges bewiesen werden kann. Ich würde sagen, MEINE MEINUNG ist, dass er nicht schuldig ist, doch wissen tue ich es nicht. Nur soweit. ich sage das deshalb, da ich Priester kenne, die schuldig wurden und es leugnen und geschützt werden auch von frommen Christen. Ich hab da schon zuviel gesehen, gehört bin Zeuge geworden. Darum rate ich immer Vorsicht an mit der Wortwahl wenn jemand Partei ergreifen will. Gott ist Richter. Nur dieses Vorführen eines Pell in Ketten, dass ist wirklich reinster Schwachsinn. Zum Fremdschämen finde ich so eine Behandlung in solch einem Fall. Ob schuldig oder nicht. Wenn sie den MC Carrick in Ketten legen, auch jetzt da wo er ist, dann sage ich, ja das ist in Ordnung. |  4
| | | mirjamvonabelin 6. Juni 2019 | | | Die Hölle ist außer Rand und Band... Rosenkranz ist mächtiger... |  7
| | | nazareth 6. Juni 2019 | | |
Total schräg. Ein Zeuge nach Jahren. (der jetzt durch einen Patzer des Staatsanwaltes verraten wurde, vielleicht Fügung?) Alle sagen so ein verlässlicher Zeuge. Aber ein total unbescholtener Geistlicher ohne belastendes Zusatzmaterial. Ich empfinde diese Prozesse sehr schmerzhaft. So schmutzige Geschichten im Zusammenhang mit unseren Geistlichen. Und die Schuldfrage ist hier mehr als zweifelhaft, sonst würden die Medien sofort haarklein berichten über jedes Detail. |  15
| | | girsberg74 6. Juni 2019 | | | Das muss man erstmal verstehen! Entweder Freispruch oder kein Freispruch.
Oder wird da irgenetwas politisch passend gemacht? |  18
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