![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() US-Anwältin vergleicht Lebensschützer mit Selbstmordattentätern6. September 2021 in Prolife, 12 Lesermeinungen Sie würden sich das Recht anmaßen, das Leben eines anderen zu vermasseln, um das Gemeinwohl zu fördern, warf die Bürgerrechtsanwältin Lebensschützern vor. Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg) Eine Bürgerrechtsanwältin hat Lebensschützer mit Selbstmordattentätern verglichen. In der Sendung PoliticsNation des Fernsehsenders MSNBC am 29. August sagte Jill Collen Jefferson zu einem Gesetz des Bundesstaates Mississippi, welches Abtreibungen nach der 15. Schwangerschaftswoche untersagt, dieses erinnere sie an das Vorgehen von Selbstmordattentätern – „jemand, der meint er habe das Recht und die moralische Pflicht das Leben eines anderen für das Gemeinwohl zu vermasseln“. Das Interview mit Moderator Al Sharpton begann als Diskussion über verdächtige Selbstmorde an Afroamerikanern im Bundesstaat Mississippi in den letzten Jahren. Jefferson berichtete, dass sie derzeit bei einigen Fällen untersucht, ob diese nicht in Wahrheit Lynchmorde gewesen seien. Sharpton wechselte dann das Thema zu dem Abtreibungsgesetz in Mississippi und brachte ein „Recht auf Abtreibung“ ins Spiel. Jefferson stimmte ihm zu. Es gebe ein „Recht auf Abtreibung“ in der Verfassung, welches sich aus dem Recht auf Schutz der Privatsphäre ergebe. Das Recht auf Abtreibung sei zwar nicht wörtlich in der Verfassung enthalten, das gelte aber beispielsweise auch für das Recht, eine Waffe zu tragen. Auch hier würde eine andere Bestimmung der Verfassung interpretiert, behauptete die Anwältin. Lebensschützer würden dies bei der Abtreibungsfrage aber nicht zulassen. Das erinnere sie an einen Selbstmordattentäter, der meine, er habe das Recht das Leben eines anderen für das Gemeinwohl zu vermiesen. Das Recht eine Waffe zu tragen ist übrigens wörtlich so in der Verfassung zu finden. Der zweite Zusatzartikel lautet wörtlich: „Da eine gut ausgebildete Miliz für die Sicherheit eines freien Staates erforderlich ist, darf das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht beeinträchtigt werden.“
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAbtreibung
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |