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USA - Oberster Gerichtshof: Trainer einer öffentlichen Schule darf nach Spiel erkennbar beten

29. Juni 2022 in Chronik, 4 Lesermeinungen
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Die Schulverwaltung hatte Joe Kennedy gekündigt, weil sie der Ansicht war, ein öffentliches Gebet eines Bediensteten einer staatlichen Schule verletze den Grundsatz der Trennung von Religion und Staat.


Washington D.C. (kath.net/jg)

Der Oberste Gerichtshof der USA hat einem ehemaligen Football-Trainer einer High School Recht gegeben, der 2015 seine Stelle verloren hat, weil er nach den Spielen auf dem Feld gebetet hat. Joe Kennedy hat gegen seine Kündigung Einspruch erhoben und jetzt in höchster Instanz Recht bekommen, berichtet der Nachrichtensender Fox News.

Die Verantwortlichen des Schulbezirks kündigten Kennedy, weil sie der Ansicht waren, dass er als Angestellter einer staatlichen Schule mit dem Gebet die Trennung von Staat und Religion verletzt habe.

Kennedy betete nach einem Spiel zunächst alleine. Bald nahmen einige Schüler an dem Gebet teil. Laut Gerichtsdokumenten folgten auf das Gebet bald motivierende Ansprachen, in denen auch religiöse Themen eine Rolle spielten. Nachdem ein Trainer einer gegnerischen Mannschaft dies dem Direktor von Kennedys Schule gemeldet hatte, verlangte die Bezirksschulverwaltung von dem Trainer, damit aufzuhören. Kennedy beugte sich diesem Beschluss zunächst, informierte die Schule aber, dass er das Gebet wieder aufnehmen werde.

Die Schule schlug ihm vor, an anderen Orten vor oder nach dem Spiel zu beten oder auf dem Feld zu beten, nachdem alle anderen das Stadion verlassen hatten. Kennedy ging darauf nicht ein. Nachdem er nach zwei weiteren Spielen öffentlich sichtbar gebetet hatte, kündigte ihn die Schule.

Der Oberste Gerichtshof wies die Begründung der Schulverwaltung zurück. Sowohl das Recht auf freie Religionsausübung als auch das Recht auf Redefreiheit würden Gebete schützen. Richter Neil Gorsuch stellte in seiner Begründung fest, dass die Verfassung die Ausübung der Religion besonders schütze. Die Autoren der Verfassung hätten befürchtet, dass der Staat die Religion regulieren und Widerspruch unterdrücken könnte. Dem wollten sie vorbeugen, indem sie religiöse Äußerungen unter einen zweifachen Schutz stellten.

Kennedy sei zwar ein Staatsangestellter gewesen, habe bei seinem Gebet aber nicht als Vertreter des Staates gehandelt und auch nicht den Eindruck erweckt, eine vom Staat aufgetragene Botschaft zu vermitteln, urteilte der Oberste Gerichtshof.

 


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Lesermeinungen

 Alecos 29. Juni 2022 
 

@Chris2, Jesuiten, kath. Priester u. Universitäten gehen auf die Knie vor BLM und Regenbogenfahne.


0
 
 physicus 29. Juni 2022 
 

Filmserie "Gott ist nicht tot"

Es gibt o.g. amerikanische Filmserie (sehenswert). Der 2. Teil erinnert etwas an den im Artikel geschilderten Fall, auch dort wurde einer christlichen Lehrerin gekündigt und es gab einen Gerichtsstreit.


0
 
 bibelfreund 29. Juni 2022 
 

Unfassbar! Aber….

…. der Wind dreht sich dank Trumps immer steigendenderer Umfragewerte! Die Kirchen sind die Hauptschuldigen. Diese Gender/ und Regenbogenfilialen nimmt keiner mehr ernst. Denn wo hört man in Europa Widerstand, wo es nicht anders ist


2
 
 Chris2 29. Juni 2022 
 

Vor dem Hintergrund der Kniefälle ganzer Mannschaften

vor einer teils rassistischen und gewaltbereiten Ideologie ein sehr wichtiges Urteil. Anders als bei der Unterwerfung vor BLM hat er offensichtlich auch niemanden gezwungen, teilzunehmen...


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