Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Für alle, die bis jetzt zweifelten: Nun gehen sie wieder ins Schisma!
  2. Bischof Oster legt nach: Grundsatzkritik am (deutsch-)Synodalen Weg
  3. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  4. Weihen ohne päpstliche Erlaubnis geplant: Papst Leo XIV. berät mit Vatikanbehörde
  5. Voll in die Falle getappt
  6. Die synodale Sackgasse der Anderskatholischen
  7. Der deutsch-synodale Weg als reines Herrschaftsinstrument!
  8. Die große Täuschung
  9. George Orwell wohnt in Brüssel, aber nicht nur dort!
  10. Kinderschutz oder Staatskontrolle? Das Dilemma der Social-Media-Verbote
  11. Wohltuende Überraschung: Papst beruft norwegischen Bischof Erik Varden OCSO zu seinem Fastenprediger
  12. Fatales Gerichtsurteil in Deutschland: Chefarzt siegt gegen katholisches Klinik-Verbot
  13. Meine Söhne, „seid heilig, Anbeter, Menschen des tiefen Gebets und lehrt das Volk, dasselbe zu tun!“
  14. Vatikan: Neue Statuten für die Marienforschung
  15. Islamismusforscherin Schröter: „Tja, liebe Freunde, was glaubt ihr eigentlich, was die Scharia ist?“

USA - Oberster Gerichtshof: Trainer einer öffentlichen Schule darf nach Spiel erkennbar beten

29. Juni 2022 in Chronik, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Schulverwaltung hatte Joe Kennedy gekündigt, weil sie der Ansicht war, ein öffentliches Gebet eines Bediensteten einer staatlichen Schule verletze den Grundsatz der Trennung von Religion und Staat.


Washington D.C. (kath.net/jg)

Der Oberste Gerichtshof der USA hat einem ehemaligen Football-Trainer einer High School Recht gegeben, der 2015 seine Stelle verloren hat, weil er nach den Spielen auf dem Feld gebetet hat. Joe Kennedy hat gegen seine Kündigung Einspruch erhoben und jetzt in höchster Instanz Recht bekommen, berichtet der Nachrichtensender Fox News.

Die Verantwortlichen des Schulbezirks kündigten Kennedy, weil sie der Ansicht waren, dass er als Angestellter einer staatlichen Schule mit dem Gebet die Trennung von Staat und Religion verletzt habe.


Kennedy betete nach einem Spiel zunächst alleine. Bald nahmen einige Schüler an dem Gebet teil. Laut Gerichtsdokumenten folgten auf das Gebet bald motivierende Ansprachen, in denen auch religiöse Themen eine Rolle spielten. Nachdem ein Trainer einer gegnerischen Mannschaft dies dem Direktor von Kennedys Schule gemeldet hatte, verlangte die Bezirksschulverwaltung von dem Trainer, damit aufzuhören. Kennedy beugte sich diesem Beschluss zunächst, informierte die Schule aber, dass er das Gebet wieder aufnehmen werde.

Die Schule schlug ihm vor, an anderen Orten vor oder nach dem Spiel zu beten oder auf dem Feld zu beten, nachdem alle anderen das Stadion verlassen hatten. Kennedy ging darauf nicht ein. Nachdem er nach zwei weiteren Spielen öffentlich sichtbar gebetet hatte, kündigte ihn die Schule.

Der Oberste Gerichtshof wies die Begründung der Schulverwaltung zurück. Sowohl das Recht auf freie Religionsausübung als auch das Recht auf Redefreiheit würden Gebete schützen. Richter Neil Gorsuch stellte in seiner Begründung fest, dass die Verfassung die Ausübung der Religion besonders schütze. Die Autoren der Verfassung hätten befürchtet, dass der Staat die Religion regulieren und Widerspruch unterdrücken könnte. Dem wollten sie vorbeugen, indem sie religiöse Äußerungen unter einen zweifachen Schutz stellten.

Kennedy sei zwar ein Staatsangestellter gewesen, habe bei seinem Gebet aber nicht als Vertreter des Staates gehandelt und auch nicht den Eindruck erweckt, eine vom Staat aufgetragene Botschaft zu vermitteln, urteilte der Oberste Gerichtshof.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. „Recht auf Gebet“: Trump-Administration erlässt neue Richtlinien für US-Schulen
  2. Lebensschützer über Trump: Gemischte Bilanz nach dem ersten Jahr der zweiten Amtszeit
  3. Trump streicht Organisationen das Geld, die DEI-Projekte und LGBTQ-Ideologie verbreiten
  4. Aktuelle Umfrage zeigt: US-Amerikaner mehrheitlich gegen unbeschränkte Abtreibung
  5. Bibel-Podcast wieder unter den Top 10 der Apple Podcasts
  6. US-Regierung unterstützt Forschung mit Gewebe von abgetriebenen Babys künftig nicht mehr
  7. Vatikan prüft Teilnahme an Trumps Friedens-Rat für Gaza

Religionsfreiheit

  1. Religionsfreiheit in den USA: Florida schneidet am besten ab
  2. Warnung vor Einschränkung der Religionsfreiheit in den USA
  3. Nicaragua: Ortegas Regime schließt Radio Maria
  4. Keine Torte für Feier einer ‚Geschlechtsumwandlung’ – christlicher Bäcker erneut vor Gericht
  5. Katholisches Ehepaar kämpft vor Gericht um Zulassung als Pflegeeltern
  6. US-Höchstrichter warnt vor Einschränkungen der Religions- und Redefreiheit
  7. Trump verspricht Christen Schutz vor Diskriminierung und Verfolgung






Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Bischof Oster legt nach: Grundsatzkritik am (deutsch-)Synodalen Weg
  4. Voll in die Falle getappt
  5. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  6. Für alle, die bis jetzt zweifelten: Nun gehen sie wieder ins Schisma!
  7. Weihen ohne päpstliche Erlaubnis geplant: Papst Leo XIV. berät mit Vatikanbehörde
  8. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  9. Wohltuende Überraschung: Papst beruft norwegischen Bischof Erik Varden OCSO zu seinem Fastenprediger
  10. Die synodale Sackgasse der Anderskatholischen
  11. Die große Täuschung
  12. Meine Söhne, „seid heilig, Anbeter, Menschen des tiefen Gebets und lehrt das Volk, dasselbe zu tun!“
  13. Niederösterreich: Pfarrer während Messfeier verstorben
  14. Die Kirche – nicht nur – im deutschsprachigen Raum: «the big picture»
  15. „Im Namen Jesu, lass das Messer fallen!“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz