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Regierung Biden überlegt Ausrufung eines öffentlichen Gesundheitsnotstandes für Abtreibungen

11. Februar 2023 in Prolife, 3 Lesermeinungen
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Mit diesem Schritt könnte die Regierung das Angebot an Abtreibungen ausweiten. Die Möglichkeiten sind aber nicht sehr weitreichend, wie die Regierung selbst einräumen muss.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
US-Präsident Joe Biden könnte einen öffentlichen Gesundheitsnotstand für Abtreibungen erklären und auf diesem Weg den Zugang zu Abtreibungen ausweiten, berichtet die Nachrichtenseite Axios.com.

Gesundheitsminister Xavier Becerra gab gegenüber Axios.com bekannt, dass die US-Regierung derzeit prüfe, ob dieser Schritt sinnvoll sei. Es gebe bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssten um einen öffentlichen Gesundheitsnotstand ausrufen zu können. Dies werde von Wissenschaftlern festgestellt. Deren Beurteilung der Lage sei die Grundlage für die Ausrufung eines Notstandes durch die Regierung, stellte Becerra fest.

Seit im Mai 2022 bekannt wurde, dass der Oberste Gerichtshof das Abtreibungsurteil „Roe v. Wade“ aufheben würde, forderte die Pro-Abtreibungsbewegung US-Präsident Biden auf, einen öffentlichen Gesundheitsnotstand für Abtreibungen auszurufen. Durch das Urteil „Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization“ wurden Einschränkungen und Verbote von Abtreibungen in den Bundesstaaten möglich.


Die Regierung Biden hat bisher gezögert einen öffentlichen Gesundheitsnotstand auszurufen, offenbar weil sie befürchtet sich damit rechtliche Probleme einzuhandeln. Bundesstaaten, in denen es Abtreibungsverbote gibt, würden mit ziemlicher Sicherheit gegen den Gesundheitsnotstand klagen. Diese Klagen würden wahrscheinlich erfolgreich sein und zu einer gerichtlichen Aufhebung des Gesundheitsnotstandes führen, meine Mary Ziegler, Rechtsprofessorin an der University of California Davis, die sich auf Abtreibungsfragen spezialisiert hat.

Ein Gesundheitsnotstand könnte der Regierung mehr Handhabe geben, um den Zugang zu Abtreibungen zu erweitern, berichtete die New York Times im Jahr 2022. Beispielsweise könnte die Regierung Abtreibungen auf Militärbasen in Bundesstaaten mit Abtreibungsverboten anbieten und Ärzte vor den Rechtsfolgen schützen, wenn sie Abtreibungen in einem Bundesstaat durchführen, für den sie keine Zulassung haben.

Skepsis über die Wirksamkeit eines Gesundheitsnotstandes kommt auch aus der Regierung Biden selbst. Jen Klein, Direktorin des Rates für Gender-Politik im Weißen Haus, sagte, dass die Ausrufung eines öffentlichen Gesundheitsnotstandes für Abtreibungen nur geringe finanzielle Mittel für Maßnahmen zur Ausweitung des Angebotes an Abtreibungen freisetzen würde. Auch die rechtlichen Möglichkeiten, welche die Regierung zusätzlich hätte, würden nicht weit reichen, sagte Klein.

Karine Jean-Pierre, die Pressesprecherin des Weißen Hauses, hat ebenfalls eingeräumt, dass die Regierung ohne Zustimmung des Kongresses nicht viel tun kann, um das Angebot an Abtreibungen auszuweiten.

 


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Lesermeinungen

 bibelfreund 12. Februar 2023 
 

Dieser Mann ist eine Gefahr

…. Für ungeborene und lebende Kinder….. warum schmeißt die kath. Kirche den nicht raus? Durch seinen schwunghaften familiären waffenhandel stößt er die Welt in einen 3. krieg und verhindert sie längst möglichen Friedenvcerhandlungen. Und er fördert massiv den „Holocaust an den Ungeborenen“ (Papst Franziskus)


1
 
 Chris2 11. Februar 2023 
 

Nichts da. Wo es um das "Recht" geht, seine eigenen Kinder umbringen

zu dürfen, kennt der "Katholik" Biden keine Grenzen. Mein Gott, und dieser Mann durfte damals auch noch vom Vatikan unwidersprochen die offensichtliche Lüge verbreiten, Papst Franziskus habe ihn selbst dazu ermutigt, den Leib des Herrn zu empfangen. Denn das kann nie und nimmer sein, angesichts des selbsterklärt obersten Zieles von Biden, dem millionenfachen Verbrechen an absolut wehrlosen und fluchtunfähigen Kindern.


1
 
 girsberg74 11. Februar 2023 
 

Diese Überlegungen

könnten zu Konsequenzen über die Verfassung der USA als Staat führen.

Es könnte gar sein, dass Biden damit die USA von innen heraus zerlegt.


2
 

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