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Deutsche Familienministerin und Länder für Legalisierung der Abtreibung – Ausnahme Bayern

27. Juni 2024 in Prolife, 5 Lesermeinungen
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Die Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz der Bundesländer spricht sich für die Legalisierung der Abtreibung in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft aus.


Berlin (kath.net/jg)
Die Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz der deutschen Bundesländer will Abtreibungen entkriminalisieren. Dies entspreche „vorherrschenden gesellschaftlichen Anschauungen“ und der „Lebensrealität der Bevölkerung“. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) war mit dem Beschluss einverstanden und kündigte eine Verständigung der Bundesregierung über das weitere Vorgehen an, berichtet die WELT.

Derzeit regelt der Paragraph 218 des Strafgesetzbuches die Abtreibung. Sie ist rechtswidrig, bleibt aber nach Paragraph 218a straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft von einem Arzt durchgeführt wird und die schwangere Frau zuvor bei einer Pflichtberatung war.

Die Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK) der Länder hat bei einer gemeinsamen Tagung mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus fast einstimmig für eine Legalisierung von Abtreibungen gestimmt. Ein vom Bundesland Sachsen eingebrachter Entschließungsantrag erhielt 15 Stimmen. Nur Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) stimmte dagegen.


Der Entschließungsantrag orientiert sich an der Empfehlung einer „Expertenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“. Diese hatte in ihrem Bericht vorgeschlagen, Abtreibungen in der Frühschwangerschaft zu legalisieren.

„Die Möglichkeit, eine Schwangerschaft auszutragen oder selbstbestimmt abzubrechen, ist Grundvoraussetzung für die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen“, heißt es in dem Entschließungsantrag der Länder wörtlich. Diese „höchstpersönliche Entscheidung betrifft zuvorderst den Kernbereich der persönlichen Freiheit und Selbstbestimmung sowie der Persönlichkeitsentfaltung einer Frau“.

Die GFMK begründet ihren Beschluss mit aktuellen Umfragen, denen zufolge die Mehrheit der Bevölkerung einer Entkriminalisierung der Abtreibung in den ersten zwölf Wochen „aufgeschlossen“ gegenüber stehe. Die Umsetzung der Empfehlungen der Expertenkommission nehme daher eine gesellschaftliche Debatte nicht vorweg, sondern sei als „Angleichung an die vorherrschenden gesellschaftlichen Anschauungen und die Lebensrealität der Bevölkerung“ zu werten.

Nun sei die Bundespolitik am Zug, heißt es weiter im Entschließungsantrag. „Die GFMK fordert daher den Bundestag und die Bundesregierung auf, in einem ersten Schritt einen Regelungskatalog und Regelungsvorschläge für eine Fristenlösung für die ersten zwölf Wochen außerhalb des Strafrechts vorzulegen“.

Die derzeit vorgeschriebene Pflichtberatung soll ebenfalls wegfallen. Stattdessen soll es einen Rechtsanspruch auf freiwillige und kostenfreie Beratung im Schwangerschaftskonflikt geben. Die Kosten für Abtreibungen sollen nach Ansicht der GFMK zukünftig von den Krankenkassen übernommen werden.

Die Bundesfamilienministerin nahm den Ball auf. „Die Gleichstellungsministerinnen haben mit dem Entschließungsantrag zum Thema Schwangerschaftsabbruch zum Ausdruck gebracht, dass sie hinter dem Selbstbestimmungsrecht der Frau stehen und eine Entkriminalisierung in den ersten drei Monaten für überfällig halten“, sagte sie wörtlich.

 


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Lesermeinungen

 Child of Teresa 28. Juni 2024 
 

@Vox coelestis und Stepaninus 2/2

Die CDU in den Ländern ist also auch für die Legalisierung der Abtreibung während der Frühschwangerschaft. Von einem Protest dagegen aus dem Bundesvorstand unter Friedrich Merz ist mir noch nichts zu Ohren gekommen. Damit ist die CDU für Katholiken unwählbar.


0
 
 Child of Teresa 28. Juni 2024 
 

@Vox coelestis und Stepaninus 1/2

Der Vorschlag auf dieser Konferenz kam ja mit Sachsen aus einem CDU-geführtem Land. Selbst wenn die entsprechende Fachministerin z.B. von den Grünen käme, müßte diese bei der Ab-stimmung die Auffassung der gesamten Landesregierung vertreten und dann hätte bei einem "Nein" der Sachsen-CDU dieser Vorschlag erst gar auf den Tisch gelegt werden dürfen. Die Sachsen-CDU ist also explicit dafür.

Analog ist es bei den anderen CDU geführten Ländern (Schleswig-H., NRW, Sachsen/A., Berlin u. Hessen): wenn die CDU dagegen gewesen wäre, wäre bei der Abstimmung eine Enthaltung fällig gewesen. Das gilt auch für Regierungen, wo die CDU den Junior-Partner stellt (Brandenburg, Baden-Württemberg). Der obige Bericht erwähnt aber nichts von irgendwelchen Ent-haltungen!


0
 
 MutigSein 27. Juni 2024 
 

Glaubt wirklich noch jemand dass die C(christlich)DU irgendwie noch christlich ist ?

Homo-Ehe, Abtreibung…
Aber man kann alle Parteien heute fast als unwählbar ansehen.

AFD und Wagenknecht verbieten sich bei mir von selbst.


0
 
 Stephaninus 27. Juni 2024 
 

@ Vox coelestis

Sie haben recht, wo ist denn da die CDU...oder sind alle Familienministerien der Bundesländer in anderen Händen, was fatal wäre...


3
 
 Vox coelestis 27. Juni 2024 
 

Entkriminalisierung?

In 6 Bundesländern stellt die CDU den Ministerpräsidenten. Die sind dann offensichtlich auch alle mit diesem Beschluss einverstanden.
Soviel wieder mal zum "C" im Parteinamen.

Ein Lob an Bayern mit Familienministerin Scharf, welche nicht eingeknickt ist.

Und was soll das Gerede von der Entkriminalisierung?
Abtreibung ist in Deutschland straffrei.
Der Akt der Tötung ungeborener Kinder - dieser ist wahrlich kriminell!!


4
 

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