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| Deutsche Familienministerin und Länder für Legalisierung der Abtreibung – Ausnahme Bayern27. Juni 2024 in Prolife, 5 Lesermeinungen Die Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz der Bundesländer spricht sich für die Legalisierung der Abtreibung in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft aus. Berlin (kath.net/jg) Derzeit regelt der Paragraph 218 des Strafgesetzbuches die Abtreibung. Sie ist rechtswidrig, bleibt aber nach Paragraph 218a straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft von einem Arzt durchgeführt wird und die schwangere Frau zuvor bei einer Pflichtberatung war. Die Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz (GFMK) der Länder hat bei einer gemeinsamen Tagung mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus fast einstimmig für eine Legalisierung von Abtreibungen gestimmt. Ein vom Bundesland Sachsen eingebrachter Entschließungsantrag erhielt 15 Stimmen. Nur Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) stimmte dagegen. Der Entschließungsantrag orientiert sich an der Empfehlung einer „Expertenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“. Diese hatte in ihrem Bericht vorgeschlagen, Abtreibungen in der Frühschwangerschaft zu legalisieren. „Die Möglichkeit, eine Schwangerschaft auszutragen oder selbstbestimmt abzubrechen, ist Grundvoraussetzung für die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen“, heißt es in dem Entschließungsantrag der Länder wörtlich. Diese „höchstpersönliche Entscheidung betrifft zuvorderst den Kernbereich der persönlichen Freiheit und Selbstbestimmung sowie der Persönlichkeitsentfaltung einer Frau“. Die GFMK begründet ihren Beschluss mit aktuellen Umfragen, denen zufolge die Mehrheit der Bevölkerung einer Entkriminalisierung der Abtreibung in den ersten zwölf Wochen „aufgeschlossen“ gegenüber stehe. Die Umsetzung der Empfehlungen der Expertenkommission nehme daher eine gesellschaftliche Debatte nicht vorweg, sondern sei als „Angleichung an die vorherrschenden gesellschaftlichen Anschauungen und die Lebensrealität der Bevölkerung“ zu werten. Nun sei die Bundespolitik am Zug, heißt es weiter im Entschließungsantrag. „Die GFMK fordert daher den Bundestag und die Bundesregierung auf, in einem ersten Schritt einen Regelungskatalog und Regelungsvorschläge für eine Fristenlösung für die ersten zwölf Wochen außerhalb des Strafrechts vorzulegen“. Die derzeit vorgeschriebene Pflichtberatung soll ebenfalls wegfallen. Stattdessen soll es einen Rechtsanspruch auf freiwillige und kostenfreie Beratung im Schwangerschaftskonflikt geben. Die Kosten für Abtreibungen sollen nach Ansicht der GFMK zukünftig von den Krankenkassen übernommen werden. Die Bundesfamilienministerin nahm den Ball auf. „Die Gleichstellungsministerinnen haben mit dem Entschließungsantrag zum Thema Schwangerschaftsabbruch zum Ausdruck gebracht, dass sie hinter dem Selbstbestimmungsrecht der Frau stehen und eine Entkriminalisierung in den ersten drei Monaten für überfällig halten“, sagte sie wörtlich.
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