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| Der Papst hat sich von keinerlei Provokation abhalten lassen26. Jänner 2009 in Aktuelles, keine Lesermeinung Kath.Net-Kommentar des Kirchenrechtlers Dr. Alexander Pytlik zur Aufhebung der Exkommunikation der vier Bischöfe der Piusbruderschaft in der Gebetswoche für die Einheit der Christen Eichstätt (kath.net) Wenn wir also dieses Schreiben des verstorbenen Papstes lesen und es mit dem von Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI. angeordneten Dekret der Sie ist heute "dem Apostolischen Stuhl direkt unterstellt", und "die Jurisdiktion wird dabei Schon bisher war jedoch klar, daß die konsequente Nennung des regierenden Papstes im Kanon jeder Heiligen Messe der Piusbruderschaft und die offizielle Bejahung der wahren Petrusnachfolge in den jeweils amtierenden Päpsten Johannes Paul II. und Benedikt XVI. im Grunde "nur" noch der realen Papst Benedikt XVI. setzt jedenfalls nicht nur den liturgietheologischen Versöhnungskurs für den großen Jurisdiktionsbereich des Römischen Ritus und seine rechtmäßigen Formen in der Katholischen Kirche fort, sondern wird mit der Gnade Gottes auch alle jene konkreten Akzente sichtbar wiederherzustellender Einheit vollenden können, die bereits sein Vorgänger Johannes Paul II. für die Gemeinschaften und Gläubigen der außerordentlichen Form des Römischen Ritus inniglich wünschte und in konkreten bedeutsamen Fällen gewähren konnte. Der verstorbene erste brasilianische Apostolische Administrator Licinio Rangel war ja am 28. Juli 1991 noch selbst von Msgr. Bernard Tissier de Mallerais zum Bischof geweiht worden, der zu den vier Priestern gehört, die am 30. Juni 1988 von Erzbischof Marcel Lefebvre die heilige Bischofsweihe empfangen hatten und die nun auch nicht mehr als exkommuniziert gelten. Der Papst hat sich bei seinem Weg der konkreten, kleinen, aber bedeutsamen Schritte auch von keinerlei Provokation abhalten lassen. Fragen wie beispielsweise die Kriterien zur Aufnahme der Weihekandidaten innerhalb der Piusbruderschaft oder auch die möglicherweise mit der Wirklichkeitsverbundenheit des katholischen Glaubens unvereinbare politische Haltung einzelner Kleriker werden sich wohl erst später stellen. Seit 24. Januar 2009 darf und muß für die verhandelnden Vertreter der Piusbruderschaft von vorneherein genau jener gute Glaube angenommen werden, ohne den ein ernsthafter partnerschaftlicher Dialog wahrer Ökumene gar nicht möglich wäre. Ein solcher Dialog übersieht nicht Differenzen oder auch Unterschiede im juridisch-theologischen Status der Dialogpartner. Abseits der also vom Heiligen Stuhl und von der Piusbruderschaft noch in vertrauensvollen Gesprächen ohne jede Überheblichkeit zu lösenden kirchenrechtlichen und In meinem Beitrag zur Festschrift nach dem Besuch Benedikts XVI. in Österreich formulierte ich unter anderem, daß sich der regierende Papst schon bei seiner hochsensiblen historischen Entscheidung zur Römischen Liturgie zahlreicher Faktoren bewußt war, "auch dahingehend, daß die ältere Meßform Im Schreiben an die Bischöfe vom 7. Juli 2007 hatte Seine Heiligkeit wohl auch deshalb formuliert: Es ist wahr, daß es nicht an Übertreibungen und hin und wieder an gesellschaftlichen Aspekten fehlt, die in ungebührender Weise mit der Haltung jener Gläubigen in Zusammenhang stehen, die sich der alten lateinischen liturgischen Tradition verbunden wissen. Eure Liebe und pastorale Klugheit wird Anreiz und Leitbild für eine Vervollkommnung sein. Im übrigen können sich beide Formen des Usus des Ritus Romanus gegenseitig befruchten. Damit war der Wille des Papstes ausgesprochen, die rechtlich nicht mehr rücknehmbare Entscheidung zum Römischen Ritus keinesfalls als theologischen Rückschritt hinter die durch das XXI. Ökumenische Konzil auf dem Boden der lebendigen Tradition gefundenen Ansätze des Dialoges mit anderen Religionen und des Dialoges mit der Welt als solcher abgesehen von der bleibenden Missionspflicht verstanden wissen zu wollen. Die mahnenden Inhalte des Apostolischen Schreibens "Ecclesia Dei" vom 2. Juli 1988 können daher noch nicht als irrelevant abgetan werden, weil es weiterhin darum geht, einen unvollständigen und widersprüchlichen Begriff der Tradition behutsam zu überwinden (vgl. darin Nr. 4). Wie der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte bereits am 24. August 1996 in seinen erklärenden Anmerkungen "über die Exkommunizierung durch Abspaltung der Anhänger der Bewegung des Bischofs Marcel Lefebvre" festhielt, müsse des weiteren immer "die moralische Fragestellung, ob die Sünde eines Schismas vorliegt, von der strafrechtlichen Frage, ob das Delikt eines Schismas mit der daraus folgenden Strafe vorliegt, unterschieden werden." Das, was Prof. Dr. Peter Krämer ("Die Personaladministration im Horizont des kirchlichen Verfassungsrechts", in: AfkKR 172, 2003, 97-108) zum zitierten Weihnachtsbrief des verstorbenen Papstes Johannes Paul II. feststellte, gilt aber nun analog auch für das aktuelle Dekret der römischen Bischofskongregation: "Es fällt auf, daß im päpstlichen Schreiben eine ausdrückliche Bezugnahme auf can. 1364 CIC fehlt, wonach Licinio Rangel und die übrigen Mitglieder der Vereinigung vom heiligen Johannes Maria Vianney sich wegen ihres schismatischen Verhaltens die Kirchenstrafe der Exkommunikation zugezogen hatten". Ein endgültiges Urteil darüber kann man auch im Fall der Priesterbruderschaft St. Pius X. getrost dem Heiligen Stuhl überlassen, und wenn alle ihre Kleriker und die mit ihr verbundenen katholischen Gläubigen das Geschenk des Papstes annehmen und in diesem Geist der Einheit mit dem Petrusnachfolger eine gerechte Lösung anstreben, wird sich durch eine erwartbare allgemeine Aufhebung sämtlicher eingetretener rechtlicher Behinderungen die Frage wohl - hoffentlich - von alleine lösen. Auch objektiv gesehen wird es seit der Aufhebung der Exkommunikationen moralisch kaum noch argumentierbar sein, daß sich die Zelebranten und Seelsorger der Piusbruderschaft bei ihrem rechtlich noch nicht integrierten Handeln in jedem Falle schwerer Sünde schuldig machten. (Für die nächsten Wenn der Heilige Vater im Monat Januar unter anderem als Gebetsmeinung ausgegeben hat, "daß sich die christlichen Konfessionen in einer Zeit tiefer So sei abschließend noch aus der Päpstlichen Botschaft zu dem mit dem Beginn der Gebetswoche für die Einheit der Christen zusammengefallenen 95. Welttag des Flüchtlings zitiert: "Wenn wir die Apostelgeschichte und die Briefe lesen, die Paulus an Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik ist Verantwortlicher für die außerordentliche Form der lateinischen Liturgie in der Bischofsstadt Eichstätt Kath.Net -Vatikan: Exkommunikation der 'Pius-Bischöfe' aufgehoben Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. 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