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Die Bulle vom unbegreiflichen Gott

8. Dezember 2009 in Spirituelles, 1 Lesermeinung
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Warum Papst Pius IX. am 8. Dezember 1854 in der Bulle "Ineffabilis Deus" das Dogma von der Unbefleckten Empfängnis verkündete und was im Dogma genau definiert ist


Rom (kath.net/Kathpedia.com)
Maria, die Gottesmutter wird in der Katholischen Kirche unter anderen Titeln als Unbefleckte Empfängnis (lateinisch immaculata conceptio) oder auch die „Ohne Erbsünde Empfangene“ bezeichnet. Die Immakulata ist ein Dogma. Das Fest der Unbefleckten Empfängnis (Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria, auch „Mariä Empfängnis“ genannt) wird seit jeher am 8. Dezember, im Advent, gefeiert.

Papst Pius IX. verkündete am 8. Dezember 1854 in der Bulle „Ineffabilis Deus“ (der unbegreifliche Gott) als von Gott geoffenbarte und darum von allen Gläubigen fest und standhaft zu glaubende Lehre: „Die seligste Jungfrau Maria wurde im ersten Augenblick ihrer Empfängnis durch ein einzigartiges Gnadengeschenk und Vorrecht des allmächtigen Gottes im Hinblick auf die Verdienste Christi Jesu, des Erlösers des Menschengeschlechtes, rein von jedem Makel der Erbschuld bewahrt." D 1641. VgI. die Enzyklika „Fulgens corona“ (1953) Pius XII.

Unter Empfängnis ist die passive Empfängnis zu verstehen. Der erste Augenblick der Empfängnis ist jener Zeitpunkt, in dem die Seele von Gott erschaffen und der von den Eltern bereiteten Leibesmaterie eingegossen wurde. Das Wesen der Erbsünde besteht (formaliter) in dem durch den Sündenfall Adams verschuldeten Mangel der heiligmachenden Gnade. Maria blieb vor diesem Mangel bewahrt, so dass sie im Zustand der heiligmachenden Gnade in das Dasein trat.

Das Freisein von der Erbsünde war für Maria ein unverdientes Geschenk Gottes (gratia) und ein Ausnahmegesetz (privilegium), das nur ihr gewährt wurde (singulare). Die Wirkursache (causa efficiens) der Unbefleckten Empfängnis Mariens ist der allmächtige Gott.

Die Verdienstursache (causa meritoria) ist das Erlösungsverdienst Jesu Christi. Daraus folgt, dass auch Maria erlösungsbedürftig war und tatsächlich erlöst wurde. Infolge ihres natürlichen Ursprungs unterlag sie wie alle übrigen Adamskinder der Notwendigkeit, sich die Erbsünde zuzuziehen (debitum contrahendi peccatum originale), durch ein besonderes Eingreifen Gottes wurde sie aber vor der Befleckung durch die Erbsünde bewahrt. So wurde auch Maria durch die Gnade Christi erlöst, jedoch auf vollkommenere Weise als die übrigen Menschen. Während diese von der vorhandenen Erbsünde befreit werden (redemptio reparativa), wurde Maria, die Mutter des Erlösers, vor der Behaftung mit der Erbsünde bewahrt (redemptio praeservativa oder praeredemptio). Das Dogma der Unbefleckten Empfängnis Mariens widerspricht darum in keiner Weise dem Dogma von der Allgemeinheit der Erbsünde und der Erlösungsbedürftigkeit.


Die Zweckursache (causa finalis proxima) der Unbefleckten Empfängnis Mariens ist ihre Gottesmutterschaft.

Maria wird in der Bibel häufig als die „neue Eva“ bezeichnet - die Ähnlichkeit und der Gegensatz zwischen Maria und Eva sind ebenfalls ein starkes Zeichen. „Maria ist einerseits ein Abbild Evas in ihrer Reinheit und Unversehrtheit vor dem Sündenfall, andererseits ein Gegenbild Evas, insofern Eva die Ursache des Verderbens, Maria aber die Ursache des Heiles ist“ (Heiliger Ephräm der Syrer).
Argumente aus der Schrift

Die Lehre von der Unbefleckten Empfängnis Mariens ist nicht explizit in der Heiligen Schrift ausgesprochen. Nach der Auslegung zahlreicher Theologen ist sie Einschlussweise in folgenden Schriftworten enthalten:

* Gen 3,15 EU (Protoevangelium): Feindschaft will ich setzen zwischen dir und der Frau, und zwischen deinem Samen und ihrem Samen; er (der Same der Frau) wird dir den Kopf zermalmen, und du wirst ihm die Ferse zermalmen.

Der Literalsinn der Stelle dürfte folgender sein: Zwischen dem Satan und seinem Anhang einerseits und Eva und ihrer Nachkommenschaft anderseits soll ein beständiger sittlicher Kampf sein. Die Nachkommenschaft Evas wird einen vollständigen und endgültigen Sieg über den Satan und seinen Anhang erringen, wenn sie auch selbst durch die Sünde verwundet wird. In der Nachkommenschaft Evas ist der Messias eingeschlossen, in dessen Kraft die Menschheit den Sieg über den Satan erringen wird. So ist die Stelle indirekt messianisch. Vgl. D 2123.

Indem man den Samen der Frau individuell fasste und auf den Erlöser bezog (vielleicht schon die Septuaginta (autoV)), kam man dazu, in der Frau Maria, die Mutter des Erlösers, zu sehen. Diese direkt messianisch-marianische Auslegung wird seit dem 2. Jahrhundert von einzelnen Vätern vertreten, z. B. von Irenäus, Epiphanius, Isidor von Pelusium, Cyprian, dem Verfasser der Epistola ad amicum aegrotum, Leo dem Großen. Die Mehrzahl der Väter, unter ihnen die großen Kirchenlehrer des Morgenlandes und des Abendlandes, hat sie jedoch nicht. Nach ihr steht Maria zusammen mit Christus in einer vollendeten und siegreichen Feindschaft mit dem Satan und seinem Anhang. Daraus hat man in der Theologie der Spätscholastik und der Neuzeit geschlossen: Der Sieg Mariens über den Satan wäre kein vollständiger gewesen, wenn sie jemals unter seiner Herrschaft gestanden hätte. Folglich musste sie ohne Erbsünde in die Welt eintreten. Die Bulle „Ineffabilis deus“ erwähnt zustimmend die messianisch-marianische Auslegung der Väter und kirchlichen Schriftsteller“, gibt aber keine authentische Erklärung der Stelle. Die Enzyklika „Fulgens corona“ tritt unter Berufung auf die Auslegung vieler Väter und Kirchenlehrer sowie der meisten anerkannten Exegeten aufs neue für die messianisch-marianische Deutung ein, die von vielen neueren Theologen als der vom Heiligen Geist beabsichtigte volle Literalsinn (sensus plenior), von anderen als der typische Sinn (Eva ein Typus Mariens) der Stelle betrachtet wird.

* Lk 1,28 EU: „Gegrüßt seist du, Begnadete“

Der Ausdruck „Begnadete“ vertritt in der Anrede des Engels den Eigennamen und muss deswegen eine charakteristische Eigenschaft. Mariens zum Ausdruck bringen. Der tiefste Grund, warum auf ihr in besonderer Weise das Wohlgefallen Gottes ruht, ist ihre Auserwählung zur Würde der Gottesmutter. Dementsprechend muss auch die aus dem Wohlgefallen Gottes hervorgehende Gnadenausstattung Mariens von einzigartiger Vollendung sein. Vollendet ist sie aber nur dann, wenn sie nicht bloß intensiv, sondern auch extensiv vollendet war, d. h. wenn sie sich über das ganze Leben erstreckte, angefangen vom Eintritt in die Welt.

* Lk 1,41 EU f: Elisabeth spricht, vom Heiligen Geist erfüllt, zu Maria: „Du bist gesegnet unter den Frauen, und gesegnet ist die Frucht deines Leibes.“

Der Segen Gottes, der auf Maria ruht, ist in Parallele gesetzt zum Segen Gottes, der auf Christus seiner Menschheit nach ruht. Dieser Parallelismus legt nahe, dass Maria ebenso wie Christus vom Anfang ihrer Existenz an frei von aller Sünde war.

Auszüge aus der Bulle „Ineffabilis Deus“:

"Wir erneuern hiermit die Bestimmungen und Beschlüsse, die von Unseren Vorgängern, den römischen Bischöfen, besonders von Sixtus IV., Paul V. und Gregor XV. ergangen sind. Dabei lassen wir Uns von der Erwägung leiten, dass die heilige Römische Kirche die Empfängnis der stets makellosen Jungfrau feierlich als Fest begeht und daß einst Unser Vorgänger Sixtus IV. auf Grund einer frommen, andächtigen und lobenswerten Verordnung eigene Tagzeiten für dieses Fest angeordnet hat. Es ist auch Unser Wunsch, diesen Frömmigkeitssinn und diese Andacht zu begünstigen, so wie es Unsere Vorgänger, die römischen Päpste, taten, und zwar in der gleichen Weise, wie das Fest und die Feier begangen wird und wie sich beides seit ihrer Einsetzung in der Römischen Kirche unverändert erhalten hat. Diese Begünstigung bedeutet zugleich auch einen Schutz dieser Andacht, die darauf abzielt, die seligste Jungfrau zu verehren und zu verherrlichen, nachdem sie durch die zuvorkommende Gnade des Heiligen Geistes vor der Erbsünde bewahrt geblieben ist. Wir versprechen Uns auch von dieser Verehrung die Einheit des Geistes in der Herde Christi, den Frieden durch die Beseitigung von Zwisten und Streitigkeiten und die Tilgung von Ärgernissen. Endlich wollen Wir damit auch den inständigen Bitten der genannten Bischöfe mit den Kapiteln ihrer Kirchen entgegenkommen, sowie auch des Königs Philipp und seiner Länder. Wir schließen Uns also den Bestimmungen Unserer Vorgänger an, nach denen die Seele der seligsten Jungfrau bei ihrer Erschaffung und bei ihrer Vereinigung mit dem Körper von der Gnade des Heiligen Geistes erfüllt und vor der Erbsünde bewahrt wurde; Wir genehmigen deshalb auch die Festfeier von der Empfängnis der unbefleckten Gottesmutter, so wie Wir es eben darlegten, und verhängen gegen Zuwiderhandelnde die gleichen Strafen, wie sie in der genannten Konstitution ausgesprochen sind."




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