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Bist du bereit, den Schatz unseres Glaubens treu zu hüten?

3. September 2011 in Aktuelles, 2 Lesermeinungen
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Welche freiwilligen (!) Versprechen legte der Kleriker bei seiner Weihe eigentlich ab? - Ein ganz normaler Pfarrer in einer ganz normalen Pfarrei - Teil 4 - Von Pfarrer Christian Sieberer


Wien (kath.net) Wie geht es heute einem „ganz normalen” Pfarrer in einer „ganz normalen” Pfarre, für den der heilige Pfarrer von Ars Vorbild und Norm ist?
Im ersten Teil dieses Gastkommentars haben wir uns mit dem zeitgeschichtlichen Hintergrund beschäftigt, im zweiten Teil die Herkunft eines „ganz normalen” Pfarrers betrachtet, im dritten Teil einen Blick auf die Ausbildung eines Priesterkandidaten in der heutigen Zeit geworfen und nun geht es ans Eingeweihte.

Skrutinien

Für jeden Christen ist es lebenslange Aufgabe, sich in wachsender Entschiedenheit ganz auf die Seite Jesu Christi zu stellen und – damit verbunden – die Abkehr von allem, was im Widerspruch zu einem Leben aus dem Geist Jesu Christi steht. In der Anfangszeit der Kirche wurden die Taufbewerber vom Bischof mit Nachdruck darauf befragt bzw. geprüft, ob ihre Lebensweise der Nachfolge Christi entspreche. So erklärt sich der Begriff „Skrutinien” (von „scrutari” = durchsuchen), die bei einem Priesterseminaristen heute meist vom Regens im Auftrag des Bischofs vor den Weihen durchgeführt werden.

Zusätzlich gibt es eine mehr oder weniger umfassende „Befragung des Volkes”, vergleichbar mit dem früher vor Eheschließungen üblichen „Aufgebot”, damit eventuelle Weihehindernisse gemeldet werden können.

Das Kirchenrecht sagt dazu u.a.:

Can. 1051 — Für das Skrutinium über die erforderlichen Eigenschaften eines Weihebewerbers sind die folgenden Vorschriften zu beachten:

1° es muss ein Zeugnis des Rektors des Seminars bzw. der Ausbildungsstätte vorliegen über die für den Weiheempfang erforderlichen Eigenschaften, näher hin über die Rechtgläubigkeit des Kandidaten, seine echte Frömmigkeit, seinen guten Lebenswandel, seine Eignung für die Ausübung des Dienstes und ebenso, aufgrund einer gehörigen Untersuchung, über seinen physischen und psychischen Gesundheitszustand,


2° der Diözesanbischof bzw. der höhere Obere kann sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des Skrutiniums noch anderer Mittel bedienen, die ihm, je nach den zeitlichen und örtlichen Verhältnissen, zweckdienlich erscheinen, wie beispielsweise Führungszeugnisse, Bekanntmachungen oder andere Erkundigungen.

Can. 1052 — § 1. Damit der Bischof zu einer Weihespendung, die er aus eigenem Recht vornimmt, schreiten darf, muss er Sicherheit darüber gewonnen haben, dass die Dokumente nach can. 1050 vorliegen und dass nach vorschriftsmäßiger Durchführung des Skrutiniums die Eignung des Kandidaten aufgrund positiver Argumente erwiesen ist.

Ein ganz normaler Pfarrer ist also mehrmals sehr genau „gescreent” worden, bevor er seine Aufgabe in einer ganz normalen Pfarre übernommen hat.

Diakonenweihe

Priesteramtskandidaten werden vor ihrer Priesterweihe zum Diakon geweiht und damit Kleriker. Jede Teilhabe am kirchlichen Dienst im Klerus setzt das Diakonat voraus; auch Priester und Bischöfe bleiben Diakone, empfangen mit den weiteren Weihestufen jedoch besondere Vollmachten. Der Dienstalltag des Klerikers ist sogar stark überwiegend von diakonalen (administrativen, karitativen, katechetischen) Tätigkeiten geprägt, die unreflektiert zum priesterlichen Berufsbild gezählt werden, aber das Diakonat als Grundlage des Priestertums darstellen.

Der Begriff „Diakon” stammt vom griechischen Verb „diakonein” ab und bedeutet „dienen”. Der Diakon ist zwar Kleriker, aber er repräsentiert nicht die Autorität Christi derart, wie es für bestimmte Vollzüge in persona Christi erforderlich ist (Eucharistie, Buße).
Als rechtsverbindlicher Akt wird das öffentliche und freiwillige Weiheversprechen der jeweiligen Weihekandidaten angesehen, das während des Weiheritus als Antwort auf die Fragen des Bischofs abgelegt wird:

„Lieber Bruder! Bevor du die Diakonenweihe empfängst, sollst du vor der ganzen Gemeinde bekunden, dass du dieses Amt bereitwillig auf dich nehmen willst. So frage ich dich:

„Bist du bereit, dich durch die Auflegung meiner Hände und die Gabe des Heiligen Geistes zum Dienst in der Kirche weihen zu lassen?”
„Ich bin bereit”

„Bist du bereit, in selbstloser Hingabe zur Unterstützung des Bischofs und der Priester den Dienst des Diakons zum Wohl des christlichen Volkes auszuüben?”
„Ich bin bereit.”

„Bist du bereit, den Schatz unseres Glaubens - wie der Apostel sagt - treu zu hüten und diesen Glauben gemäß dem Evangelium und der Überlieferung der Kirche in Wort und Tat zu verkünden?”
„Ich bin bereit.”

„Bist du bereit, zum Zeichen der Hingabe an Christus, den Herrn, um des Himmelreiches willen, ehelos zu leben und für immer deinem Vorsatz treu zu bleiben, in dieser Lebensform Gott und den Menschen zu dienen?”
„Ich bin bereit.”

„Bist du bereit, aus dem Geist der Innerlichkeit zu leben, ein Mann des Gebetes zu werden und in diesem Geist das Stundengebet als deinen Dienst zusammen mit dem Volk Gottes und für dieses Volk, ja für die ganze Welt treu zu verrichten?”
„Ich bin bereit.”

„Bist du bereit, den Armen und Kranken beizustehen und den Heimatlosen und Notleidenden zu helfen?”
„Ich bin bereit.”

„Bist du bereit, nach dem Bild und Beispiel Christi, dessen Leib dir zur Ausspendung anvertraut wird, dein eigenes Leben zu gestalten?”
„Mit Gottes Hilfe bin ich bereit.”

„Versprichst du deinem Bischof Ehrfurcht und Gehorsam?”
„Ich verspreche es.”

„Gott selbst vollende das gute Werk, das er in dir begonnen hat.”

Nun ist unser kleiner Seminarist also plötzlich ein Kleriker, durch Handauflegung und Gebet, genauso wie schon immer die Ämter in der Kirche übertragen wurden. Was aber macht so ein Diakon den ganzen Tag?

„Sache des Diakones ist es, je nach Weisung der zuständigen Autorität, feierlich die Taufe zu spenden, die Eucharistie zu verwahren und auszuteilen, der Eheschließung im Namen der Kirche zu assistieren und sie zu segnen, die Wegzehrung den Sterbenden zu überbringen, vor den Gläubigen die Heilige Schrift zu lesen, das Volk zu lehren und zu ermahnen, dem Gottesdienst und dem Gebet der Gläubigen vorzustehen, Sakramentalien zu spenden und den Beerdigungsritus zu leiten. Den Pflichten der Liebestätigkeit und der Verwaltung hingegeben, sollen die Diakone eingedenk sein der Mahnung des heiligen Polykarp: 'Barmherzig, eifrig, wandelnd nach der Wahrheit des Herrn, der aller Diener geworden ist'.” (II. Vatikanisches Konzil, Lumen Gentium 29)

Und wie geht es weiter?

Bei einer heiligen Messe mit tausenden Priesterseminaristen hat Papst Benedikt XVI. beim Weltjugendtag in Madrid trefflich gesagt: „Schreitet nur dann auf dem Weg zum Priestertum voran, wenn ihr fest davon überzeugt seid, dass Gott euch dazu beruft, seine Diener zu sein, und ihr voll dazu entschlossen seid, es im Gehorsam gegenüber den Weisungen der Kirche auszuüben.”


kathTube: Film "Priestertum" der Erzdiözese Washington D.C.




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