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| ![]() Irlands Justizminister: Priester müssen Beichtgeheimnis verletzen2. Mai 2012 in Weltkirche, 32 Lesermeinungen Gesetzesvorschlag: Fünf Jahre Haft für alle, die Informationen über Kindesmissbrauch und seien sie aus der Beichte nicht der Polizei weiterleiten Dublin (kath.net/LifeSiteNews.com) Der irische Justizminister Alan Shatter hat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der beinhaltet, Priester mit einer fünfjährigen Gefängnisstrafe zu belegen, wenn sie zu Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch, von denen sie in der Beichte erfahren, nicht vor der Polizei aussagen. Das Gesetz würde für alle Personen gelten, die der Polizei eine Information über sexuellen Kindesmissbrauch nicht mitteilen. Irlands Ministerin für Kinder- und Jugendangelegenheiten, Frances Fitzgerald, bestätigte, dass das Gesetz ohne Ausnahme für alle gelten würde. Argumentiert wird mit dem Kindeswohl. Shatter und Fitzgerald gehören der mitte-rechts-gerichteten Regierungspartei Fine Gael an. Irland kann Gesetze einführen, wie es will, aber es muss wissen, dass die Kirche sich nie beugen wird, wenn Beichtväter gezwungen werden, zivile Autoritäten zu informieren, sagte Erzbischof Gianfranco Girotti, Regent der Apostolischen Pönitentiarie, bereits vergangenen Sommer, als erste Pläne zu diesem Gesetz auftauchten. Kardinal Seán Brady, Primas von Irland, hat den aktuellen Vorschlag der Regierung scharf verurteilt; er gefährde auch die Basis einer freien Gesellschaft. Die Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses ist so grundlegend für das Wesen des Sakramentes, dass jeder Vorschlag, der die Unverletzlichkeit untergräbt, ein Angriff auf das Recht jedes Katholiken auf Religions- und Gewissensfreiheit ist, sagte Brady vor einer Pilgergruppe. Eine offizielle Mitteilung der Bischöfe gibt es noch nicht. Der Publizist David Quinn kritisierte das Gesetz und wies darauf hin, dass es keinen guten Effekt hätte: Wenn ein Täter wisse, dass der Priester zur Polizei gehen würde, würde er nicht beichten gehen, und dann sei es noch unwahrscheinlicher, dass er mit jemandem spreche, der ihn überzeugen könne, einen guten nächsten Schritt zu tun. Nach dem Kirchenrecht wird ein Priester, der das Beichtgeheimnis verletzt, exkommuniziert. Wenn ein Priester in der Beichte von einem Verbrechen hört, wird er versuchen, den Beichtenden dazu zu bewegen, sich der Polizei zu stellen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuIrland
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