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Bundestag beschließt Betreuungsgeld

9. November 2012 in Familie, 14 Lesermeinungen
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Die schwarz-gelbe Koalition setzt sich durch - Die familienpolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär (CSU), bezeichnete die Einführung als «großen Erfolg».


Berlin (kath.net/KNA) Der Bundestag hat am Freitag das Betreuungsgeld auf den Weg gebracht. Damit erhalten Eltern, die ihre unter dreijährigen Kinder nicht in eine öffentliche Einrichtung geben, ab dem 1. August 2013 ein Elterngeld von 100 Euro und ab August 2014 von 150 Euro. Zudem beriet das Parlament in Erster Lesung über einen Gesetzentwurf zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes. Dieser wurde in die Ausschüsse verwiesen. Das Ergänzungsgesetz soll die Möglichkeit eröffnen, das Betreuungsgeld auch zur privaten Altersvorsorge und zum Bildungssparen zu nutzen. In beiden Fällen ist dann ein Bonus von 15 Euro pro Monat vorgesehen.


Nach Monate langen Kontroversen setzte sich damit die schwarz-gelbe Koalition durch. Für das auch stark von der CSU eingebrachte Projekt stimmten 310 Abgeordnete, mit Nein votierten 282 Parlamentarier, zwei enthielten sich.

Die Koalition begrüßte das Betreuungsgeld. Die familienpolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär (CSU), bezeichnete die Einführung als «großen Erfolg». «Wir sind stolz, dass wir uns an dieser Stelle nicht haben beirren lassen.» Zugleich betonte sie, beide Modelle - die Betreuung zu Hause und in der Kita - dürften nicht gegenseitig ausgespielt werden. Der Union sei auch der Ausbau der Kitas wichtig. Sie verwies darauf, dass Bayern eine der höchsten Betreuungsquoten für unter Dreijährige habe, gerade Nordrhein-Westfalen aber als SPD-geführtes Bundesland eine sehr niedrige Quote aufweise.

Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Patrick Meinhardt, erklärte, die Koalition habe sehr viel Kraft aufgewandt, um «in dieses Gesetz ein Maximum an Bildungschancen hineinzubekommen». Das Ergänzungsgesetz ermögliche eine Möglichkeit zum Bildungssparen. Eltern könnten innerhalb von 22 Monaten insgesamt 3.600 Euro dafür sparen. Es ermögliche damit «Bildungsvielfalt und Gestaltungsvielfalt» für die Familien.

(C) 2012 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 Agent 16. Dezember 2012 

Signal in die richtige Richtung

aber wählbar ist diese Partei für einen gesunden Menschenverstand trotzdem nicht.


0
 
 Chris2 11. November 2012 
 

Wenn das Betreuungsgeld

eine \"Herdprämie\" sein soll, was ist dann die staatlich garantierte Finanzierung von Abtreibungen? Eine \"Prämie zur Förderung des gesellschaftlichen Wandels\"? Oder knapper: Eine \"Aussterbehilfe-Prämie\"?


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  10. November 2012 
 

@Christiane W.

Da haben Sie mich falsch verstanden: in den allermeisten Fällen werden Familien mit der Geburt von Kindern zu Hartz-IV-Beziehern, wenn die Mutter zu Hause bleibt. Das ganze nennt sich \"ergänzende Sozialleistung\" oder \"Aufstocker\". Nach dem Gesetz sind jedoch Leute, die Sozialleistungen beziehen verpflichtet, sich um eine Arbeit zu bemühen.

Es wäre definitiv sinnvoller, die Gründung einer Familie würde davon abhängig gemacht. daß der Haushaltsvorstand, nämlich der Ehemann, ein Einkommen erzielt, mit dem er eine Familie als Alleinverdiener ernähren kann. Früher waren Ehen genehmigungspflichtig und erst nach einer Heirat war es Mann und Frau gestattet, eine gemeinsame Wohnung zu haben. \"Ehen\" ohne Trauschsein waren verboten. Und wer zuließ, daß Menschen ohne Trauschein zusammen lebten, machte sich strafbar.


1
 
 Ester 9. November 2012 
 

Das Eerziehungsgeld damals

wurde nirgendwo als Einkommen angerechnet, weder beim Wohngeld, noch sonstwo.
Das dann folgende Elterngeld förderte nur diejenigen, die es gar nicht nötig hatten gefördert zu werden.
Sorum gesehen ist das Betreuungsgeld ein Schritt in die richtige Richtung, also weiter so CDU/CSU.


0
 
 Christiane W. 9. November 2012 

@ sixtus

In der Einverdienerfamilie ist ja bereits ein Elternteil zu Hause (sonst wäre es keine Einverdienerfamilie!). Ihr Vorwurf, durch Anrechnung des Betreuungsgeldes auf HartzIV würde dort der Ehefrau die Möglichkeit genommen, sich für das Zuhausebleiben beim Kind zu entscheiden, trifft also nicht zu.


0
 
  9. November 2012 
 

Richtig

Vollkommen richtig seine Kinder nicht in einem Hort verwahrlosen zu lassen sondern sie die Liebe und Fürsorge der Mutter spüren zu lassen. Das Betreuungsgeld ist eine gute Hilfe dafür. Aber das Bild im Artikel irritiert mich. Es spiegelt doch nicht die durchschnittlich aussehende Mutter und Kind (also rein statistisch gesehen).


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 Josepha-Maria 9. November 2012 
 

Danke liebe CSU (!!!!) ...

.... das ihr noch Werte habt in eurer Partei. Ich dachte es gäbe sie gar nicht mehr. Eine Partei die sich klar zum Christentum bekennt.
Meine Schwägerin war drei Jahre zu hause. Den Kindern hat es NICHT geschadet, ich bin der Meinung: sogar im Gegenteil. Die ersten drei Jahre sind schließlich die wichtigsten Jahre eines Kindes. Ich kann Frauen nicht verstehen die Ihr Kind mit einem Jahr in eine Kita abschieben. Warum bekomme ich dann überhaupt Kinder?????


1
 
  9. November 2012 
 

@ Christiane W.

Die allermeisten Einverdiener-Familien haben Anspruch auf ergänzendes Hartz IV. Wollen Sie den Ehefrauen in diesen Familien die Freiheit nehmen, sich dafür zu entscheiden, zu Hause bei den Kindern zu bleiben? In diesen Familien gibt es keinen Arbeitslosen,


0
 
  9. November 2012 
 

Wie Fähnlein im Wind...

sind unsere Politiker.

Die breite, polemische Ablehnung des Betreuungsgeld macht mich nur noch sprachlos. Wie krank ist eine Gesellschaft, die ihre Kinder, am Besten direkt aus dem Kreißsaal in fremde Hände gibt, und die Mutter sofort wieder arbeiten schickt? Wer denkt hier an das Kindeswohl? Scheinbar will man die vollständige staatliche Kontrolle über die Familie erreichen, widerlich!

Die schwarzgelbe Regierung und die Opposition würden im Übrigen gut tun zu schweigen:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/interaktiv/584336/ZDFparlameter#/beitrag/interaktiv/584336/ZDFparlameter

(hoffe der Link geht; einfach in der linken Spalte die betreffende Abstimmung klicken)

Wenn man die Abstimmung am 29.03.2012 mit der von heute vergleicht, so traut man seinen Augen kaum. War schwarz-gelb im März fast geschlossen dagegen und rot-grün fast geschlossen dagegen; so lief es heute genau andersrum; unfassbar! Was für Heuchler...


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 Nicole1610 9. November 2012 
 

Guter Schritt, aber......

Ich als Mutter einer fünfeinhalb Monate alten Tochter freue mich zwar über die Einführung des Betreuungsgeldes, allerdings ist es für meinen Mann und mich keine richtige Wahfreiheit. Denn leider kommt man mit einem \"Normalgehalt\" zu dritt ja kaum noch über die Runden.


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 M_I_A 9. November 2012 

Soweit ich weiß III

Wenn man diesem Artikel im Hinterkopf hat und sich dann die Meinungen und Ansichten der Betreuungsgeldgegner anhört, kann man nur den Kopf schütteln. Ich bin so maßlos enttäuscht über die ganze Debatte der letzten Monate, ganz besonders darüber, dass Eltern die Fähigkeit zur Erziehung ihrer Kinder aberkannt wird und Mütter als dumme, asoziale Heimchen am Herd diskreditiert werden, die ihre Kinder zu Hause verdummen lassen. Somit ist das Betreuungsgeld ein erster Schritt in die richtige Richtung. Aber um echte Wahlfreiheit zu schaffen, braucht es mehr als 150 Euro im Monat. Vorbild könnten in Sachen Betreuungsgeld die skandinavischen Länder sein. Sonst vergleicht sich doch Deutschland gerne mit anderen Ländern und muss unbedingt das machen, was andere machen aber in diesem Fall ....


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 M_I_A 9. November 2012 

Soweit ich weiß II

Oder es geht darum, dass Eltern ihre Kinder von Bildung fernhalten, wenn sie sie nicht so früh wie möglich fremdbetreuen lassen. Die kognitive Entwicklung beginnt zum einen erst im Kindergartenalter und zum anderen ist eine gute und gefestigte emotionale Bindungsfähigkeit der Schlüssel für Bildungserfolge. Was mich weiterhin richtig aufregt, ist, dass alle Eltern unter Generalverdacht stehen, ihre Kinder nicht richtig betreuen zu können und es besser wäre, wenn das der Staat übernimmt.
Und dann noch die dämlichen Ansichten der Opposition, das Betreuungsgeld sei verfassungswidrig. Die jetzige einseitige Unterstützung der frühkindlichen Fremdbetreuung ist verfassungswidrig, denn sie widerspricht dem Artikel 6 des Grundgesetzes, indem es heißt: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ (Art. 6, Abs. 2).


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 M_I_A 9. November 2012 

Soweit ich weiß

wird NICHT Familien mit nur einem Verdiener das Betreuungsgeld als Einkommen angerechnet, sondern Hartz IV-Empfängern. Es sollen ja besonders, aber nicht nur, die Familien unterstützt werden, bei denen Elternteil zu Hause bleibt und sich um die Erziehung kümmert. Dennoch ist die Anrechnung für Hartz IV-Empfänger idiotisch und macht sie zu Bürgern zweiter Klasse.
Ich bin froh, dass die Regierung endlich das Betreuungsgeld beschlossen hat, da es endlich ein richtiger Schritt zur Anerkennung der Erziehungsleistung der Eltern ist. Des Weiteren ist es so wahnsinnig wichtig, da es um die gesunde (emotionale) Entwicklung der Kinder geht, leider wird dies von den Gegnern total ausgeblendet. Es geht immer nur darum, dass Mütter vom Arbeitsmarkt fern gehalten werden, obwohl das Betreuungsgeld nur für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr ausgezahlt wird.


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  9. November 2012 
 

SO NICHT, CDU/CSU!

Bloß diejenigen Familien, die es bräuchten, bekommen das Betreuungsgeld nicht. Familien von Alleinverdienern wird das Betreuungsgeld gnadenlos als \"Einkommen\" angerechnet und mit anderen Leistungen verrechnet. Diesen Familien darf man nicht einmal Almosen geben, ohne daß das die Behörden auf den Plan ruft!


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